Ich hatte am Freitag für ein paar Stunden bei einem Server-Anbieter einen Server gemietet, um diesen zu testen (angemessene Geschwindigkeit, usw.). Die Einrichtung des Servers ist mit 0,00 Euro ausgezeichnet. Monatlich sind 8,99 Euro fällig.
Nach ein paar Stunden waren die Tests abgeschlossen und ich habe den Vertrag
entsprechend meines 14 tägigen
Widerrufsrechts gekündigt. Der Anbieter hat den Server sofort und noch am gleichen Tag gelöscht und ich kann ihn seitdem nicht mehr benutzen.
Das Problem ist nun, dass er die vollen 8,99 Euro behalten will. Ich habe den Server nur für wenige Stunden benutzt aber muss den vollen Preis für einen vollen Monat zahlen?
Ich wurde auf die AGB verwiesen: https://contabo.de/agb.html
Zitat:(5) Für den Fall, dass der Kunde diesen Vertrag als Verbraucher (im Sinne des § 13 BGB ) abgeschlossen hat, den Vertrag jedoch innerhalb der Widerrufsfrist wirksam widerruft, gilt Folgendes: Der Kunde hat dem Provider für diesen Fall ein angemessenes Entgelt für die bereits erbrachten Dienstleistungen zu bezahlen, welches dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht und zwar bis zum dem Zeitpunkt, bis zu dem der Kunde den Provider von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet. Dies gilt namentlich für die vom Provider aufgrund der Bestellung von Internetdomains entstehenden Jahreskosten. Denn diese Internetdomains werden entsprechend dem Wunsch des Kunden individuell beim zuständigen Hosting-Provider bestellt und eine solche Bestellung muss jeweils für ein Jahr im Voraus vom Provider bezahlt werden. Deswegen werden die vom Kunden geleisteten Anzahlungen regelmäßig einbehalten. Wegen der vertragsgemäß erforderlichen Installation und Inbetriebnahme der vom Kunden bestellten Hostingleistungen (Einrichtung und Konfiguration des Webspaces des Servers, der Domain oder des Stellplatzes sowie des erforderlichen Internetzugangs, Einrichtung von Upgrades etc.) behält sich der Provider darüber hinaus ausdrücklich das Recht vor, angemessenen Wertersatz zu verlangen, wenn und soweit die vom Provider bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen durch die Anzahlungen des Kunden nicht ausgeglichen wurden.
Ist das rechtens? Darf er die vollen 8,99 Euro einbehalten? Einrichtungskosten des Servers waren wie gesagt mit 0,00 Euro ausgeschrieben, was mir den Anschein gemacht hat, dass man nur die auf Zeit erbrachte Leistung bezahlen muss. Ein 6 Stunden Test sollte also circa 8,99 / (30 / 4) Euro kosten, nicht die vollen 8,99 Euro für einen Monat.
Vielen Dank für Eure Hilfe.