Guten Abend,
ich möchte nur gern wissen ob das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht auch dann besteht, wenn ich einen Artikel online zur Abholung in einer Filiale bestelle. So möchte ich gern ein Smartphone bei Conrad Elektronik zur Abholung in einer der Filalen bestellen, bin mir aber nicht sicher ob das Smartphone die von mir gesuchte Funktion (VoLTE und WIFi-Calling bei Aldi-Talk) unterstützt und ich hier im Netz unterschiedliche Angaben zu finde. Conrad selbst schweigt sich über das gesamte Thema aus.
Daher würde ich das Gerät gern zur Abholung bestellen, vorab bezahlen, testen und, sollte die Funktion nicht vorhanden sein, in die Filiale zurückbringen um durch Erklärung meines Widerrufs den Kaufvertrag rückabzuwickeln und das Geld zurück zu erhalten.
Gruß
Widerrufsrecht bei Onlinebestellung zur Abholung im Ladengeschäft
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Kommt darauf an, wo und wann der Vertrag geschlossen wird.
Wird der ausschlieslich unter Verwendung von Mitteln der Fernkommunikation geschlossen, gilt das Widerrufsrecht - egal wie die Ware zum Kundne kommt.
Conrad ist es egal, ob online oder in der Filiale gekauft.
Als Hinweiß:
"Sämtliche Produkte von Conrad können Sie innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Ware an uns zurücksenden oder in einer unserer Filialen zurückgeben "
Da ist Conrad recht kulant, allerdings könnte es schwierig werden, wenn du das Phone benutzt, denn Conrad knüpft da doch Anforderungen dran.
" vorausgesetzt, die Ware ist vollständig und befindet sich in ungebrauchtem und unbeschädigtem Zustand."
Wie Conrad auf ein benutztes Phone reagiert....?
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Das ist die 30-tägige freiwillige Rückgabegarantie von Conrad, die hat nichts mit dem 14-tägigen Widerrufsrecht zu tun, dieses steht mir außerdem noch zu. Innerhalb des 14-tägigen Widerrufsrechts müsste ich das Phone testen und dennoch zurückgeben dürfen, wenn es mir nicht zusagt, im Zweifel wird ein kleiner Wertersatz gefordert, mehr aber auch nicht, oder?
Gruß
Zitatim Zweifel wird ein kleiner Wertersatz gefordert, mehr aber auch nicht, oder? :
Es wird ein Wertersatz gefordert, der für die Benutzung des Gerätes angemessen ist.
Das Problem ist dabei das über das was "angemessen" ist oft Uneinigkeit herrscht.
Bisher ist mir noch nie ein solcher Wertersatz untergekommen und ich habe in meinem Leben und in der Vergangenheit schon häufiger Kaufverträge oder auch Mobilfunkverträge mit Smartphone-Beigabe widerrufen. Daher ist dies nicht so klar, wie Du dies hier darstellst. Ich bestreite nicht dass der Verkäufer/Händler dieses Recht hat, ich sage nur, dass mir dies noch nie passiert ist.
ZitatIch bestreite nicht dass der Verkäufer/Händler dieses Recht hat, ich sage nur, dass mir dies noch nie passiert ist. :
Ob Conrad Wertersatz geltend machen würde, ich sag mal es steht in den Sternen.
Können würden sie es zumindest.
Ich persönlich würde eher mal Aldi Talk fragen, ob diese Leistungen im Tarif drin sind. Die Discounter sind super billig, dafür bekommt man eben Leistungen, die man bei anderen, teureren Tarifen meist mit drin hat, eben nicht. Als Beispiel kann ich anführen: die zweite SIM Karte (Multicard). Gibt's bei Aldi nicht.
