Unterhalt für allein wohnenden 18 Jährigen

3. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Lukas8493
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterhalt für allein wohnenden 18 Jährigen

Hallo Liebe 123recht community,

Meine Eltern leben seid meiner Geburt getrennt, bzw meine Mutter bekommt seid jeher monatlich 300 Unterhalt.
Wir leben zurzeit noch zusammen in meinem Haus welches ich vor geraumer Zeit als Schenkung seitens meines Vaters erhalten habe. Jetzt steht eine aus meiner Sicht gerechtfertigte Forderung seitens meines Vater an meine Mutter von Betrag X aus, welches meine Mutter jedoch nicht zahlen will. Es kommt lediglich die Äußerung des Erwerbs einer eigenen Immobilie und somit des ,,Im Stich lassen,, meiner Person, da ich mit dem kompletten Lebenserhalt sowie den anstehend Kredit kosten(in dem Fall eine Hypothek auf das Haus) alleine da stehe. Ich bin zurzeit noch in einer Schulausbildung also nicht erwerbstätig.
Den Unterhalt erhalte ich seid kurzer Zeit, jedoch nicht das zusätzliche Kindergeld in Höhe von 190 Euro. Jetzt stellen sich mir Fragen, auf welche ich mir trotz langer Recherche kein Urteil bilden kann.
In welcher Form besitze ich einen Anspruch auf das Kindergeld?(Ich zahle alles selber wie zb. essen, Kleidung und Schulsachen)
Besitze ich trotz der Tatsache das meine Mutter in ,,meinem,, Haus wohnt ihr gegenüber einen Unterhaltsanspruch?
Falls meine Mutter und ihr Lebensgefährte ausziehen, wie sieht es dann mit dem Unterhalt aus?

Vielen Dank das sie sich meine Frage(en) durchgelesen haben.

Mit freundlichen Grüßen
Lukas

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Du lebst zusammen mit Mutter und Stiefvater, aber allein? Erklär das mal. Auch was die mögliche Forderung des Vaters gegen die Mutter Dich angeht.

Das mit dem Kindergeld ist doch ganz einfach. Es ist ab 18 auf den Unterhalt voll anzurechnen und kein zusätzliches Einkommen. Ergibt sich aus dem Bundeskindergeldgesetz. Ein direkter Anspruch des Kindes ergibt sich nur (aber auch dann voll anzurechnen), wenn das Kind nicht bei einem der Elternteile lebt. Aber auch dann ist es voll auf Unterhaltszahlungen anzurechnen.

wirdwerden

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#2
 Von 
Lukas8493
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

@wirdwerden
Danke für die schnelle Antwort :)
Das Haus gehört zum größten teil mir, es steht jedoch ein Restbetrag offen welchen mein Vater gerne ausbezahlt haben will.
Er besitzt ein Nießbrauch welches mit der Zahlung des Betrages X erlöschen wird.
Meine Eltern wohnen somit in meinem Haus mit mir zusammen, was die Frage aufwirft ob es trotz des zusammen Lebens einen Unterhaltsanspruch gibt. Da ich ja nicht in ,,ihrem,, Haushalt lebe.
Ich muss nun gucken wie ich den nicht all zu kleine Betrag mit meinen jungen Jahren zahle.

mfg
Lukas


-- Editiert von Lukas8493 am 03.02.2018 16:44

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#3
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Lukas8493):
Den Unterhalt erhalte ich seid kurzer Zeit, jedoch nicht das zusätzliche Kindergeld in Höhe von 190 Euro.


Wieviel Unterhalt erhältst du von wem ?

Wer zahlt die Nebenkosten für das Haus ?

Wer geht Einkaufen von welchem Geld ?

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Marcus, ich würde ja als Einstieg erst einmal gerne wissen, ob er im Haushalt seiner Mutter lebt.

wirdwerden

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#5
 Von 
Lukas8493
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

@Marcus2009
Ich erhalte zur Zeit 300 Euro Unterhalt seitens meines Vaters, die Nebenkosten tragen meine Eltern und einkaufen tuen meine Eltern auch, jedoch zahle ich den Großteil selbst( Kleidung Schulsachen sowie Essen außerhalb des Hauses).
Generell produziere ich aus meiner Sicht kaum kosten die sich mit 190 Euro decken würden.

mfg Lukas

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Wohnst Du jetzt im Haushalt der Mutter, ja oder nein?

wirdwerden

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#7
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Also du lebst mit deiner Mutter und ihrem Lebensgefährten in deinem Haus.

Deine Eltern tragen die Nebenkosten und die Lebenshaltung. Außerdem erhältst du 300 Euro von deinem Vater.

So wie ich das sehe lebst du damit im Haushalt deiner Mutter. Aber das könnte man möglicherweise auch anders sehen. Das dürfte nicht zuletzt von den Umständen und der Ausgestaltung des Zusammenlebens abhängen.

In jedem Fall hast du gegen Vater und Mutter einen Anspruch auf Unterhalt. Der ist quotiert nach ihrem Einkommen von beiden Elternteilen zu leisten. Das Kindergeld wird angerechnet ist aber an dich weiterzuleiten, so dass sich ein Nullsummenspiel ergibt.

Deine Mutter und dein Vater leisten einen gewissen Anteil in Form von Nebenkosten und Lebensmitteln. Dies ist vom Barunterhalt abzuziehen.

Wenn du im Grundbuch eingetragen bist, könntest du von deiner Mutter und ihrem Lebensgefährten Miete verlangen. Dieses Einkommen würde dann aber deinen Unterhaltsanspruch mindern.

