außertariflicher Arbeitsvertrag - Gehalt unter höchster Entgeltgruppe

26. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
snervt
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)
außertariflicher Arbeitsvertrag - Gehalt unter höchster Entgeltgruppe

Hallo Zusammen,

ähnliche Beiträge habe ich gefunden aber leider keinen, der meine Frage wirklich beantwortet.

Ich bin angestellt als Ingenieur in einem tarifgebundenem Unternehmen (IG Metall OST).
Die Konditionen meines AT-Vertrages sind deutlich schlechter als die Konditionen der höchsten Entgelt-Gruppe des Tarifvertrages.
Meines Wissens versteht man unter AT-Veträgen jene Verträge, die für Arbeitnehmer mit höherer Verantwortung und somit auch höhreren Konditionen als es der Tarifvertrag vorgibt, ausgestattet sind.

Bei mir ist es deutlich weniger. Ich selbst bin kein IG-Metall Mitglied.
Folglich meine Frage:

1. Ist das rechtens?
2. Kann ich die Konditionen des Tarifvertrages einklagen?
3. Ändert sich etwas an der Sachlage, wenn ich in die IG-Metall nachträglich eintrete?

Ich denke, das Thema trifft hier für viele Ingenieure, insbesondere im Ost-Deutschen Raum zu.

Für Eure Antworten bin ich sehr dankbar.

Grüße
Snervt

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Meine Frage wäre, ob der Betrieb mit dir überhaupt einen AT-Vertrag abschließen durfte, wenn/da er tarifgebunden ist. Wenn ja, wirst du keine Tarifkonditionen erstreiten können, wenn nein, dann wäre der TV anzuwenden.
Dass deine aktuellen Konditionen dabei schlechter sind als für bestimmte Tarifgruppen, erscheint mir dabei unerheblich.
Mitgliedschaft in der Gewerkschaft ist sicher keine schlechte Idee, aber was das für deine Situation bedeuten mag, musst du die Gewerkschaft fragen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Im Tarifvertrag ist üblicherweise geregelt, unter welchen Bedingungen ein AT-Vertrag abgeschlossen werden darf. Und das sind Ausnahmen, und das Gehalt muss oberhalb der höchsten Entgeltgruppe liegen. Sprechen Sie den BR an, der kann Ihnen helfen, da der Vertrag anscheinend so nicht zulässig war.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

manchmal hilft auch freund google

http://www.itk-igmetall.de/files/ratgeber_at-besch-web-redu_1.pdf

da hast schon mal viele Info's

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
snervt
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Den Ratgeber von der IGM habe ich über Google auch gefunden. Nur leider steht da nichts zum Thema, AT aber unter Tarif -> was tun? Daher meine Frage hier im Forum.

Ich danke euch für die ersten Hinweise. Über weitere oder evtl. ähnliche Erfahrungen freue ich mich.

Vielen Dank
Snervt

2x Hilfreiche Antwort

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