Vater ohne sorgerecht rechte?

15. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Shivaom
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater ohne sorgerecht rechte?

Guten tag, ich habe eine frage bezüglich sorgerecht und umgang.

1. Vater soll kind laut Mutter alle 2wochen abholen, (er hat aber zwei neue kinder eines davon in einer Pflegefamilie und eines lebt bei ihm und seiner frau)
Muss er immer das kind abholen und bringen oder muss auch sie es mal wenn er nicht kann?

2. Kann er von ihr auch sprit geld verlangen?
Denn es sind immer hin pro Fahrt 233km und das 4x pro wochenende.

3. Kann sie bestimmen wsnn er ihn abholt?

Er hat kein sorgerecht und muss auch Umgang mit seinen anderen kind warnehmen und kann die kosten nicht immer tragen für den sprit, wenn er es alleine tut haben sie kein geld mehr und sie haben ein Kind was versorgt werden muss.

Bitze um schnelle Antwort.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

1) ja,

2) nein

3) Absprache erforderlich.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)



Grundsätzlich trägt die Kosten des Umgangs der umgangsberechtigte Elternteil, hier also der Vater. Er ist verpflichtet, das Abholen und Zurückbringen der Kinder zu übernehmen. Selbst bei engen finanziellen Verhältnissen auf beiden Seiten kann er nicht verlangen, dass sich die Mtuter an den Kosten beteiligt.

Der betreuende Elternteil (hier die Mutter) kann ausnahmsweise verpflichtet sein, am Transport der Kinder mitzuwirken,

- wenn die Kosten des Umgangs für den Vater nicht tragbar sind, sie jedoch von der Mutter ohne weiteres aufgebracht werden könnten.

- wenn die Mutter durch einen Umzug eine erhebliche räumliche Distanz zwischen dem Kind und dem Vater geschaffen hat, der den Umgang spürbar erschwert. Dann könnte sich die Mutter an dem zeitlichen und organisatorischen Aufwand beteiligen müssen, der für die Ausübung des Umgangs erforderlich ist.

ABER:

Dazu gibt es jkeine allgemeine gesetzliche Regelung, nur Urteile, die jedoch Einzefallentscheidungen sind und an die andere Gerichte nicht gebunden sind

Deshalb schließe ich mich den kurzen/knappen Antworten meines Vorschreibers - etwas ausführlicher - an.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Du hast nun mal drei Kinder, und man kann die, die für einen unbequem sind, nun mal einfach nicht in den Kamin hängen, bis sie wieder bequem sind.

Ich würde dringend empfehlen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wenn das Kind nicht mehr ganz klein ist, kommt ja auch die Lösung "seltener sehen und dafür länger" in Betracht. Auch gibt es betreute Bahnfahrten. Die dann immer noch preiswerter sind als das Rumgurken mit dem Auto.

Also ab zu einer Beratungsstelle oder Jugendamt. Die haben Erfahrung mit dieser Problematik. Das ist der erste Schritt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

In Ergänzung zu meinen Vorrednern: Ohne zu wissen, wie die Verhältnisse liegen, insbesondere ohne zu wissen, wer die Entfernung warum geschaffen hat, kann man da ziemlich wenig sagen,

Man weiß auch nicht, wer hier fragt. Der Kindesvater. Oder die neue Ehefrau des Kindesvaters. Die hier vielleicht Öl ins Feuer gießt.

Bei einer derart unklaren Gemengelage, sollte man mit seinen Einschätzungen in einer so fragilen Angelegenheit äußerst vorsichtig sein. Denn im dümmsten Fall wird hier ein Streit losgetreten, den IMMER die Kinder ausbaden ! Die Kindesmutter, bei der die Kinder leben, ist am deutlichen längeren Hebel, vor allem bei einer so großen Entfernung.

Wenn die KIndesmutter den Umgang bewusst boykottiert, dann wird der Kontakt zu den Kindern früher oder später abbrechen. Die Kinder werden indoktriniert und gegen den Kindesvater aufgehetzt, die Kinder sind krank, die Kinder sind angeblich verstört, wenn sie von den Besuchen zurückkommen ... und im dümmsten Fall haben sie angeblich dabei zugeschaut, wie der Kindesvater mit seiner Ehefrau poppt ! Und schon ist der Umgang erst mal beendet.

Das Eis ist für den Kindesvater außerordentlich dünn ... das sollte man wissen, ehe man sich bei dieser Gemengelage auf einen Schlagabtausch einlässt.



-- Editiert von Marcus2009 am 15.11.2017 17:30

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Schön, Dich mal wieder zu lesen. Hier haben wir doch aber das umgekehrte Problem. Mutter will, Vater will nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Hier haben wir doch aber das umgekehrte Problem. Mutter will, Vater will nicht.


Na ja ... das ist halt etwas für die Glaskugel. Wer hier schreibt, das ist für mich offen.

Wenn es tatsächlich die Kindesmutter sein sollte, die hier schreibt und der Kindesvater nicht so richtig motiviert ist, dann dürfte sich das Problem vermutlich recht schnell von selbst lösen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Shivaom
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Na das stimmt nicht, vater will aber mutter nicht.

Jugendamt hat endschieden.

Mutter muss, da sie extra weiter weg gezogen ist, auch Fahrten machen, und sich an die Sprit kosten betildigen.

Sie muss akzeptieren das er seinen Sohn nur einmal im Monat holt, weil er auch ein Umgangs recht mit seiner anderen Tochter hat.

Sie darf ihm nicht vorschreiben wann er den jungen holt wenn er fahrt, das ist dann seine Entscheidung.

Endlich mal richtig gehandelt das jugendamt.

Solche Mütter sind unter aller sau, trennen sich und sind dann eifersüchtig auf die neue Lebenspartnerin.
Tja das recht ist auf der richtigen Seite.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 246x hilfreich)

Nun ist es aber ganz ganz dumm, dass das Jugendamt überhaupt keine rechtlichen Entscheidungen treffen darf und dies auch nicht macht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

So isses. Das Jugendamt kann versuchen zu vermitteln, mehr aber nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen