Wohnungseigentum - Tür austauschen

4. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
razvancismileanu
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungseigentum - Tür austauschen

Guten Tag zusammen,

wir haben eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gekauft. Bisher sind wir den einziger Eigentümer im Haus, die andere Wohnungen gehören des Verwalters.
Nun möchten wir gerne die Wohnungstür austauschen. Dürfen wir oder nicht? Was brauchen wir um die Tür auszutauschen?
Wir warten auf euren Antworten.

Vielen Dank im voraus.

Beste Grüße
Razvan Cismileanu

-- Editier von razvancismileanu am 04.05.2016 13:02

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

In der Regel findest du die Antworten in der Teilungserklärung.

Ansonsten sind Wohnungseingangstüren Gemeinschaftseigentum und dürfen nur in Abstimmung mit den Miteigentümern ausgetauscht werden.

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