Ja, spätestens seit diesem Jahr sollten VoLTE und WiFi-Calling auch bei Aldi-Talk möglich sein. Ich habe mir daher eine SIM besorgt, sie in meinem Galaxy S8 getestet, aber Fehlanzeige: Weder VoLTE noch WiFI-Calling. Dieselbe SIM im Huawei P10 meiner Partnerin klappte mit VoLTE und WiFi-Calling wunderbar. Daher liegt es nicht an Aldi-Talk, sondern vielmehr am Handyhersteller und dem Betriebssystem, denn mit dem S8 funktionieren andere O2-Karten (Drillisch oder O2 direkt) mit VoLTE ebenfalls einwandfrei, egal ob Prepaid oder Vertrag. Siehe auch https://blog.telefonica.de/2018/02/verbesserte-sprachqualitaet-und-erweiterte-netzabdeckung-telefonica-deutschland-schaltet-volte-und-vowifi-fuer-alle-kunden-frei/
Achtung Falle! Es ist ein Irrglaube, man dürfe die Ware ausgiebig testen. Ohne Wertersatz leisten zu müssen darf man die Ware nur so testen wie es in einem Ladengeschäft möglich wäre. Das beinhaltet also keine z.B. 10 tägige Nutzung! Der Wertersatz, nach einer solchen Nutzung, ist nicht unbedingt "klein".ZitatInnerhalb des 14-tägigen Widerrufsrechts müsste ich das Phone testen und dennoch zurückgeben dürfen :
ZitatAchtung Falle! Es ist ein Irrglaube, man dürfe die Ware ausgiebig testen. Ohne Wertersatz leisten zu müssen darf man die Ware nur so testen wie es in einem Ladengeschäft möglich wäre. Das beinhaltet also keine z.B. 10 tägige Nutzung! Der Wertersatz, nach einer solchen Nutzung, ist nicht unbedingt "klein". :
Wichtig dabei ist aber: Nur wenn dadurch auch tatsächlich Wertverlust eintritt, muß der Verbraucher Ersatz leisten. Eine pauschale "Nutzungsgebühr" ist nicht möglich.
Klar, logisch und es muss auch darauf hingewiesen werden wie dieser Wertersatz vermieden werden kann. Der Wertersatz bei einem neuen Smartphone, welches danach nur noch als Gebrauchtgerät würde verkauft werden können, wäre dennoch nicht unbedingt klein.
VoLTE ist bei Aldi Talk nicht freigeschaltet, soweit ich weiß. Nur weil Telefonica das jetzt anbietet, muss der einzelne Tarifanbieter nicht mitziehen. Fragen Sie bei Aldi Talk nach.
Zitat:Voraussetzung ist allerdings, dass der Vertrag oder die Prepaidkarte die Nutzung des LTE-Mobilfunknetzes unterstützt.
https://www.google.de/amp/s/mobil.teltarif.de/amp/telefonica-o2-volte-wifi-calling/news/71576.html
-- Editiert von fb367463-2 am 06.02.2018 16:17
Also VoLTE und WiFi-Calling laufen auf dem Huawei P10 meiner Partnerin einwandfrei mit einer Aldi-Talk Karte, nur auf meinem S8 und S5 macht es Probleme. Mir wurde aber gesagt das diese Huawei und Honor Geräte dies mit Aldi-Talk unterstützen sollen.
ZitatMir wurde aber gesagt das diese Huawei und Honor Geräte dies mit Aldi-Talk unterstützen sollen. :
Kommt die Aussage von den Herstellern oder hörensagen?
Auch wenn es einem ganz sicher nicht interessiert, wäre es teilweise sinnvoll, verdiente Beiträge auch zu lesen. Ich z.b. denke mir jedenfalls etwas dabei, wenn ich einen Beitrag verlinke! So finde darin z.b. folgendes:
Zitat:Während VoLTE mittlerweile bei vielen aktuellen Smartphones Standard ist, ist die Situation beim WiFi Calling derzeit noch anders. Selbst aktuelle Geräte wie das Samsung Galaxy S8 beherrscht den Standard im Telefónica-Netz derzeit noch nicht. Das ein Jahr ältere Samsung Galaxy S7 wurde dagegen vor einigen Monaten dafür freigeschaltet.
Schönen Gruß.
ZitatAuch wenn es einen ganz sicher nicht interessiert, wäre es teilweise sinnvoll, verlinkte Beiträge auch zu lesen. Ich z.b. denke mir jedenfalls etwas dabei, wenn ich einen Beitrag verlinke! So finde darin z.b. folgendes: :
Zitat:Während VoLTE mittlerweile bei vielen (auch nicht allen!) aktuellen Smartphones Standard ist, ist die Situation beim WiFi Calling derzeit noch anders. Selbst aktuelle Geräte wie das Samsung Galaxy S8 beherrscht den Standard im Telefónica-Netz derzeit noch nicht. Das ein Jahr ältere Samsung Galaxy S7 wurde dagegen vor einigen Monaten dafür freigeschaltet.
Schönen Gruß.
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