Verkauf gefälschter Artikel auf Ebay

8. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
go485639-61
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Verkauf gefälschter Artikel auf Ebay

Morgen leute , wollte mal fragen wie es Straftechnisch aussieht falls Person A circa 15 Paar Schuhe von Nike auf ebay verkauft aber auch angibt das es sich um Replica handelt.

Keine Vorstrafen oder sonst irgendwas. Danke euch schon mal für jede antwort !

Problem bei eBay und Co?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Nun, es sieht so aus, dass der Verkäufer schon mal anfangen kann den Erlös zu sparen um die Forderungen des Rechteinhabers der Marke begleichen zu können. Am besten geht er mit dem Erlös in eine Spielbank und kann das Geld schnell vermehren, denn er wird noch einige Taler auf den erzielten Erlös drauflegen müssen.

Signatur:

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#2
 Von 
go485639-61
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich meine abgesehen von Geldstrafen, oder Abmahnungen seiten Nikes, Bewährung/Haft? Sorry bin ein totaler Laie

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Strafrechtlich ist da kaum bis nichts zu erwarten.
Die Abmahnungen von Nike werden schon teuer genug - das ist schlimmer als eine Strafe.
Möglicherweise melden sich auch noch Zoll und Finanzamt (wurden die Erlöse aus dem Replica-Verkauf versteuert? Sind die Replicas bei der Einfuhr ordnungsgemäß verzollt worden?)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go485639-61
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Warenwert wurde als 11$ angegeben beim zoll, sind circa 500 euro plus/minus die von den Kunden kamen, und es wurden ausdrücklich replicas verkauft.

-- Editiert von go485639-61 am 08.03.2018 11:46

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