eBay Käufer behauptet Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab

21. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Myst1c
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
eBay Käufer behauptet Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab

Hallo und Guten Tag,

da ich aktuell ein Problem mit einem Käufer bei eBay habe und mit meinem Latein am Ende bin, hoffe ich, dass ich evtl. hier Hilfe finde.

Ich hatte am 14.10.2017 eine neuwertige Jacke bzw. Parka bei eBay verersteigert. Im Laufe dieser Woche hat der Käufer dieser mit DHL erhalten und mir im Anschluss darauf eine Nachricht bei eBay hinterlassen. Die Käuferin hatte behauptet, dass die Jacke innen nicht neuwertig aussieht (genau Angaben hatte sie zu dem Zeitpunkt nicht gemacht) und sie daher ihr Geld zurück haben möchte.

Ich habe ihr dann zurückgeschrieben, dass sich die Jacke aber in einem neuwertigen Zustand befunden hat und ich meine Artikelbeschreibung mit bestem Wissen und Gewissen formuliert habe. Gleich darauf erhielt ich erneut eine Nachricht von ihr. Angeblich befinden sich im Inneren der Jacke Löcher und angeblich wäre irgendetwas am Saum aufgetrennt. Sie würde die Jacke umgehend an mich zurückschicken und wolle ihren kompletten Kaufpreis zurück.

Daraufhin habe ich sie gebeten mir Fotos von den Mängeln zu schicken und danach würde ich entscheiden wie wir bzgl. einer Rücknahme vorgehen. Die Käuferin kam aber meiner Bitte nicht nach und meinte sogar noch selbst, dass sie mir keine Fotos schicken würde, beschwerte sich aber erneut über den angeblich schlechten Zustand des Artikels.

Da mir die ganze Geschichte mittlerweile etwas eigenartig vor kam, habe ich sie erneut gebeten mir Fotos zu schicken, da ich ansonsten nicht dazu bereit wäre den Artikel zurückzunehmen. Aber auch in diesem Fall kam die Käuferin meiner Bitte nicht nach und eröffnete stattdessen einen Fall bzw. eine Rücknahme in eBay.

In den Einzelheiten zu dieser Rücknahme, wurden erneut von der Käuferin keine genauen Mängel an der Jacke beschrieben. Und die Fotos die sie an eBay übermittelt hat, sind auch nicht aussagekräftig. Auf den Bildern ist die Jacke nur von außen zu sehen und befindet sich - wie von mir verschickt - in einem sehr guten bzw. neuwertigen Zustand. Angebliche Löcher hat sie nicht fotografiert.

Erst wollte ich die ganze Sache eigentlich ignorieren, da ich mir keiner Schuld bewusst bin. Da ich aber noch nie ein solchen Fall hatte und am Ende ziemlich überfordert war und auch keine Lust auf weiteren Stress hatte, habe ich dann der Käuferin auf meine Kosten einen DHL Rücksendeschein (versichert) über eBay zukommen lassen. Das Paket hat sie allerdings laut Sendungsverfolgung aber auch noch nicht auf der Post aufgegeben ...

Da mir die ganze Sache sehr eigenartig vorkommt, wollte ich nun gerne wissen ob mir hier jemand sagen kann, wie ich mich weiter verhalten soll?

Soll ich warten bis der Artikel - hoffentlich - an mich zurückgeschickt wird (wobei ich auch langsam Angst habe, dass die Käuferin die Jacke in einem katastrophalen Zustand zurückschickt und ich diese nicht wieder verkaufen kann) und ihr dann das Geld zurückerstatten? Muss ich ihr den kompletten Kaufpreis erstatten oder kann ich wenigstens die zusätzlich angefallenen Versandkosten einbehalten? Es entstehen schließlich Unkosten für mich ... Oder soll ich eventuell sogar die Annahme des Paketes verweigern?

Auf Antworten würde ich mich wirklich sehr freuen!

