Wie wird der Kindesunterhalt berechnet? Hohes unregelmäßiges Einkommen & hohes Kapital

6. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
mattes1984
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie wird der Kindesunterhalt berechnet? Hohes unregelmäßiges Einkommen & hohes Kapital

Hallo,

Ich habe mal eine Frage zum Kindesunterhalt.

Ich bin Single (also wir waren nicht verheiratet) , habe mit meiner (jetzt) EX Freundin drei Kinder (10 Jahre, 8 Jahre und 5 Jahre) und haben uns nun nach 12 Jahren getrennt.

Ich arbeite seit Jahren in der Finanzbranche. Dort hat sich ein erhebliches Kapital aufgebaut (Depot). Auch Privat hat sich über die Jahre eine beachtliche Summe aufgebaut da wir immer nur so viel genommen haben wie wir benötigten.

Geld spielte für mich nie die erste Rolle, es gibt wichtigeres im Leben, aber nun geht es allerdings auch nicht um 1000 Euro.

Es geht mir auch nicht um das nicht bezahlen oder um das drücken vor dem Unterhalt sondern eher um die Berechnung.

Also, auf meinen Aktiendepots liegt eine beachtliche Summe als Kapital. Dies benötige ich zum Handeln mit Aktien. Die Gewinne schütte ich aus.

Jetzt ist es jedoch so das die Gewinne schwanken oder das man auch mal Verluste fährt.

Beispiel

Depotkapital: 300.000

Monat 1: 15.000
Monat 2: 30.000
Monat 3: 10.000
Monat 4: -19.000 (Stammkapital wird gemindert)
Monat 5: 20.000 (Ausgleich des Stammverlustes, also nur 1000 Überschuss als Ausschüttung)

und immer so weiter

die Ausschüttung liegt hier bei 56.000 auf dem Konto. 300.000 Stammkapital auf den Dopots bleiben erhalten.

Wie wird nun der Unterhalt berechnet? Ich habe ja ein Fixes Einkommen. Auch kann ich kein Jahresbrutto errechnen.

Da ich zufrieden mit dem bin wie ich lebe und normal lebe benötige ich demnach nicht viel im Monat, das war schon immer so bei uns. Klar haben wir jetzt nicht auf jeden Cent geschaut aber auch nicht das Geld raus geschmissen.

Mich würde nun interessieren wie wird der Unterhalt berechnet und was könnte mir passieren?

Muss ich das Depotkapital auch für Unterhaltsaufwendungen nutzen? Fließt das mit in die Unterhaltsberechnung ein?

Sie weiss ja von dem ganzen Geld.

Ich habe nur Angst das man mir jetzt alles nimmt. Schließlich arbeite ich mit dem Kapital und wenn ich mal 0 fahre muss ich ja auch leben.

Ich bitte um Infos.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

bei Selbstständigkeit wird das durchschnittliche EK der letzten 36 Monate genommen.

edy

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Bei einem durchschnittlichen Einkommen, das oberhalb von 5.500€ wird der Unterhalt nicht mehr nach Düsseldorfer Tabelle, sondern nach den Verhältnissen des Einzelfalls ermittelt. Grundlage ist jedoch ausschließlich das Einkommen, nicht jedoch das Vermögen.

Bei stark schwankendem Einkommen wird der Durchschnitt über 36 Monate als Grundlage genommen. In Deinem Beispiel hättest Du ein durchschnittliches Einkommen in Höhe von ca. 11.000€/Monat, das die Berechnungsgrundlage bilden würde.

Als Anhaltspunkt:
Der Zahlbetrag nach der höchsten Stufe der Düsseldorfer Tabelle (Stufe 10, bis 5.500€) würde in Deinem Fall insgesamt 1.541€ pro Monat betragen.

Das heißt jetzt nicht, dass Du bei doppelt so hohem Einkommen den doppelten Unterhalt zahlen musst. Vielmehr wird in so einem Fall auch geschaut, wie viel Geld zuvor für die Lebensführung ausgegeben wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Nachtrag:
Relevant für die Berechnung des Unterhaltes ist das bereinigte Nettoeinkommen, nicht das Bruttoeinkommen. Mir ist nicht ganz klar, ob Deine Einkommensangaben der Gewinn vor Abzug von Steuern, Sozialversicherungen usw. sind.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mattes1984
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also so wie ich das verstehe interessiert nur was ich mir ausschütte, das Kapital auf den Depots hat zur Grundlage der Bemessungsgrenze nicht einzufließen, richtig?

