Unterhalt volljährige Kinder ohne Selbstbehalt berechnet

31. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mariahenrike
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt volljährige Kinder ohne Selbstbehalt berechnet

Hallo zusammen,
Unser Kind ist 18
Besucht ein Berufskolleg das dieses Jahr mit Abi und Ausbildung endet.

Unsere Gehälter wurden berechnet für 12 Monate.

Dem Kind stehen 610 Euro plus Kindergeld zu

Allerdings hat die Anwältin die Quoten vom gemeinsamen Gesamteinkommen berechnet.
Der jeweilige Selbstbehalt 1300 wurde nicht abgezogen.
Daher sind die Quoten falsch.

Der Anwältin habe ich mehrere Beispiele geschickt, DD, finanztp etc.
Sie behauptet im Recht zu sein.
Auch behauptet sie das ein Berufskolleg eine normale Schulausbildung ist.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Von Vater und Mutter werden jeweils vom bereinigten netto 1300 abgezogen? Vom Restbetrag die Quoten berechnet?

Wenn ja wie kann ich die Anwältin überzeugen?


-- Editier von Mariahenrike am 31.01.2017 23:20

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Von der fachlichen Frage über die korrekte Berechnung mal abgesehen (die ich nicht beantworten kann) sollte man folgendes im Hinterkopf behalten:

1. Die Anwältin arbeitet für ihren Auftraggeber, und das scheint nicht ihr zu sein sondern die Gegenseite.

2. Die Anwältin verdient umso mehr, je mehr sie für ihren Auftraggeber "tun kann". Daher lassen es Anwälte gerne auch auf eine Klage ankommen, denn sie werden ja nicht nur im Erfolgsfall bezahlt, sondern verdienen immer.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nee, die Anwältin verdient nicht um so mehr, je mehr sie tun kann. Der Verdienst richtet sich in der Regel nach dem Gegenstandswert plus natürlich dem konkreten Umfang des Auftrags. Den kennst Du nicht, den kennen wir nicht. Aber abgesehen davon, das übliche ist doch, erst die Quotelung zu ermitteln, dann den Anspruch gegen die Elternteile, und erst dann kommt man zu der Frage, ob eine Begrenzung durch den Selbstbehalt da ist.

wirdwerden

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo Mariahenrike,

wenn das Kind im Bereich des OLG Hamm wohnen würde, würde ich Dich auf Ziffer 13.3. der Leitlinie des OLG Hamm hinweisen.

Da Du den Gerichtsbezirk des Kindes nicht genannt hast, musst Du selbst in die Leitlinie des zutreffenden OLGs schauen (z.B. auf treffpunkteltern.de).

Gruß

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Die Vorgehensweise hat aber mit den OLGs gar nichts zu tun. Das ist überall gleich. Die einzige Frage ist die der Bereinigung. Und die ist immer noch: Einkommen bereinigen, nach OLG Richtlinien, dann addieren, Anspruch des Kindes berechnen, davon dann das Kindergeld in Abzug bringen, dann quoteln, dann schauen, wie viel bis zum Selbstbehalt übrig bleibt zum Auskehren.

wirdwerden

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#5
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 246x hilfreich)

Jedem Elternteil müssen 1300€ übrigbleiben, vorher abgezogen wird das nicht.
Da hat die Anwältin Recht.

Die 610€ sind dann nach Gehaltshöhe gequotelt zu zahlen.

-- Editiert von Besserweiß am 01.02.2017 13:45

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#6
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Nur mal noch nachgefragt. Das Kind lebt nicht bei einem ET?

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