Widerrufsbelehrung bei ebay-Kleinanzeigen?

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Verbraucher müssen vor Vertragsschluss über Widerrufsrecht informiert werden

Frage: Mir wurde eine Abmahnung angedroht, da meine Kleinanzeigen auf eBay nicht mit einer Belehrung über das Widerrufsrecht versehen sind. Ich habe ein Impressum und verlinke auf meinen Online-Shop. Bei Kaufanfragen versende ich die Widerrufsbelehrung per Mail. Reicht das nicht aus?

123recht.de: Wenn Sie mit den Kaufinteressenten über die Plattform eBay einen Kaufvertrag per Mail, Telefon oder Fax abschließen, dann unterliegen Sie den Regeln des Fernabsatzes. Das heißt, dass Sie Verbraucher vor Vertragschuss über ein bestehendes Widerrufsrecht informieren müssen. Eine Verlinkung reicht dazu nicht aus. Sie sollten also im Text Ihrer Artikelbeschreibung deutlich auf das Widerrufsrecht hinweisen. Der komplette Text der Widerrufsbelehrung kann dann unmittelbar nach dem Kauf per Mail an den Kunden versendet werden.

Frage: Und wenn der Kaufvertrag dann später vor Ort in meinen Laden stattfindet?

123recht.de: Nutzen Sie die Anzeigen nur, um Interesse zu wecken und die Kunden in Ihren Laden zu locken, dann gilt das Fernabsatzgesetz für Sie nicht. Eine Belehrung über ein Widerrufsrecht kann dann ausbleiben. Solange die Kleinanzeige aber zu verbindlichen Angeboten durch Käufer z.B. per Mail oder das Kontaktformular führt und Sie dieses per Mail annehmen, gelten die Regeln des Fernabsatzes. Da das nach Ihrer Schilderung nicht ausgeschlossen ist, sollten Sie im Anzeigentext bereits auf das Widerrufsrecht hinweisen.

Leserkommentare
von Probsteier am 06.03.2015 07:12:54# 1
Liegt hier evtl. Eine Verwechslung von Ebay als Auktionsplatform und Ebay Kleinanzeige vor wie vom Fragesteller beschrieben?

Gilt beschriebene Sachlage tatsächlich auch für online gestellte Kleinanzeige?
Hier wird ja kein rechtsgültiger Kaufvertrag über die Plattform abgeschlossen sondern lediglich angeboten! ?

Oliver
    
von 123recht.de am 06.03.2015 10:43:07# 2
Hallo, danke für den Kommentar. Es geht um Kleinanzeigen. Diese Fragen und Antworten wurden konstruiert anhand einer Frage auf unserer Beratungsplattform Frag-einen-Anwalt.de:

<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.frag-einen-anwalt.de/Widerrufserklaerung-bei-Ebay-Kleinanzeigen-Pflicht---f260826.html" target="_blank">http://www.frag-einen-anwalt.de/Widerrufserklaerung-bei-Ebay-Kleinanzeigen-Pflicht---f260826.html</a>

Dort ist es vom Anwalt ausführlicher erklärt.
    
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