Eine Person arbeitet 3 Tage in der Woche. Im Vertrag heißt es:
Als Arbeitstage werden festgelegt: MO, DI, MI.
Unter Urlaub steht:
Der Arbeitnehmer erhält kalenderjährlich Urlaub in Höhe von 20 Arbeitstagen.
Bei Unterzeichnung des Vertrages sagte der Chef zum Arbeitnehmer, daß er im ersten Jahr nur den gesetzlichen Urlaub in Höhe von 20 Tage geben würde. Später würde es dann mehr Urlaub geben.
Ist natürlich klar, daß der Chef hier nicht daran gedacht hat, daß es sich um einen Teilzeitarbeitsvertrag mit festgelegten Arbeitstagen handelt. Nach meiner Interpretation kann der Arbeitnehmer nun aber darauf bestehen, tatsächlich 20 Tage Urlaub zu bekommen, das wären bei 3 Arbeitstagen dann 6,6 Wochen. Ist das so richtig?
Urlaub laut Teilzeit-Vertrag bei 3 Arbeitstagen / Woche
11. Dezember 2017
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Frage vom 11. Dezember 2017 | 15:45
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub laut Teilzeit-Vertrag bei 3 Arbeitstagen / Woche
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 11. Dezember 2017 | 16:54
Von
Status: Weiser (17468 Beiträge, 6501x hilfreich)
//// ... kann der Arbeitnehmer nun aber darauf bestehen, tatsächlich 20 Tage Urlaub zu bekommen
Dem Wortlaut nach schon - doch ist allen Beteiligten klar, was Sache ist, oder? Richter interessieren sich i.d.R. sehr dafür, was tatsächlich vereinbart worden ist. Und dann bleibt noch die Frage nach der Betriebsgröße wegen der erleichterten Kündigungsmöglichkeiten in Kleinbetrieben.
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