Was wenn Hoster bezahlte Domain kündigt

2. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
MenschIn
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)
Was wenn Hoster bezahlte Domain kündigt

Angenommen, kurz nach Domainverlängerung, die per Bankeinzug beglichen wurde, kündigt Hoster den Hostingvertrag (Server, Domain), da sich Kunde und Hoster über die Rechtmäßigkeit einer Rechnung bezüglich einer Dienstleistung für den Server uneins sind.

Was weiter, wenn Hoster auf Emailanfragen die Domain betreffend nicht reagiert und stattdessen die Domain löscht / freigibt und sie dann von einer anderen Person neu registriert wird?

Wäre Hoster nicht in der Verpflichtung gewesen, a, die Möglichkeit zu gewähren die Domain umziehen zu können bzw. hätte er nicht gar b, von sich aus Kunde (auch Ex-Kunde) kontakten müssen und die Möglichkeit zur Domainübernahme gewähren müssen? Die Domain war schließlich bezahlt.

Hoster argumentiert mit Kündigung wegen nicht bezahlter Rechnung und verweist auf Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Wie gesagt, meines Erachtens war die Berechnung der Server-Dienstleistung nicht gerechtfertigt, da der Server die Speicherbelegung an zwei Stellen mit jeweils unterschiedlichen Zahlen anzeigte, wodurch mir mehrfach Kosten entstehen sollten: "Entsperrung". Die Domain war selbstverständlich beglichen worden. Wäre der Missstand mit den unterschiedlichen Angaben zum belegten Speicher nicht gewesen, ich hätte gerne meine langjährige Kundschaft dort sonst weiterführen wollen.



Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Wie sind die AGB denn? Wir können doch nicht hellsehen.

Da muss doch noch mehr an Geschichte hinterstecken, einmal sagen Sie, die Domain und das Paket wären bezahlt, dann kündigt der Hoster wegen nicht Bezahlung... Da passt was nicht.

-- Editiert von fb367463-2 am 02.12.2017 21:47

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Ist man dort als Verbraucher (§13 BGB ) oder als Unternehmer (§14 BGB ) Kunde gewesen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MenschIn
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)

Einsteiger-Serverpaket inklusive einer kostenlosen .de Domain für Unternehmen bestellt und für ein Jahr im Voraus bezahlt. Da ich eine .net Domain hatte, bezahlte ich Aufpreis nach. Nicht bezahlt worden war im Laufe des Nutzungsjahres eine Rechnung für eine Dienstleistung, die meines Erachtens nicht gerechtfertigt war. Bei Interesse ausführlicher:

Da ich einen größeren Server ohne Nutzung für Webinhalte hatte, zu dem Zeitpunkt nur Server für Empfangen und Versenden von Emails benötigte, ohnehin nach Fertigstellung eines Internetprojektes, auf einen anderen Servertyp wechseln musste, habe ich zwischenzeitlich aus Kostengründen meinen größeren Server auf ein Einsteigerpaket downgegradet.

Als das erste Mal der Server wegen vollem Speicher gesperrt wurde, verstand ich das nicht, da laut Anzeige bei den Emails das Speicherlimit noch nicht erreicht war. Ein Mitarbeiter des Hosters zeigte mir eine andere Stelle auf dem Server, und dort war der Speicherplatz bereits ausgeschöpft bzw. Limit gar überschritten. Beim ersten Mal wurde aus Kulanz der Server entsperrt.

Als ich zu einem späteren Zeitpunkt gerade dabei war Emails zu löschen, kam ich auf einmal nicht mehr auf den Server. Erneut war der Speicherplatz voll und der Server automatisch gesperrt. Gründe waren, einerseits hatte ich zwar Emails gelöscht, doch leider den Papierkorb nicht geleert, sprich der Server war immer noch randvoll belegt. Vor allem jedoch wurde mir bei den Emails ca. 234 von 250 MB belegter Speicher angezeigt, indes es laut Hoster bereits 264 MB sein sollten. Wie gesagt, ich wusste, es gibt noch eine zweite Stelle, an der die Speicherbelegung angezeigt wurde, die die zählen sollte, doch ich fand diese nicht mehr.

Als ich anrief um den Server entsperren zu lassen, sagte ich dem Mitarbeiter, dass ich für das Entsperren nichts bezahlen würde, und dass mich die unterschiedlichen Angaben bezüglich Speicherplatzbelegung ärgern würden. Er gab sich freundlich und entsperrte den Server "gerne". Es wurden mir daraufhin 25 € berechnet und vom Konto abgebucht, die ich mir zurückholte.

Da ich das Gespräch ja nicht aufgezeichnet hatte, konnte ich auch den Gesprächsinhalt nicht belegen, dass ich das Freischalten nicht bezahlen würde. Hätte Hoster mich auf Kosten hingewiesen bzw. gesagt darauf zu bestehen, hätte ich den für das ganze Jahr bereits bezahlten Server auslaufen lassen und gekündigt. Sicherlich hätte es mich geärgert, manche Emails nicht mehr zu haben. Doch inhaltlich war ich auf dem neuesten Stand. Was zu beantworten gewesen war, war beantwortet. Wichtige Emails hatte ich an eine andere Emailadresse weitergeleitet. Der Hoster jedoch war trotzalledem der Meinung, ihm stünde das Geld für die Dienstleistung zu, und hat mir den Vertrag gekündigt.

