Unterhalt volljähriger Sohn

16. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dasal
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterhalt volljähriger Sohn

Hallo zusammen,

ich habe einen 22-jährigen Sohn aus erster Ehe. Er hat einen eigenen Hausstand. Nun hat er letztes Jahr ein Studium begonnen, welches er jetzt abgebrochen hat. Er möchte im Oktober einen anderen Studiengang belegen.
Er meint, es steht im weiterhin Unterhalt zu und beruft sich auf die Orientierungsphase innerhalb der ersten drei Semester. Was meint Ihr?
Zur Vorgeschichte; 2012 hat er die Mittlere Reife abgelegt und ist direkt im Anschluss auf die FOS Technik. Diese hat er im Januar 2013 abgebrochen und bis September gejobbt. Ab September 2013 hat er einen Vorbereitungskurs auf der VHS für die FOS absolviert.
2014 hat er dann mit der sozialen FOS begonnen und 2016 erfolgreich abgeschlossen. Danach hat er gejobbt, sich zwischendrin auf Lehrstellen beworben die er aber abgelehnt hat.
2017 hat er sich dann für ein technischen Studiengang eingeschrieben und diesen 2018 im Februar abgebrochen. Erstsemesterprüfungen hat er erst gar nicht geschrieben.
Ich freue mich auf Eure Antworten. :-)

Viele Grüße

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

m.E. steht ihm kein Unterhalt zu, die freie Zeit kann er zum arbeiten nutzen.

Ab Studiumbeginn steht ihm wieder Unterhalt zu (von Vater + Mutter), vorrangig ist BAFöG zu beantragen.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.013 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen