Unterhalt berechnen beim Wechselmodell

17. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Schmitti72
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt berechnen beim Wechselmodell

Hallo!
Bin neu hier und lebe seit 4 Wochen in Trennung von meiner Freundin. Wir haben eine gemeinsame Tochter (7 Jahre) und wollen das Wechselmodell durchführen, da meine Ex oft Nacht- und Spätschichten sowie Wochenenddienste hat.
Jetzt wie immer das Hauptproblem, das liebe Geld. Überall hört man unterschiedliche Aussagen über die Höhe des Unterhaltes.
Darum meine Frage, wie hoch ist der Unterhalt? Wo finde ich einen guten Rechner oder kann hier jemand helfen.
Meine Ex bekommt das Kindergeld, bezahlt die Hortkosten (95,-€) und das Mittagessen (40,- €). Ich bezahle den Tanzunterricht (30,- €) und aktuell noch Miete, Strom, Internet, etc, da sie erst demnächst auszieht in eine eigene Wohnung.
Wer kann helfen?
Würde die Nettogelder nicht hier veröffentlichen, sondern eher per Nachricht oder ähnliches.

Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Einen Rechner gibt es dafür nicht.

aber du kannst dir schon mal eine Übersicht verschaffen.

Zuerst nimmst du von jedem das Nettoeinkommen (dazu zählt auch Urlaub-,Weihnachtsgeld, teilweise Spesen oder Schichtzulagen). Das bereinigst du dann (was anerkannt wird kannst du den Leitlinien des für euch zuständigen OLG entnehmen). Dann addierst du die beiden ber. Nettoeinkommen und schaust in die DDT. Dort liest du den Betrag ab. Dieser wird dann um das KG bereingt (das ja deine Ex bekommt). Der Rest ist dann der Barbedarf, der noch offen bleibt.

Jetzt wirds ein wenig komplizierter. Habt ihr annährend gleiches Einkommen ,dann wird einfach geteilt, ansonsten nach den Einkommensverhältnissen gequotelt.

Von deinem "Zahlbetrag" wird nun noch das hälftige Kindergeld abgezogen. Wenn du nun mehr als die KM zahlen musst, dann ist das der Ausgleichbetrag, den du an sie noch überweisen musst.

Wenn ihr einigermaßen miteinander reden könnt, dann wäre die beste Lösung, dass ihr das Kindergeld und einen Betrag x auf ein spezielles Konto überweist. Von dem werden dann die Vereine, Kiga und u.ä. bezahlt. Essen zahlt jeder Elternteil selber und bei Kleidung könnt ihr euch einigen, ob das Geld von diesem Konto genommen wird oder ob jeder in etwa gleichhohe Kosten für Kleidung übernimmt.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schmitti72
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Gehalt ist leider unterschiedlich. Meine Ex hat etwa 1650 Euro und ich um die 3000,- Euro. Davon bezahle ich als Beamter noch 385,- Euro private Krankenversicherung für meine Tochter und mich.

Kannst du in etwa ausrechnen, was dann gezahlt werden muss. Oder was kann ich vom Netto abziehen? Habe ja eine Menge Kosten (Wohnung, Strom,Versicherungen für das Kind, da das Kind bei mir gemeldet bleibt wegen der Schule).
Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von Schmitti72):
Habe ja eine Menge Kosten (Wohnung, Strom,


Die Mutter nicht?

kann das Kind nicht bei dir mitversichert werden?

edy

-- Editiert von edy am 17.09.2017 16:41

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

edy, bei privaten Krankenversicherungen gibt es für Kinder in der Regel keine Familienversicherung. Allerdings ist wegen des Anspruchs auf Beihilfe (den auch das Kind hat) der Beitrag denkbar gering. Versichert wird lediglich die Differenz zwischen Beihilfe und Kosten. Das ist also nicht die Masse.

Was da ansonsten noch großartig bei einem Kind zu versichern ist, keine Ahnung. Bleibt in der Familienhaftpflichtversicherung, und ansonsten .....? Fakt ist letztlich, dass er für die 2 Wochen, in denen das Kind bei der Mutter ist, an die Unterhalt zahlen muss, während die Mutter umgekehrt für die 2 Wochen, in denen das Kind beim Vater lebt, an den Unterhalt zahlen muss. Ich rechne etwas anders als # 1, sie hat ja ein Berechnungsmodell gewählt, als wenn das Kind volljährig wäre. Da müsste man mal schauen, welches Modell das zuständige OLG wählt. Wie geschrieben, ich würde die Ansprüche völlig separat ausrechnen, und dann halbieren, kann sein, dass sogar dasselbe raus kommt. Aber Mathematik war noch nie meine Stärke.

Jedenfalls trägt er mehr Unterhaltskosten als sie.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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