Die oben gemachten Angaben sind noch vor Steuern. Also das sind die reinen Ausschüttungen. Am Monatsabschluß reiche ich dann alle Ausschüttungen bei meinem Steuerberater ein.

Dieser kümmert sich um die Steuerlichen Sachen sowie die Sozialabgaben. Danach transferiert er den Rest auf mein Konto.

Also die Ausschüttung (Brutto) geht auf mein Unterkonto meines Girokontos. Auf dieses hat der Steuerberater Zugriff. Am Monatsende befindet sich die gesamte Monatliche Ausschüttung auf dem Unterkonto mit den Summen wie oben aufgelistet. Die Nachweise hierzu reiche ich dem Steuerberater ein.

Dieser führt nun sämtliche Abgaben, Steuern, Versicherungen sich selber ab. Der Rest der monatlichen Ausschüttung wird dann vom Unterkonto auf mein Girokonto transferiert. Das ist dann meins. Damit kann ich dann machen was ich will.

Am Ende des Jahres, also bei der Einkommenssteuererklärung, wird dann zusammengerechnet. Also irgendwie alle Monate zusammen und und

Ich vertraue da meinem Steuerberater. Also ist das Nettoeinkommen dann das was nach den Abgaben transferiert wird?

Das wird dann zusammen gerechnet und durch 12 geteilt um den Durchschnitt zu bekommen und das der letzten 3 Jahre, richtig? Dann hat man das monatliche Einkommen zur Berechnung.

Habe ich das richtig verstanden?

Gelten trotz allem dann auch meine Freibeträge wie diese 1% vom Brutto des Jahreseinkommen für die Altersvorsorge oder heisst es hier, ne das ist "zu viel"? Oder hat hier jeder, ob 10.000 oder 1.000.000 Einkommen die gleichen Ansprüche und Geltendmachungen?

Mittel zur Arbeit wie Auto? Ich arbeite ja von überall. Das Notebook ist immer und überall dabei.

Hab ich auch derartige Ansprüche?

Danke und entschuldigt meine vielen Fragen.

Wir haben uns darauf geeinigt das einvernehmlich mit dem Jugendamt zu klären. Ohne Gericht, Anwalt oder ähnliches.

Und da möchte ich schon etwas vorbereitet sein.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von mattes1984):
Habe ich das richtig verstanden?


Eigentlich ja.

Zitat (von mattes1984):
Gelten trotz allem dann auch meine Freibeträge wie diese 1% vom Brutto des Jahreseinkommen für die Altersvorsorge oder heisst es hier, ne das ist "zu viel"?


Es gibt keine Freibeträge. wenn Du bis zu 5% des Vorjahresbruttos (aus den Kapitalerträgen) resp. 4% des Vorjahresbruttos aus dem Fixeinkommen in einer Anlageform zur Altersvorsorge anlegst, kannst Du diesen Betrag geltend machen.

Zitat (von mattes1984):
Hab ich auch derartige Ansprüche?
Klar, Warum auch nicht. Nur die Ausgaben müssen eben auch anfallen.

Zitat (von mattes1984):
Wir haben uns darauf geeinigt das einvernehmlich mit dem Jugendamt zu klären. Ohne Gericht, Anwalt oder ähnliches.


Bei den Summen ist ein Anwalt dringend zu empfehlen. Es muss bei eigenem Anwalt nicht zwingend darum gehen sich arm zu rechnen. Er kann auch den ausdrücklichen Auftrag haben, absolut fair zu rechnen. Aber dann bist Du sicher.

Andererseits: kommst Du wie oben von HH angenommen nach Bereinigung in die höchste Stufe der DDT oder gar darüber hinaus, schuldest Du den Unterhalt der höchsten Stufe.

Wird mehr gefordert, muss diese Forderung im Einzelfall begründet sein.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die 4% gelten zusätzlich zu den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Wer keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leistet, kann daher bis zu 22,6% des Einkommens als Altersvorsorge geltend machen. Allerdings können nur Aufwendungen zur Altersvorsorge geltend gemacht werden, die auch tatsächlich geleistet werden. Dabei hat der Unterhaltspflichtige die freie Wahl, wie er seine Altersvorsorge gestaltet. Spekulative Anlagen werden jedoch nicht anerkannt.

Werbungskosten können ebenfalls abgezogen werden.

Es kann hier durchaus sein, dass das bereinigte Nettoeinkommen unter 5.500€ liegt, so dass doch nach Düsseldorfer Tabelle gezahlt werden muss.

0x Hilfreiche Antwort

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