Wieder mal eBay Kleinanzeigen - Gültiger Kaufvertrag?

8. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Jazzon
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Wieder mal eBay Kleinanzeigen - Gültiger Kaufvertrag?

Hallo zusammen,

es geht um die Frage ob bei meiner Kommunikation mit jemandem bei eBay Kleinanzeigen ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist. Verkauft habe ich ein neues unbenutztes Headset welches ich selber über ein Gewinnspiel gewonnen habe und selbst nicht benötige.

Der Dialog mit einem Käufer ist 1 zu 1 folgender:

Käufer:
40€ inklusiver Versand per PayPal !!!


Ich:
Versendest du das Geld dann als "Freund"? Dann ist das Ok sonst muss ich noch die PayPal Gebühren draufrechnen.

Käufer:
Ne mit PayPal gebühren drauf

Sicher ist sicher

Bevor du mich dann abziehst so dumm ist ja keiner

Nur waren und Dienstleistungen



Ich:
Dann macht das 41,13 €mit Gebühren


Käufer:
Okay aber muss sicher gehen das das stimmt was sie sagen mit neu

Paar fotos das man sieht das ungeöffnet ist bittw

Bitte


Ich:
das sind die Siegel. Hoffe man erkennt das (habe die Siegel von der Verpackung abfotografiert)


Käufer:
Ja passt

Wenn du einverstanden bist PayPal 40€ und kannst morgen dann verschicken Zahl gleich brauch nur ihre E-Mail

Ich:
Ich bin mit 41,13 € einverstanden per PayPal. Email = XXXX

Käufer:
40€

Ist das ihre E-Mail voll kommisch


Ich:
nope die Gebühren müssen Sie zahlen.
Ist meine Mail Adresse. Wieso ist die komisch?


Käufer:
Okay kann ich mich darauf verlassen das sie das wirklich auch schicken

Nach dem.bezahlen


Ich:
Natürlich. Ich hab wirklich nicht vor zu be*******n ich kann sowas nicht abhaben


Käufer:
Okay gut sonst geraten sie in Schwierigkeiten ich Zahl ja auf waren und Dienstleistungen

sie wissen ja was das bedeutet haha strafrechtliche zurückverfolgung dan

Dann

OK dann über weiß ich ihnen das geld jetzt

Anschrift :
XXXXXXXX
XXXXXXXX
XXXXXXXX

Noch da ?

wolltest mich verarschen und hast jetzt angst oder

Ich:
Ich bin nicht die ganze Zeit am Handy... also mit so einem Verhalten... und vor allem so viel Aufwand damit ich Sie um 40 € betrüge?
Entweder Sie kaufen es jetzt verbindlich oder lassen es sein. Ich hab kein Bpck auf so einen Kinderkram.

Käufer:
Okay ich kaufe ws

Es

Ich Zahl ihn jetzt 41.13€


Ich:
Hallo,
ich wollte Fragen wann Sie das Geld überweisen? Sonst kann ich den Artikel nicht raussenden.
Mit freundlichen Grüßen


Käufer:
Ja ich mach das jetzt

Wie Haben sie die gekauft eigentlich ?


Ich:
Ich hab es bei einem Gewinnspiel gewonnen. Deswegen benötige ich es auch nicht.


Käufer:

Ich mein sorry wann also wie alt sind die schon

Naja ist okey also 41€


Ich:
41,13 € wie vereinbart. Und das Headset hab ich vor ca. 3 Monaten zugeschickt bekommen. Wie alt das ist weiß ich leider nicht.

Guten Abend. Es ist noch kein Geld eingegangen.


Käufer:
Ja sorry hat sich erdledigt danke

Erledigten




Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen? Meiner Meinung nach ja da es ja 2 übereinstimmende Willenserklärungen gab:

Ich:
Ich bin nicht die ganze Zeit am Handy... also mit so einem Verhalten... und vor allem so viel Aufwand damit ich Sie um 40 € betrüge?
Entweder Sie kaufen es jetzt verbindlich oder lassen es sein. Ich hab kein Bpck auf so einen Kinderkram.

Käufer:
Okay ich kaufe ws

Es

Ich Zahl ihn jetzt 41.13€




Ich bedanke mich schon einmal für das Durchlesen und freue mich über Antworten.

Edit: Sorry wegen den Farben. Der macht das leider nicht so wie ich das gerne gehabt hätte :???: hoffe es ist dennoch übersichtlich.

-- Editiert von Jazzon am 08.01.2018 09:42

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7248 Beiträge, 1526x hilfreich)

Aus meiner Sicht ist das eindeutig ein von beiden Seiten abgeschlossenes Geschäft.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7248 Beiträge, 1526x hilfreich)

Aus meiner Sicht ist das eindeutig ein von beiden Seiten abgeschlossenes Geschäft.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Jazzon):
Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen?

Ja ist zustandegekommen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jazzon
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Super danke für die schnellen Antworten.

Würdet Ihr denn der Sache nachgehen? Ich habe ja eine Adresse von Ihm bekommen und mir würde es persönlich eher um das Prinzip als um den Betrag selbst gehen.

Hätte er denn noch die Möglichkeit sich da raus zu ziehen?

Was wäre wenn es sich um jemanden handelt der nur beschränkt Geschäftsfähig ist wie z. B. ein 17 Jähriger. Würde das noch unter dem Taschengeldparagraphen fallen?

Ich bedanke mich nochmals für die Mühen.

-- Editiert von Jazzon am 08.01.2018 10:48

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Unter den Taschengeldparagraphen fällt es überhaupt ja nur, wenn die vom beschränkt Geschäftsfähigen versprochene Leistung auch tatsächlich bewirkt wurde. Solange er noch nicht gezahlt hat, scheidet der also aus.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Jazzon):
Würdet Ihr denn der Sache nachgehen?


Bei so einem Spinner, nein.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat:
Würdet Ihr denn der Sache nachgehen?


Wenn man die damit verbundenen Risiken betrachtet: Nein

Zitat:
Hätte er denn noch die Möglichkeit sich da raus zu ziehen?


Eine Anfechtung wegen Irrtum wäre theoretisch denkbar, angesichts der Umstände aber nicht glaubwürdig

Zitat:
Was wäre wenn es sich um jemanden handelt der nur beschränkt Geschäftsfähig ist wie z. B. ein 17 Jähriger. Würde das noch unter dem Taschengeldparagraphen fallen?


Das wird man kaum heraus bekommen können. Wenn die Gegenseite erklärt, dass keine Genehmigung zum Kauf vorliegt und es sich auch nicht um Mittel i.S.d. §110 BGB handelt, wird es dir wahrscheinlich nicht gelingen, das Gegenteil zu beweisen

Ergänzung: Droitteur hat den noch viel entscheidenderen Hinweis gegeben (s.o.), warum dieser Gedankengang generell aussichtslos ist

-- Editiert von fm89 am 08.01.2018 12:05

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von Jazzon):
Würdet Ihr denn der Sache nachgehen?
Gar nicht. Abhaken. Lohnt die Nerven nicht.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Jazzon
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Super danke für die Tipps und die Infos.

Ich mach dann einfach einen Haken und die Sache ist gegessen.

0x Hilfreiche Antwort

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