LG

Myst1c





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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

Wieso wendest du dch erst an das Forum, wenn du das schlimmste was du hast machen können schon gemacht hattest und doch erst auf dem richtigen Weg gewesen warst?

Wenn du dir nchts vorzuwerfen hattest, wäre ein: Ihre Jacke Ihr Problem und ignorieren erstmal das beste gewesen.

Du hast jetzt ein Rücksendeschein zugesendet, damit is das durch, du hast ein Rücknahme akzeptiert.

Zitat:
Muss ich ihr den kompletten Kaufpreis erstatten oder kann ich wenigstens die zusätzlich angefallenen Versandkosten einbehalten? Es entstehen schließlich Unkosten für mich
Jetzt musst du komplett zahlen, hätte man vor der Annahme des Rücksendens aushandeln müssen, nicht danach!

Ich würde mir aber an deiner STelle einen Zeugen (am besten nicht aus der Familie) nehmen, der sowohl bei der Annahme des Paketes bishin zum auspacken der Jacke mit dabei ist, sollte damit was sein...

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Myst1c
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

weil ich mit der Situation total überfordert war und nicht wusste wie ich mich verhalten soll. Bzw. hatte ich mich sogar an den eBay-Kundenservice gewendet, aber leider keine Antwort erhalten ... Auch wenn ich mir nichts vorzuwerfen habe, war es nämlich sehr nervig von dieser Verkäuferin regelrecht mit Nachrichten zugespammt zu werden. Außerdem wusste ich nicht was im schlimmsten Fall hätte passieren können, wenn ich sie einfach ignoriert hätte. Keine Ahnung, ob eBay in solchen Fällen z. B. mein Konto sperren würde?

Zitat:
Jetzt musst du komplett zahlen, hätte man vor der Annahme des Rücksendens aushandeln müssen, nicht danach!


Ich hatte ihr geschrieben, dass wenn sie mir Bilder von den Mängeln schickt, ich die Jacke zurücknehmen werde und sie aber für die Rücksendekosten aufkommen muss. Das ist auch so im Nachrichtenverlauf der "Einzelheiten zur Rückgabe" vermerkt. Daher sollte es doch wenigstens in Ordnung sein, wenn ich ihr nur den Wert für den sie die Jacke letztendlich ersteigert hatte zurückerstatte?

Zitat:
Wenn du dir nchts vorzuwerfen hattest, wäre ein: Ihre Jacke Ihr Problem und ignorieren erstmal das beste gewesen.


Erstmal? Falls ich mal wieder in eine solche Situation komme (was ich nicht hoffe!), kann ich denn dann so vorgehen?

LG


1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
Ich hatte ihr geschrieben, dass wenn sie mir Bilder von den Mängeln schickt, ich die Jacke zurücknehmen werde und sie aber für die Rücksendekosten aufkommen muss. Das ist auch so im Nachrichtenverlauf der "Einzelheiten zur Rückgabe" vermerkt. Daher sollte es doch wenigstens in Ordnung sein, wenn ich ihr nur den Wert für den sie die Jacke letztendlich ersteigert hatte zurückerstatte?
Eine nicht ganz unwichtige Info, für deine Frage audem EP! Die Rücksendekosten musst du dann nicht übernehmen, würde ich sagen. Die Hinsendekosten aber schon, die also nicht vergessen.

Zitat:
Erstmal? Falls ich mal wieder in eine solche Situation komme (was ich nicht hoffe!), kann ich denn dann so vorgehen?
Ja und bevor du was machst, dann erst hier anfragen ;)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Myst1c
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat:
Eine nicht ganz unwichtige Info, für deine Frage audem EP! Die Rücksendekosten musst du dann nicht übernehmen, würde ich sagen. Die Hinsendekosten aber schon, die also nicht vergessen.


