Hallo zusammen,
Ich habe blöderweise für 2 Jahre Elternzeit beantragt und wollte nach einem Jahr mit Elterngeld wieder im zweiten Jahr in Teilzeit in meinen Beruf zurückkehren. Nun ist mein Arbeitgeber in dem ersten Jahr mit der Firma von Hamburg nach München gezogen und kann mich somit nicht weiter beschäftigen. Mein Problem: er kann mich nicht nach einem Jahr kündigen, da ich durch die Elternzeit einen Kündigungsschutz habe. Nun denke ich Ihn um einen Aufhebungsvertrag zu bitten. Bekomme ich dann aber nicht 12 Wochen Sperre beim Arbeitsamt? Muss ich mich jetzt auf alles einlassen, damit er mich aus dem Vertrag raus lässt?
Ich hoffe jemand kann mir helfen.
Verkürzung der Elternzeit
29. Dezember 2017
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Frage vom 29. Dezember 2017 | 05:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkürzung der Elternzeit
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