Hallo,
habe eine neue Anstellung und nun nach einigen Monaten stelle ich fest, dass ich z. B. bei Urlaubstagen Minusstunden erwirtschafte. Die Erklärung vom Arbeitgeber war, dass der Tarifvertrag so gestrickt ist, dass die monatlichen Soll-Stunden durch die mtl. Arbeitstage geteilt, die tägliche Soll-Arbeitszeit begründen. Und wenn ich nun einen Urlaubs- oder Krankentag habe, werden die letzten Monats-Stunden durch die Arbeitstage geteilt und diese Stunden werden für den jeweiligen Abwesenheitstag berechnet.
Das heißt also, wenn ich im letzten Monat durchschnittlich 8 Stunden am Tag arbeite und so meine Sollzeit erreichte (176/22=8), werde ich im Februar (176/20=8,8) generell Minusstunden erlangen, da ich hier mehr als 8 Stunden arbeiten müßte, um die Sollzeit zu erreichen, da er ja weniger Arbeitstage hat.
Es mag ja sein, dass bei "ausgewogener" Erkrankung und Urlaubsnehmung sich die Zeiten ausgleichen. Doch wenn man seinen Urlaub nicht mit der Sollzeit abgleicht und seine Krankheit nicht plant oder aus welchem Grund auch immer mal weniger arbeitet, zahlt man eben drauf und muß Stunden, die nicht bezahlt werden noch nacharbeiten.
Und so frage ich mich, ob der Arbeitgeber hier wirklich diesen Spielraum hat.
Danke für Eure Antworten.
Vertrag ermöglicht Minusstunden bei Urlaub - ist das rechtens?
11. März 2018
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Frage vom 11. März 2018 | 13:21
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag ermöglicht Minusstunden bei Urlaub - ist das rechtens?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 11. März 2018 | 13:25
Von
Status: Weiser (17379 Beiträge, 6471x hilfreich)
/// ... dass ich z. B. bei Urlaubstagen Minusstunden erwirtschafte.
Das kann eigentlich nicht sein.
Wenn dein AG den TV als Begründung nennt, kannst du seine Behauptung überprüfen.
Und jetzt?
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