Da ich aber auf Nummer sicher gehen wollte, dass die Käuferin die Jacke auch wirklich zurücksendet, habe ich ihr aber leider bereits auf meine Kosten einen DHL-Rücksendeschein zur Verfügung gestellt. Denn so habe ich immerhin eine Sendungsnummer und kann die ganze Sache nachverfolgen.

Da man mit ihr aber absolut nicht reden kann, glaube ich kaum das sie mir die Kosten dafür erstatten wird :( Kann ich diese dann nicht einfach vom Gesamtbetrag abziehen?

Ursprünglich hatte sie ingesamt 50,48€ bezahlt (44,49€ für die Jacke + 5,99€ Versand). Wäre es dann ok wenn ich ihr nur die 44,49€ erstatte? Sonst müsste ich ihr ja am Ende mit den Rücksendekosten 56,47€ zurückzahlen :(

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Myst1c):
Kann ich diese dann nicht einfach vom Gesamtbetrag abziehen?
Klar kannst Du das, wer soll dich hindern?

Bei einer berechtigten Mängelrüge wäre diese handeln nur nicht rechtens.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die Rücksendekosten musst du dann nicht übernehmen, würde ich sagen.
Sehe ich nicht so.
Die Hingabe eines Rücksendescheins kann imho - konkludent - nur bedeuten, dass die Kosten übernommen werden.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Myst1c
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Guten Morgen,

leider wird mein Fall immer eigenartiger :(

Seit gestern ist in eBay in der Rücknahme hinterlegt, dass das Paket aufgegeben wurde bzw. dass es mir sogar schon zugestellt wurde?! Ich habe aber bisher kein Paket bekommen und lt. meiner Sendungsnummer wurde das Paket noch nicht einmal an DHL übergeben!

Heute Morgen hatte ich dann auch schon eine neue Nachricht von der K., in der sie mich gefragt hat ob ich das Paket bereits bekommen habe bzw. bekommen habe sollte und das sie direkt von eBay angeschrieben worden sei und ich ihr das Geld jetzt zurück überweisen muss.

So lange ich meinen Artikel nicht wieder zurückbekommen habe, werde ich selbstverständlich nicht einfach überweisen. Aber ehrlich gesagt komme ich mir langsam etwas verarscht vor :( Ich will der K. absolut nichts unterstellen, aber irgendwie kommt es mir allmählich so vor als wolle da jemand den Artikel und das Geld einkassieren :(

Wie soll ich mich nun weiter verhalten? So einen eigenartigen Fall hatte ich wirklich noch nie auf eBay!

LG

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119652 Beiträge, 39758x hilfreich)

Also ich persönlich würde ja jetzt die Sendungsverfolgung und alles andere ausdrucken und Strafanzeige wegen des Verdachts des Betruges gegen den Verkäufer erstatten.


Und wenn ebay Geld haben will, verweigern.
Paypalkonto leer machen wenn nicht schon passiert.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Seit gestern ist in eBay in der Rücknahme hinterlegt, dass das Paket aufgegeben wurde bzw. dass es mir sogar schon zugestellt wurde?!
Und warum machst du dann hier so eine Welle?
Wenn vielleicht nach 14 Tagen nichts angekommen ist können wir ja mal drüber reden was zu tun ist, aber doch nicht schon nach einem Tag.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Myst1c
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat:
Und wenn ebay Geld haben will, verweigern.
Paypalkonto leer machen wenn nicht schon passiert.


Ich benutze für eBay zum Glück kein PayPal. Die Zahlung erfolgte per Überweisung.

Zitat:
Und warum machst du dann hier so eine Welle?
Wenn vielleicht nach 14 Tagen nichts angekommen ist können wir ja mal drüber reden was zu tun ist, aber doch nicht schon nach einem Tag.


Weil genau nach einem Tag die Käuferin der Meinung ist, dass das Paket schon längst hätte ankommen müssen und weil in eBay - warum auch immer - die Sendung als "bereits zugestellt" hinterlegt ist. Und weil die Käuferin von jetzt auf gleich ihr Geld zurück haben möchte.

