Zu viel Urlaub genommen, kündigen in der Probezeit

11. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
amz485908-24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zu viel Urlaub genommen, kündigen in der Probezeit

Hallo, ich hab ein paar fragen.
Ich hab am 01.12 einen neuen Job angefangen und hatte gleich im Januar 3 Wochen Urlaub genommen, der Urlaub war schon gebucht gewesen. Jetzt hab ich vor zu kündigen und gehe davon aus das ich den zu viel genutzten Urlaub zurück zahlen muss bzw. er mir von meinem Gehalt abgezogen wird, richtig oder?

Meine andere Frage ist das ich irgendwo gelesen hatte, das wenn ich schon mehr Urlaub genommen habe als mir in dem Arbeitsverhältnis zu steht, ich bei meinem neuen Arbeitgeber dies gekürzt bekomme, es also angepasst werden würde. Stimmt das?

Vielen Dank im Voraus

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Zuviel gewährter Urlaub geht ausschließlich zu Lasten des AG. Du musst nichts zurück zahlen. Er darf dir auch nichts abziehen. Die einzige Ausnahme stellt hier zuviel genommenen Urlaub vor der Elternzeit dar. Zu diner zweite Frage: ja das ist auch korrekt. Es gibt jedoch wenige Arbeitgeber die eine Urlaubsbescheinigung verlangen.

-- Editiert von Jawoll1701 am 11.03.2018 23:26

-- Editiert von Jawoll1701 am 11.03.2018 23:29

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#2
 Von 
amz485908-24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort aber bist du sicher das die nichts bei mir abziehen dürfen mit meinem Gehalt?
Ich hatte hier auf der Seite was anderes gefunden, siehe den link. Die Frage ist zwar schon 8 Jahre alt aber ich weiß nicht ob sich dabei so viel geändert hat.

https://www.google.de/amp/s/www.frag-einen-anwalt.de/Kuendigung-waehrend-der-Probezeit-zuviel-Urlaub--f101114.html%3famphtml=1

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#3
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Paragraph 5 Bundesurlaubsgesetz

3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.
Es kann aber sein, dass das nur für Urlaub nach der Wartezeit gilt.


-- Editiert von Jawoll1701 am 13.03.2018 07:17

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Jawoll1701):
Es kann aber sein, dass das nur für Urlaub nach der Wartezeit gilt.


Tut es, und somit kann der Ag durchaus (erfolgreich) Rückforderungen stellen.

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#5
 Von 
Nozulopen
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann jmd. etwas allgemeiner beschreiben wie der Urlaub in der Probezeit ("PZ)" geregelt ist für AN?
- Ich dachte viele AG schließen das aus oder wollen es zumindest.

Könnte der AN z.B. vom AG auch in der PZ eine Abmahnung oder sogar
die fristlose Kündigung bekommen?

Welche Paragraphen könnten helfen?

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ganz allgemein:
- Mit jedem Monat des Beschäftigungsverhältnisses entsteht Anspruch auf ein Zwölfltel des Jahresurlaubs.
- Der Urlaubsanspruch kann nicht ausgeschlossen werden. Urlaub in der Probezeit nehmen wird nicht gerne gesehen bei vielen AG.

@Nozulopen, weshalb sollte ein AN in der Probezeit keine Abmahnung oder eine außerordentliche Kündigung bekommen können?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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