Urlaubsentgelt 09.2015 - 10.2016

30. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
askandlearn
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsentgelt 09.2015 - 10.2016

Hallo alle zusammen,

erstmal grundsätzlich eine Frage: Hat jeder Arbeitnehmer, egal bei welchem Unternehmen, ein Recht auf Urlaubsentgelt, was anhand seines Einkommen berechnet wird?

Im Arbeitsvertrag steht hinsichtlich des Urlaubs folgendes:

§ 1 Entstehung des Anspruchs

(1) 1^Die Mitarbeiter und die zu ihrer Ausbildung Beschäftigten erhalten in jedem Urlaubsjahr den gesetzlichen Mindesturlaub von vier Wochen und haben einen weitergehenden Urlaubsanspruch im Gesamtumfang des § 3 Abs. 1.
2^Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr.

Dazu eine Frage: Meine Tätigkeit begann am 09.2015 bis zum einschließlich 10.2016. Erhalte ich für den Zeitraum 09.2015 bis zum 12.2015 noch Urlaubstage, oder ist der Zeitraum 09.2015 - 10.2016 als ein Jahr anzusehen und folglich sind dann die 4 Wochen mein gesamter Urlaubsanspruch? (Ich erhalte aber noch im November ein Gehalt, da das Gehalt immer im darauffolgenden Monat ausgezahlt wird.)

Vielen Dank für die Mühen

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Es steht doch klipp und klar dort: 'Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr', als Jan-Dez. - Ansprüche aus 2015 bestehen also keine mehr, wenn nicht besondere Umstände vorliegen sollten. Für 2016 hast du einen Anspruch von 10/12teln des Jahresurlaubs, wenn du bis Ende Okt. dort gearbeitet und keinen Urlaub genommen/bekommen hast.

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#2
 Von 
askandlearn
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank. Aber deine Antwort führt mich zu einer weiteren Frage: Nehmen wir mal an, eine Person fängt im Februar 2015 an und arbeitet bis einschließlich Dezember 2015. Deiner Antwort nach würde der Person kein Urlaub zustehen, obwohl sie 11 Monate im diesem Jahr gearbeitet hat. Das wäre ja reichlich unfair ihr gegenüber, insbesondere, da jemand einen Urlaubsanspruch selbst dann hätte, wenn er von Januar 2015 bis Februar 2015 arbeiten würde. Also 1/12 Urlaub.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Deiner Antwort nach würde der Person kein Urlaub zustehen, obwohl sie 11 Monate im diesem Jahr gearbeitet hat.

Deine Folgerung verstehe ich nicht. In 2015 hatte AN selbstverständlich Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat Arbeit - heuer, Ende 2016, freilich nicht mehr. AN hätte den Urlaub in 2015 nehmen oder ins Jahr 2016 übertragen lassen und dann bis Ende März nehmen müssen, sofern es Gründe für die Übertragung gab. BUrlG lesen hilft.

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#4
 Von 
askandlearn
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wieso kann ich dann die Monate August bis Dezember 2015 nicht geltend machen? Und dann die Monate Januar bis Oktober 2016? Immerhin reden wir von 5 Monaten aus 2015. Und das ist nicht wenig.

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#7
 Von 
askandlearn
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank. Aber was ist mit den Monaten April bis Dezember 2015? Es sind immerhin 5 Monate und folglich 10 Urlaubstage. Wenig Geld ist dies freilich nicht, insbesondere für einen Studenten. Ich habe nämlich noch gar keinen Erholungsurlaub bekommen, obwohl in Anspruch genommen. Es läuft da gerade ein Rechtsstreit zwischen mir und dem Unternehmen. Da kamen viele Sachen zusammen. Und heute nun habe ich dies bemerkt, weil ich Im Dezember hätte meinen Urlaub ausgezahlt bekommen sollen.

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#8
 Von 
askandlearn
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil Urlaubsanspruch aus 2015 spätestens seit dem 31. März 2016 verfallen ist." = Unglaublich. Das ist echt schlecht.

ABER: Ich habe Urlaub schriftlich 2015 beantragt. Kann ich das nicht heranziehen?

Wenn ihr wüsstet, was da gerade alles vonstatten geht....

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

@floryan
// Für 2016 besteht Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

Korrekt. Ich bekenne: Vergalloppiert.

@askandlearn
/// Weil Urlaubsanspruch aus 2015 spätestens seit dem 31. März 2016 verfallen ist." = Unglaublich. Das ist echt schlecht.

'Urlaub' ist nichts, was man sich beliebig aufsparen kann. Das wird schon deutlicher, wenn du dir klar machst, dass Urlaub der Erholung dient. Für besondere Umstände lassen viele AG mit sich reden, manche halten es strenger. Aber reden muss man schon, wenn es Gründe gibt, Ulaub aufzusparen.

-- Editiert von blaubär+ am 30.12.2016 12:40

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#11
 Von 
askandlearn
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar. Danke für die Hilfe

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