Tut mir Leid. Ich will wirklich keine Welle machen, aber da ich einen solchen speziellen Fall noch nie hatte, mache ich mir halt so meine Gedanken ... :)

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119652 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Myst1c):
weil in eBay - warum auch immer - die Sendung als "bereits zugestellt" hinterlegt ist.

Wenn ich recht informiert bin, dann kann das der Käufer durch Mausklick selbst aktivieren.


Und ein Paket das nicht aufgegeben wurde, kann denknotwendigerweise nicht ankommen.


Deshalb ja der Betrugsverdacht.





-- Editiert von Harry van Sell am 24.10.2017 19:12

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Tut mir Leid. Ich will wirklich keine Welle machen, aber da ich einen solchen speziellen Fall noch nie hatte, mache ich mir halt so meine Gedanken ... :)
OK, vielleicht hatte ich auch zu rabiat argumentiert. Aber ihr - also sowohl die Käuferin als auch du - tut ja gerade so als ob es um Leben und Tod ginge.

Wie hier schon gesagt wurde musst du absolut gar nichts tun solange die Ware nicht wieder bei dir ist. Und selbst dann musst du nicht sofort springen, du hast immer ein paar Tage Zeit beispielsweise die Ware zu prüfen (juristisch spricht man von "angemessener Zeit").

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Myst1c):
Weil genau nach einem Tag die Käuferin der Meinung ist, dass das Paket schon längst hätte ankommen müssen


Dann antwortet man der Käuferin, dass das Paket eben noch nicht angekommen ist, was sie anhand der ihr vorliegenden Sendungsnummer aber auch ganz einfach selbst kontrollieren kann.

Unabhängigen Zeugen zum auspacken nicht vergessen, ich würde es dann noch per Video festhalten.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Jetzt musst du komplett zahlen


So ganz komplett?
Was ist denn mit Wertersatz bei einer deutlichen Verschlechterung der Ware?
Nur mal so als Beispiel, wenn die Käuferin die Innentaschen der Jacke als Aschenbecher für ihre Cohiba benutzt und damit die "Löcher" verursacht hat, würde ich nicht den vollen Betrag erstatten. ;)

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2297 Beiträge, 360x hilfreich)

Wenn man der "Käuferin" noch eine Chance geben will, dann bittet man sie (bis 6.11.) um den Nachweis, dass das Paket tatsächlich zu dem bereits angegebenen Datum bei Dir angekommen sein sollte und kündigt bei fruchtlosem Verstreichen der Frist eine Strafanzeige wegen Betrugs gegen Unbekannt an und bittet die Käuferin gegenüber der Staatsanwaltschaft nicht so sehr mit Nachweisen zu geizen wie bei Dir.

Wenn man der Meinung ist sie hatte bereits genug Chancen, dann lässt man das mit dem Anschreiben der Käuferin und stellt die Strafanzeige.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Atlan_Gonozal
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Myst1c):
weil in eBay - warum auch immer - die Sendung als "bereits zugestellt" hinterlegt ist.

Wenn ich recht informiert bin, dann kann das der Käufer durch Mausklick selbst aktivieren.

Und ein Paket das nicht aufgegeben wurde, kann denknotwendigerweise nicht ankommen.

Deshalb ja der Betrugsverdacht.

-- Editiert von Harry van Sell am 24.10.2017 19:12


Wichtig ist, dass man zwei Dinge trennt: Der eBay-Nutzer kann zwar die Sendung als "verschickt" markieren, das heißt aber gar nix. Wichtig ist, was die Sendungsverfolgung aussagt. Die Sendungsnummer steht ja anklickbar dabei. Ich habe grade selber so einen Käufer an der Backe, welcher einen Kauf als "bezahlt" markiert hat, aber Geld ist freilich keines da...

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