Verhalten bei Krankheit

13. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
go473502-73
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Verhalten bei Krankheit

Hallo,

Vorgeschichte : Ich habe anfang Februar eine neue Arbeit begonnen, leider wurde ich ende Februar auch schon des erste mal Krank, bin von Arzt zu Arzt gerannt, war sogar in der Notaufnahme, mein letzter Arztbesuch war dann bei meiner Frauenärztin die aber bei diesem Termin nichts feststellen konnte, am nächsten bin ich wie gewohnt arbeiten gegangen, ende dieser Woche bekam ich einen Anruf meiner Frauenärztin das sie einen Befund aus den Blutwerten und dem Abstrich gefunden haben.
Ich sollte sofort hinkommen.

Nun zu meinem Problem : ich habe natürlich sofort meine Chefin angerufen & es ihr gesagt, sie war nicht grade begeistert, was ich verstehen kann, kurz nach diesen Telefonat, rief sie mich wieder an & verlangte ich soll zu meiner Ärztin sagen das ich nicht kann, weil ich arbeiten muss.
Ich habe ihr gesagt das meine Ärztin meinte ich soll sofort kommen, weil es sehr wichtig ist das die Behandlung beginnt, habe gesagt das ich nach meinem Termin sofort an die Arbeit gehe.
Meine Ärztin schrieb mich wieder krank, auch da sagte ich meiner Chefin sofort bescheid.
Nun soll ich am Dienstag wieder zu meiner Ärztin zu einer Nachkontrolle, meine Krankschreibung geht bis Montag, ich habe Angst davor meiner Chefin das zusagen, da ich denke das ich dann die Kündigung bekomme. Könnt ihr mir sagen was ich tun soll?

Zur Info : ich habe eine Gebärmutterentzündung, die mir ganz schön zu schaffen macht.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Dann soll die Ärztin Dich am Dienstag noch für den Tag arbeitsunfähig schreiben und gut ist. Oder Du gehst vor/nach der Arbeit zur Ärztin. Wo ist das Problem? Oder Du gehst am letzten Tag der AU, also am Montag. Ehrlich, es sollte doch möglich sein, so etwas zu organisieren. Und wird auch von Arbeitnehmern erwartet. Und zwar so, dass der Arbeitgeber die Arbeitskraft so einigermaßen zuverlässig einplanen kann.

Mich wundert sowieso, dass Du bei dem kurzen Gastspiel, was Du da gegeben hast, noch nicht gekündigt bist. Wenn Dir an dem Arbeitsplatz liegt, dann solltest Du auf jeden Fall alles vermeiden, was in Richtung Unplanbarkeit, Unzuverlässigkeit ausgelegt werden könnte. Und am Dienstag nach langer Krankschreibung zu kommen und zu sagen "raten Sie mal, wo ich gleich hingehe," das ist doch Provokation pur. Organsiere es anders.

wirdwerden



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#2
 Von 
go473502-73
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja klar weiß ich das, aber was soll ich denn machen wenn mir der Termin so gegeben wird? Ich kann wohl schlecht sagen das mir an dem Montag einen Termin geben.
Ich muss mich schließlich auch irgendwo nach meiner Ärztin richte

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nö, Du bezahlst die Ärztin, bzw. die Krankenkasse durch Deine Beiträge. Die Ärztin ist ein Dienstleister, und da kann man schon darauf hinweisen, dass es auch diesen oder jenen Gründen nicht geht. Wo ist das Problem?

wirdwerden

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Ich muss mich schließlich auch irgendwo nach meiner Ärztin richten

Ja und Nein. Für eine Nachkontrolle sollte der Termin verhandelbar sein und da darf AN durchaus auch auf einen Wunschtermin insistieren; es kann andere Termine geben für bestimmte Untersuchungen, wo das nicht so einfach geht.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)

Es ist doch müßig darüber zu diskutieren.
Die Fragestellerin ist offenbar weniger als 6 Monate im Betrieb, also besteht kein Kündigungsschutz.
Also muss die Fragestellerin selbst abwägen, welches Risiko bezüglich einer Kündigung sie eingehen will.
Und es wäre in der Tat ungewöhnlich, wenn sich ein Arzttermin außerhalb der eigenen Arbeitszeit nicht einrichten lässt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Für eine Nachkontrolle sollte der Termin verhandelbar sein

kommt farauf an, was gemacht werden soll.
Wenn noch mal Proben fürs Labor benötigt werden, ist der Zeitrahmen nicht ganz so frei festlegbar.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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