angemessener Wohnraum nach der Trennung bei Selbstbehalt

14. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Coloneltw
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
angemessener Wohnraum nach der Trennung bei Selbstbehalt

Hallo an alle,
meine Frau und ich (inkl. 2 Kinder) stehen eventuell kurz vor der Trennung. Darum versuche ich mich schlau zu lesen, was das im Einzelnen bedeutet, kann aber Google keine Antwort auf meine Frage finden.
Unstrittig ist, dass ich als Alleineigentümer die Eigentumswohnung verkaufen muss, weil mir der Wohnvorteil sonst angelastet wird und der die Möglichkeiten überschreitet.
Am Ende wird also alles verkauft, alle Schulden daraus bezahlt, der Hausrat aufgeteilt und man trennt sich.

Ich bin bisher der Ernährer gewesen. Mein Einkommen sollte mit knapp 2.500 € Netto (nach Trennung statt Steuerklasse 3 Steuerklasse 1 nur noch um die 2.100€ Netto) ausreichend sein um für die beiden Kinder aufzukommen.

Aber da wäre das Trennungsjahr und er Nacheheliche Unterhalt für die Frau.

Ich gehe mal stark davon aus, dass ich auch nach dem Trennungsjahr für sie aufkommen muss, da sie bisher nur einen 400 € Job hatte (keinen Schulabschluss, keine Ausbildung).

Nun steht mir nach der Düsseldorfer Tabelle ein Selbstbehalt ihr gegenüber zu.

Also Netto abzüglich 1/7 Erwerbstätigenbonus abzüglich Kindesunterhalt abzüglich Selbstbehalt.
Bei 2.100 € müste ich also zunächst 810 € -192 € (Hälfte Kindergeld) Kindesunterhalt leisten (Stufe 3).

Ich hätte also nach Unterhalt Kinder noch 1.482 €. 1/7 gehört davon mir, weil ich arbeite (211 €).
Bleiben 1.271 €. ich habe Ihr gegenüber ein Selbstbehalt von 1.200 € also noch 71 €.

Allerdings sind im Selbstbehalt nur 380 € Warmmiete vorgesehen, dafür bekommt man Hamburg nicht mal einen unbeheizten Parkplatz. Darum die Frage - was ist ein angemessener Wohnraum? Wieviele m² stehen mir als Verdiener zu bzw. muss ich haben, damit auch meine Kinder mal bei mir schlafen können (im Normalfall ja jedes 2. Wochenende)?

Hat einer von euch vielleicht eig. Erfahrungen was ein angemessener Wohnraum/Wohnkosten sind?

Vielen Dank für eure Hilfe
Gruß Thomas

-- Editier von Coloneltw am 14.02.2017 14:24

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Thomas,

bitte nur das wesentliche schreiben.

Wohnvorteil kann angerechnet werden. Man kann aber im Trennungsjahr die Kosten gegenrechnen.

Nach dem Trennungsjahr zumindest die Kreditzinsen.

lg
edy

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