Urlaubsanspruch und Glücksspiel Gewerbe

1. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
tim tabeki
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch und Glücksspiel Gewerbe

FROHES NEUES JAHR NOCH.

Wir Arbeiten 5 Tage 9h Früh. Danach 5 Tage 9h Nacht und haben dann 5 Tage frei. Bekommen aber im Jahr nur 18 Tage Urlaub. Es gibt 25% nachtzuschlag und der Chef sagt das wir unter keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch fallen in der Spielotheke Branche und bekommen nur die 10 Tage bezahlt die freien Tage nicht, dazu bekommen wir auch nur Mindestlohn.
Irgendwas ist da ober faul und das würde ich gerne mal mit einem anonymen Hinweis bei der Zuständigen Stellen prüfen lassen.
Hat jemand einen Tipp.


tim

PS.
Danke moderator

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von tim tabeki):
Hat jemand einen Tipp.

Eine verständliche Sachverhaltsschilderung wäre schon mal gut

Da kann man dann auch mit einbauen wieviel die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit ist, wie genau die Klausel zum Thema Urlaub lautet.



Oder war dei Frage nahc dem "Tipp" nur darauf, wo dem das melden kann? Das wäre dann in der Regel der Zoll.



Zitat (von tim tabeki):
dazu bekommen wir auch nur Mindestlohn.

Warum sollte man mehr bekommen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Also auf das Jahr hochgerechnet komme ich auf 4,66 Arbeitstage je Woche. Das macht nach dem Bundesurlaubsgesetz 18,66 Mindesturlaub im Jahr, die hier auf 19 aufzurunden wären.
das würde ich gerne mal mit einem anonymen Hinweis bei der Zuständigen Stellen prüfen lassen. Ihren Urlaub müssen Sie schon bei Ihrem Chef einfordern, ganz unanonym...
Es gibt 25% nachtzuschlag Das ist völlig okay.

-- Editiert von muemmel am 01.01.2017 17:32

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// ... dass wir unter keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch fallen
Das müsste im Umkehrschluss heißen, dass es einen TV für die Branche gibt Der müsste ausliegen bzw. am 'Schwarzen Brett' aushängen; darin dürften dann Urlaubsfragen geregelt sein.
Und ganz richtig ist die Aussage auch nicht, insofern das BUrlG Mindeststandards festlegt, für alle gilt und nicht abdingbar ist.

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#4
 Von 
tim tabeki
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich Danke Ihnen erst einmal für die antworten.
Leider sind wir ein Filialbetrieb mit 4 im Rhein Main gebiet verteilten Standorten und ein "schwarzes Brett" gibt es meines Wissens nicht.
Ob es einen TV "Glücksspielgewerbe" gibt kann ich nicht sagen, jedoch vermute ich das jede Frage dazu beim Arbeitgeber mit größter Wahrscheinlichkeit eine der letzten fragen sein wird die dann in diesem " Arbeitsverhältnisses gestellt würde...
Nach Aussen muss der Schein der tollen bunten glitzer Oase immer gewahrt werdeb sonst bleibt die Geldbringende Kundschaft weg.
Man muss muss reinigen und kleinere Reparaturen durchführen noch vor den Öffnungszeiten, um dies zu schaffen sind die Kollegen teils bis zu 2 Stunden vorher da - nur alles ohne Entgelt. Reicht man diese Zeit die wir ja nicht zu unserem Vergnügen dort verbringen zur Stundenabrechnung ein werden dies Ersatzlos und ohne kommentar gestrichen.
Denke ich sollte den Zoll echt mal kontaktieren da wir alle dortauf das Geld was wir in dem Job bekomme angewiesen bin. Arbeitenteils 200h im Monat, springen Fillialübergreifend durch das RM- Gebiet um das Rad am laufen zu halten und die Obrigkeit setzt einen nur unter Druck und ist nicht bereit irgend etwas zur Verbesserung in der Stimmung mit dem Personal zu ändern.

tim

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

@tim
Das ist gewiss, dass die Dinge sich nicht ändern, solange AN sie hinnehmen. Ich verstehe: du siehst dich nicht in der Position oder in der Lage, hier etwas voranzubringen, indem du deine Rechte einklagst. Aber wenn jemand da ist, der ohnehin dort nichts mehr zu gewinnen oder zu verlieren hat, könnte der durchaus z.B. Lohn für die Arbeit einklagen, die bisher nicht bezahlt wird. Das setzt aber Vorarbeit voraus: genau zu dokumentieren, was geschieht, und das über eine ganze Weile. Oder eben deine Sache mit dem Urlaub.
Auf jeden Fall lohnt es sich darüber nachzudenken, in welchen Bereichen es denn genau fehlt. Und dafür ist die Basis der Arbeitsvertrag - daraus sollte sich ergeben oder doch erschließen lassen, ob z.B. Putzen gefordert werden kann. 'Kleinere Reparaturen' erscheinen mir für eine Spielhallenaufsicht z.B zumutbar.

Für weitere Themen ganz interessant
http://www.betriebsrat.com/br-forum?qid=13505&keyword=&Nav=alle&Thema=&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show

(Auf Systemgastronomie wäre ich im Leben nicht gekommen)
Was daraus folgt ... bedürfte auf jeden Fall einiger Recherche.

PS Für Schwarzarbeit interessiert sich der Zoll, auch für die Einhaltung des Mindestlohns. Aber ohne Beweise, d.h. wenn auf dem Papier alles in Ordnung zu sein scheint, läuft jede Untersuchung ins Leere.

-- Editiert von blaubär+ am 02.01.2017 17:18

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#8
 Von 
tim tabeki
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Denke der Trick liegt darin das wir nur die Arbeitstage bezahlt bekommen und die freien Tage keine Arbeitstage im Sinne des Arbeitgebers sind.
Er macht sich die Welt wie sie ihm gefällt.
Leider finde ich den Arbeitsvertrag nicht hab aber ein Merkblatt zum vorgehen bei Zoll kontrollen in meinen Unterlagen gefunden.....

Da ist so oder so der Wurm drinnen. Hab den Zoll mal angeschrieben um die zuständige Dienststelle zu erfahren und dann schau ich mal weiter.

DANKE ALLEN FÜR DIE BISHERIGEN ANTWORTEN.

tim

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// ... der Trick liegt darin das wir nur die Arbeitstage bezahlt bekommen .....

Freizeit wird nirgendwo bezahlt - krumm gedacht, scheint mir. Das jedenfalls ist kein Beleg für deine Ansicht "Er macht sich die Welt, wie sie ihm gefällt". So kann man sich freilich die Stimmung schlechtreden und das Leben vermiesen, indem man sich an ungeeigneten Themen reibt und wund macht. Womit ich nicht leugne, dass es AG gibt, die sich aufführen wie weiland die sprichwörtlichen Gutsherren.

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von tim tabeki):
Denke der Trick liegt darin das wir nur die Arbeitstage bezahlt bekommen und die freien Tage keine Arbeitstage im Sinne des Arbeitgebers sind.

Das ist kein Trick. Freie Tage sind nun einmal keine Arbeitstage.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2297 Beiträge, 360x hilfreich)

Diese Kalkulation ist zwar erstmal korrekt,

Wenn man dann aber drei Wochen frei haben will, dann sind das eben nicht 15 (Wochen)-Tage und auch nicht 18 (Werk)-Tage sondern ganz einfach auch nur 10 Urlaubstage...

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