Was da jetzt an Barunterhalt übrig bleibt, das wissen die Götter.

Aber mal unter uns: dein Vater hat dir doch ein Haus geschenkt. Da wäre es vielleicht nicht ganz so angebracht, wenn du ihm jetzt mit einem Anwalt drohst ! Am besten fände ich es, wenn man eine einvernehmliche Regelung finden könnte. Sprich doch mal mit deinen Eltern nett und freundlich und frag sie, wie sie sich vorstellen, dass du in deinem Alter ein Haus alleine stemmen sollst. Zumindest dein Vater scheint dir doch recht zugetan zu sein.

Wenn deine Mutter dich tatsächlich "im Stich" lassen sollte, dann kann man doch immer noch über Rechtsmittel nachdenken.



-- Editiert von Marcus2009 am 03.02.2018 17:26

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#8
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von Lukas8493):

Das Haus gehört zum größten teil mir,


Was bedeutet in diesem Zusammenhang "zum größten Teil"? Wer steht im Grundbuch?

Zitat:

es steht jedoch ein Restbetrag offen welchen mein Vater gerne ausbezahlt haben will.


Dann ist aber keine Schenkung deines Vaters an dich, sondern ein Verkauf oder was auch immer (wann wurde denn das Ganze denn überhaupt gemacht? Warst du da schon volljährig oder noch minderjährig?)

Zitat:

Er besitzt ein Nießbrauch welches mit der Zahlung des Betrages X erlöschen wird.


Das beutet das er dann auch ausziehen muss, oder wie?

Zitat:
Meine Eltern wohnen somit in meinem Haus mit mir zusammen, was die Frage aufwirft ob es trotz des zusammen Lebens einen Unterhaltsanspruch gibt. Da ich ja nicht in ,,ihrem,, Haushalt lebe.


Du lebst also mit beiden leiblichen Etlernteilen in einer häuslichen Gemeinschaft. Blöde Sache, da ja das Haus anscheindend dir gehört. Sie sind dir grundsätzlich natürlich zu Unterhalt verpflichtet. Warum bekommst du eigentlich von deinem Vater 300 €, wenn du doch mit ihm zusammenlebst? Ich glaube ihr habt da ein sehr seltsames Konstrukt erzeugt

Zitat:

Ich muss nun gucken wie ich den nicht all zu kleine Betrag mit meinen jungen Jahren zahle.


Du solltest dir überlegen, ob du (falls es tatsächlich eine Schenkung war) das Haus an deinen Vater zurückgibst. DU hast also, obwohl dir klar war, dass du als Schüler das Haus derzeit gar nicht abzahlen kannst, ein Haus übernommen.




-- Editiert von ratlose mama am 03.02.2018 18:26

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#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Trotz mehrfacher zielgerichteter Nachfrage ist mir imemr noch nicht klar, wer mit wem zusammenwohnt und ob Du einen eigenen Hausstand hast.

Mir ist auch nicht klar, ob Du überhaupt einen U-Anspruch geltend machen kannst (1602 BGB beachten).

Berry

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#10
 Von 
Lukas8493
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort,

ich stehe zu 2/3 im Grundbuch mein Vater mit 1/3 und zusätzlichem Nießbrauch.
Er will nun das letzte 1/3 an mich verkaufen um eine weitere Immobilie für sich zu finanzieren.

Ich muss mich korrigieren, mein Vater wohnt nicht mit uns zusammen es kam womöglich zu einem Missverständnis.

Ich denke keine Sekunde darüber nach das Haus zurück zugeben, lediglich das 1/3 zukaufen.

Danke für deine Antwort ;)

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#11
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
ch denke keine Sekunde darüber nach das Haus zurück zugeben, lediglich das 1/3 zukaufen.

Lediglich? :???: Und wie willst Du das finanzieren, wenn du kein Einkommen hast.

-- Editiert von cruncc1 am 03.02.2018 20:50

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#12
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Lukas8493):
Er will nun das letzte 1/3 an mich verkaufen um eine weitere Immobilie für sich zu finanzieren.


Du hast schon eine recht spaßige Art, wirklich wichtige Sachverhalte erst mal nicht so richtig klar zu benennen. :)

Wie stellt sich denn dein Vater diese Transaktion vor ?

Wie hoch soll der Kaufpreis sein ?

Und über welche Finanzmittel verfügst du ?

Ist die Immobilie überhaupt abbezahlt oder gibt es noch eine Grundschuld ?

Hoffst du die 190 Euro Kindergeld zu erhalten, um den Kaufpreis abzustottern ?

Wenn deine Mutter und ihr Lebensgefährte auszieht, wer wird dann die Nebenkosten tragen ? Für ein Haus zahlst du Licht, Heizung, Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Brandversicherung, Schornsteinfeger etc. etc. Und von irgend etwas leben musst du ja auch noch .... Willst du das Haus dann teilweise vermieten ?

Jetzt sag uns doch mal endlich was du vor hast und wie du dir die Finanzierung vorstellst.


-- Editiert von Marcus2009 am 03.02.2018 22:24

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

....und wir wissen immer noch nicht, ob er in einer Wohnung mit Mutter/Stiefvater lebt oder aber eine eigene Wohnung hat. Warum kann er diese Auskunft nicht geben? Ist die Frage so schwierig zu beantworten? Wem das Haus grundbuchmäßig gehört, interessiert unterhaltstechnisch doch für den Einstieg in die Problematik doch gar nicht.

wirdwerden

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