Vermieter hat Mieterhöhung in nachfolgender Nebenkostenabrechnung "vergessen"

27. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
killemann
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter hat Mieterhöhung in nachfolgender Nebenkostenabrechnung "vergessen"

Hallo liebes Forum,

ich habe mich heute erst angemeldet und hoffe auf euren Rat.

Es geht um eine Mieterhöhung und darum, dass der Vermieter diese in der späteren Nebenkostenabrechnung "vergessen" hat. Aber der Reihe nach:

Seit über 4 Jahren wohne ich in meiner Wohnung und im September 2017 hat mich der Vermieter über eine Mieterhöhung von 300 € kalt um 45 € auf 345 € kalt informiert.
Die Mieterhöhung war in Ordnung (Zeit seit letzter Erhöhung, Grund: Angleich an den Mietspiegel) und dieser habe ich zugestimmt.
Zum 01.12.2017 wird die erste höhere Miete fällig, die ich so auch überweisen werde.

Im Rahmen der Nebenkostenabrechnung für 2016 habe ich nun Ende November 2017 ein Guthaben heraus bekommen, woraufhin der Vermieter die Nebenkostenvorauszahlung von 110 € auf 100 € senkt.
Abschließend schreibt er, dass sich ab 01.01.2018 damit für mich eine Änderung der Mietzahlung ergibt.
Alt: 300 € kalt + 110 € Nebenkosten = 410 € Gesamt
Neu ab 01.01.2018: 300 € kalt + 100 € Nebenkosten = 400 € Gesamt

Offensichtlich scheint der Vermieter hier die Mieterhöhung "vergessen" zu haben.

Meine Fragen sind nun:
1. Muss ich den Vermieter auf diesen "Fehler" hinweisen?
2. Wenn ich dem aktuellsten Schreiben nachkomme und ab 01.01.2018 die 400 € Gesamtmiete überweise, kann der Vermieter dann Mietschulden einklagen? Letztendlich komme ich nur seiner Aufforderung der neuen Miete ab 2018 nach.
3. Kann der Vermieter dann, sollte er den Fehler zügig bemerken, die Miete wieder erhöhen? Oder würde das dann als neue Mieterhöhung zählen?

Ich hoffe, der Sachverhalt ist ungefähr klar, ansonsten kann ich auch weitere Fragen beantworten.

Danke für eure Hilfe!
killemann

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von killemann):
Muss ich den Vermieter auf diesen "Fehler" hinweisen?
Nein. Aber du musst die korrekte Miete überweisen. Aus dem Fehler in der Abrechnung kann man wohl kaum eine Absicht des Vermieters interpretieren, die Kaltmiete wieder zu senken.

Zitat (von killemann):
Wenn ich dem aktuellsten Schreiben nachkomme und ab 01.01.2018 die 400 € Gesamtmiete überweise, kann der Vermieter dann Mietschulden einklagen?
Ja. Im Zweifel kann er irgendwann auch fristlos kündigen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von killemann):
Meine Fragen sind nun:
1. Muss ich den Vermieter auf diesen "Fehler" hinweisen?
2. Wenn ich dem aktuellsten Schreiben nachkomme und ab 01.01.2018 die 400 € Gesamtmiete überweise, kann der Vermieter dann Mietschulden einklagen? Letztendlich komme ich nur seiner Aufforderung der neuen Miete ab 2018 nach.
3. Kann der Vermieter dann, sollte er den Fehler zügig bemerken, die Miete wieder erhöhen? Oder würde das dann als neue Mieterhöhung zählen


1. Nein
2. Die falschen Angaben bezügl.der Gesamtmiete beruhen ganz offensichtlich auf einem Schreibfehler des Vermieters, der jederzeit korrigiert werden kann. Die Korrektur kannst Du selbst vornehmen indem Du die Mietzahlung incl.Erhöhung überweist. Kannst aber auch den falschen Betrag von € 400,00 überweisen und darauf hoffen, dasss es der VM evtl. nicht bemerkt, was sehr unwahrscheinllich ist. Ob der VM letztendlich eine Kündigung daraus ableiten könnte weiß ich nicht, schließlich hast Du Dich an seine Vorgaben gehalten und € 400,00 überwiesen. Aber meine Empfehlung: Mietzahlung incl.Erhöhung überweisen, es stärkt das
vertrauensvolle Miteinander.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

1. Du solltest Deinen Vermieter darauf hinweisen, gibt ein Sternchen im Fleißheftchen (kann später noch nützlich für Dich sein).
Noch einfach Bonuspunkte sammeln geht kaum. ;)

-- Editiert von spatenklopper am 27.11.2017 15:40

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2382x hilfreich)

Hallo,

wenn es ein kleinerer Vermieter ist, kann er es tatsächlich übersehen haben. Es kann aber einfach auch an den Tücken einer entsprechenden Software liegen, die ganz profan bei der Nebenkostenabrechnung (Ende November) von der zu diesem Zeitpunkt gültigen Kaltmiete ausgeht und nicht berücksichtigt hat, dass zu künftigen Zeitpunkten bereits eine andere Kaltmiete fällig ist.
Auf jeden Fall ist zu empfehlen, die korrekte Miete zu überweisen. Wie die Vermieter die Zahlungseingänge verbucht, weiß ich nicht. Eine Kündigung wird so schnell nicht daraus resultieren, aber sicher wird recht schnell eine Mahnung folgen. Rechtlich gesehen besteht jedenfalls ein Anspruch auf die korrekte Mietzahlung. Wie cauchy schreibt, kann man nicht davon ausgehen, dass eine Reduzierung durch den Vermieter gewollt war und im Zweifel würde wahrscheinlich auch ein Richter im Sinne des Vermieters auf Recht entscheiden.

Signatur:

lg.
R.M.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
1. Du solltest Deinen Vermieter darauf hinweisen, gibt ein Sternchen im Fleißheftchen (kann später noch nützlich für Dich sein).
Noch einfach Bonuspunkte sammeln geht kaum. ;)

-- Editiert von spatenklopper am 27.11.2017 15:40


Dem stimme ich zu, ebenso wie R.M. da die ME erst zum 01.12. greift ist gut möglich, dass die Software dies nicht berücksichtigt hat.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
killemann
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!
Das hat mir wirklich geholfen.

Noch zu dem einen Punkt:

Zitat:
wenn es ein kleinerer Vermieter ist, kann er es tatsächlich übersehen haben. Es kann aber einfach auch an den Tücken einer entsprechenden Software liegen, die ganz profan bei der Nebenkostenabrechnung (Ende November) von der zu diesem Zeitpunkt gültigen Kaltmiete ausgeht und nicht berücksichtigt hat


Nein, es ist eine ziemlich große Hausvermietung. Von daher liegt es vielleicht wirklich an der Software.
Ob sich später noch jemand an mein Fleißbienchen erinnern wird, kann ich mir aber nicht vorstellen.

Trotzdem noch einmal vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

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