Zu erwähnen ist noch, dass ich den Hoster nachdem ich ihn telefonisch zwecks Klärungswunsch nicht erreichen konnte, um einen Rückruf bat. Dieser sei angeblich auch erfolgt, las ich später. Ich erhielt nie einen Anruf. Möglicherweise lag es an meinem Handy, das teils nicht immer richtig funktionierte. Zu dem Zeitpunkt war ich in einer sehr prekären Lebenssituation. Und als dann auch noch ein Elternteil verstarb, bin ich einfach für ein paar Monate untergetaucht. Mir war alles zuviel geworden! Ich hatte auch kaum noch Emails gecheckt und auch die Email mit der Androhung einer Kündigung schlichtweg übersehen. Ich konnte einfach nicht mehr! Als ich wieder ca. drei Monate später anfing meine Dinge zu regeln, kam parallel kurz drauf ein Schreiben vom Inkassobüro. Der Hoster, bei dem ich viele Jahre schon gewesen war, war nicht mehr gesprächsbereit und verwies nur noch auf das Inkassobüro.
,
Hoster als auch Inkassobüro gingen auf diverse Emails meine Domain betreffend nicht ein. Die Angelegenheit wurde über einen Anwalt letztendlich geklärt. Dieser meinte, ich müsse gar nichts bezahlen Dennoch habe ich - warum, frage ich mich heute noch - 25 € für die "Dienstleistung" freiwillig überwiesen. Ich hatte ein schlechtes Gewissen, weil ich auf die Email nicht reagiert hatte, sie überlesen hatte, was ich ansich bei wichtigen Dingen nie tue, und es nach langjährig Kunde zu sein, zu einem Bruch auf diese sehr unerfreuliche Weise kam. Leider hatte ich vergessen beim Anwalt das Thema Rückerhalt meiner Domain anzusprechen. Und da ich nicht schon wieder Unkosten haben wollte...

Ich suchte bei meinem anderen Hoster und einem anderen Ex-Hoster Rat (bei dem nun meine Domain wieder gehostet wird). Mir wurde von beiden Seiten mitgeteilt, dass ein Hoster verpflichtet wäre, einen Kunden zu informieren. Weder war ich von meinem Hoster informiert worden noch war dieser auf Anfragen meine Domain betreffend eingegangen.

Der Ex-Hoster bei dem meine Domain nun wieder liegt, meinte, dass selbst wenn ich die Domain nicht bezahlt hätte, ich informiert hätte werden müssen und dass es eine Fristenregelung von drei Monaten gibt. So ich es erinnere. Der andere Hoster teilte mir mit, dass gleich ob die Domain bezahlt ist oder nicht, es ja "meine" Domain sei, und ein Hoster nicht einfach eine Domain kündigen könne. Und wie gesagt, die Domain inklusive Server war für ein Jahr im Voraus bezahlt gewesen.

Wie bereits geschrieben, der Hoster bei dem die Domain zuletzt war, schien die Domain erst an dem Tag gelöscht zu haben, an dem der für ein Jahr gemietete und bezahlte Server ausgelaufen war, auch wenn das Vertragsverhältnis seitens Hoster bereits Monate vorher gekündigt worden war. Doch ich hatte im Vorfeld, sprich während dieser Monate, schon mehrfach bezüglich Domainverbleib und Domainübernahme ergebnislos nachgefragt.

Dieser Hoster verweist auf seine AGB's, dass wenn binnen X Tagen Rechnungen nicht bezahlt werde, Server gesperrt oder Vertrag gekündigt werden könne. Das ist ja gut und schön, doch Server und Domain waren bezahlt, nur die Dienstleistung nicht, die für mich einfach nicht rechtens war. Da mag man nun geteilter Meinung sein, wenigstens mein Hoster und ich sind es, doch das hat für mich nichts mit "meiner" Domain zu tun.



-- Editiert von MenschIn am 03.12.2017 10:07

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zunächst einmal könnte die Differenz darauf zurückzuführen sein, wie viel Platz auf der Festplatte belegt wird. Tatsächlich ist es so, dass auf der Festplatte nicht byte-genau abgespeichert wird. Stattdessen wird für eine Datei von einem Byte und eine Datei von X-Byte derselbe Platz reserviert.
X richtet sich nach Dateisystem und nach Sektoren-Größe.

Dass dann aber der Server ganz gesperrt wird, ist heutzutage eher kurios. Auch diese 25€ sind dann in Folge eher kurios. Hier kommt es aber drauf an, was tatsächlich vertraglich vereinbart ist.

Zitat:
Der andere Hoster teilte mir mit, dass gleich ob die Domain bezahlt ist oder nicht, es ja "meine" Domain sei, und ein Hoster nicht einfach eine Domain kündigen könne

Das ist auch durchaus korrekt. Die Registrare haben da eigene Regelungen und eine Vertragsbeendigung beim Hoster darf normalerweise nicht ohne Absprache und Ankündigung eine Domain-Löschung zur Folge haben. Fraglich ist, ob das nicht doch irgendwo angekündigt wurde im Rahmen der fristlosen (?) Kündigung.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MenschIn
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)

Nein, ich habe in den später gelesenen Emails davon nichts entdeckt, sonst hätte ich sicherlich nicht mehrfach Hoster als auch Inkassounternehmen auf meine Domain hin und deren Verbleib respektive Übernahme hin angesprochen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.293 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen