Unfall wegen Bremsversagen

29. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.06.2018 04:07:35
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall wegen Bremsversagen

Hallo, ich bin neu hier und hoffe das richtige Forum gewählt zu haben.

Ich hatte vor kurzem einen Unfall auf einer Bundesstraße aufgrund von plötzlichem Bremsversagen.
Kurze Beschreibung:
Zwei Spuren für jede Richtung plus Standstreifen, Ende der Ausbaustrecke einer Bundesstraße.
Ich fahre bei erlaubten 120 km/h mit eben dieser Geschwindigkeit auf der Linken Spur, überhole einen LKW, möchte hinter einem zweiten LKW auf die rechte Spur wechseln, da sich die Fahrbahn aufgrund einer Baustelle von zwei auf eine Spuren verengt.
Gehe vom Gas und betätige zusätzlich die Bremse, diese ist jedoch komplett außer Funktion.
Um eine Kollision mit dem LKW zu vermeiden ziehe ich nach Links, beschädige mehrere Absperrungen, das Fahrzeug ist nicht mehr kontrollierbar (das Linke Vorderrad ist stark beschädigt).

Ich bin am LKW vorbei ohne diesen zu berühren, bin auf der rechten Spur, bin aber viel zu schnell (geschätzt ca. 90km/h) um die Ausfahrt nehmen zu können.
Ich schaffe es gerade so, zwischen zwei Leitplanken hindurch auf einen Grünstreifen zu kommen, wobei eine der Leitplanken auf einer Länge von ca. 5 Meter beschädigt wurde. Auf dem Grünstreifen komme ich zum stehen.
Beide LKW Fahrer entfernen sich vom Unfallort, die Kennzeichen konnte ich nicht erkennen. Erst nachfolgende Verkehrsteilnehmer kommen mir zur Hilfe, mir ist zum Glück nichts passiert, aber es gibt keine direkten Zeugen.

Die Polizei nimmt den Unfall auf, ich erkläre die Situation, die beiden Beamten stellen die Vermutung auf, ich sei einfach nur zu schnell gefahren und dadurch sei der Unfall entstanden.

Ein paar Tage später begebe ich mich zur Polizei und erfrage den Ermittlungsstand, bekomme die Aussage, die Bußgeldstelle bearbeitet den Fall.

Meine Frage:

Womit muss ich rechnen, wenn der Unfall "angeblich" aufgrund überhöhter Geschwindigkeit zustande gekommen ist?
Geldstrafe? Punkte? Fahrverbot?
Reicht es denn überhaupt, wenn die Polizei diese Vermutung aufstellt? Es gibt keine Bremsspuren, keine Zeugenaussagen und ich war natürlich nüchtern. Uhrzeit war 12 Uhr mittags bei trockenem Wetter.

Mein Problem ist:
Meine Partnerin und ich haben vor wenigen Wochen ein Haus gekauft und sind mitten im Sanieren, stehen unter Zeitdruck da das Fahrzeug nur Haftpflichtversichert war, müssen wir uns um Ersatz kümmern, daher wird das Geld bald knapp.
Das Unfallfahrzeug steht auf einem Schrottplatz und kostet mich jeden Tag eine Standgebühr.
Laut Aussage der Bußgeldstelle kann die Bearbeitung noch mehrere Wochen dauern.
Ich möchte das Fahrzeug noch nicht verschrotten, solange ich nicht weiß, mit welchen Folgen ich zu rechnen habe.

Kann mir hier also jemand sagen, was die Folgen sein könnten?

Für den Fall, dass ich ein Fahrverbot bekommen sollte, müsste ich einen Gutachter einschalten, Einspruch erheben und mich dann für alles rechtfertigen. Dafür habe ich in meiner momentanen Lebenssituation nicht die Zeit, was ein großes Problem für mich darstellt.

Für Hilfe wäre ich äußerst Dankbar!

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wahrscheinlich gibt das ein Verwarnungsgeld wegen nicht angepasster Geschwindigkeit nach BKat Nr. 8.2 in Höhe von 35€. Mit dramatischen Folgen wie einem Fahrverbot musst Du dagegen nicht rechnen.

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

worauf willst du eigentlich hinaus? Defekte Bremsen gehen doch meist auch zu deinen Lasten, im Extremfall wird es dann sogar eine Verkehrsgefährdung.
Hat sich schon jemand die Bremsanlage angeschaut? Ich kann mir nämlich kaum vorstellen, dass die komplette Anlage plötzlich ausfällt, das muss schon ein ganz seltsamer defekt sein (gebrochenes Bremspedal fällt mir da ein).

Wie alt war das Fahrzeug denn? Bei neueren könnte sich nämlich der Hersteller dafür interessieren, die übernehmen gelegentlich Unfallfahrzeuge um sie zu untersuchen.

Du kannst aber gerne selbst ein Gutachten beauftragen in der Hoffnung das dort festgestellt wird, dass es wirklich höhere Gewalt war (also nicht mangelnde Wartung etc.). Damit könntest du den Vorwurf "nicht angepasste Geschwindigkeit" vielleicht entkräften, unterm Strich wäre das Gutachten aber viel teurer als das eventuelle Bußgeld.

Stefan

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#3
 Von 
guest-12321.06.2018 04:07:35
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke euch erstmal für die Antworten.

Das Fahrzeug war ein Volvo V40, Baujahr 1998, mit 230.000km. TÜV war etwa ein Jahr alt, vor drei Jahren wurden die Bremsen inklusive Schläuche erneuert.
Warum der Defekt aufgetreten ist kann ich nicht genau sagen, bin da nicht vom Fach.
Es muss auf jeden Fall ein plötzlicher Defekt gewesen sein, denn ca. 3km vor dem Unfall bin ich auf die Bundesstraße aufgefahren, da hat die Bremse noch funktioniert.

Mit einem Verwarngeld von 35€ könnte ich ja wunderbar leben, selbst ein Punkt wäre nicht dramatisch (hatte noch nie einen, fahre seit 7 Jahren unfallfrei) nur ein Fahrverbot wäre für mich schlimm.

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Kann mir hier also jemand sagen, was die Folgen sein könnten?

Wenn die Sache bei der Bußgeldstelle ist, dann ist die "Straßenverkehrsgefährdung" schon vom Tisch.
Es kommt ein ganz normales Bußgeld, wobei ich allerdings denke, dass 35€ nicht reichen.
Ich tippe auf "in Anbetracht besonderer örtlicher Straßen- oder Verkehrsverhältnisse zu schnell gefahren und es kam zum Unfall (Pkw) - § 3 Abs. 1 , § 1 Abs. 2 , § 49 StVO ; § 24 StVG ; 8.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG - 145 €, 1 Punkt" dazu kommen ca. 30€ Gebühren.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von "drkabo"):
Ich tippe auf "in Anbetracht besonderer örtlicher Straßen- oder Verkehrsverhältnisse zu schnell gefahren und es kam zum Unfall (Pkw) - § 3 Abs. 1 , § 1 Abs. 2 , § 49 StVO ; § 24 StVG ; 8.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG - 145 €, 1 Punkt" dazu kommen ca. 30€ Gebühren.


Das sehe ich nicht so, da der Tatbestand im BKat 8.1 lautet:

Mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren
trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z. B. Nebel, Glatteis)


Das trifft aber auf eine Autobahnausfahrt nicht zu, wenn die Sicht- und Wetterverhältnisse nicht schlecht waren. Somit müsste BKat 8.2 zutreffen, der lautet:
Mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren
in anderen als in Nummer 8.1 genannten Fällen mit Sachbeschädigung


und dafür wird nur ein Bußgeld von 35€ verhängt.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Der Fragesteller berichet aber von einer Baustelle mit Fahrbahnverengung von zwei Spuren auf eine.
Da würde ich darauf wetten, dass eine angekündigte Gefahrenstelle vorliegt - nämlich Zeichen 123 und Zeichen 121.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(563 Beiträge, 226x hilfreich)

@Unglücksrabe110

Mal ab vom eigentlichen Thema ein Tipp, wenn zukünftig mal wieder versagen sollte (was wir ja nicht hoffen wollen). Wenn man das Pedal bis ins Bodenblech durchdrücken kann, erreicht man meist eine, wenn auch reduzierte Bremswirkung, wenn man mehrmals das Bremspedal betätigt (anpumpt).

Ein PKW hat ein Zweikreisbremssystem. Wenn die Bremse versagt, so ist meist nur ein Bremskreis betroffen.


Gruß

Uwe

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Uwe Mettmann):
Wenn man das Pedal bis ins Bodenblech durchdrücken kann, erreicht man meist eine, wenn auch reduzierte Bremswirkung, wenn man mehrmals das Bremspedal betätigt (anpumpt).


Falls ein Leck im hydraulischen Bremssystem ist, bringt pumpen meist nichts, dann sollte man das mechanische Bremssystem, sprich die Handbremse (vorsichtig!) benutzen.
Funktioniert allerdings auch nur, sofern diese noch manuell betätigt werden kann, bei den elektrischen sollte man das bleiben lassen, sofern man keine Rollbahn als Auslauffläche hat.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(563 Beiträge, 226x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Falls ein Leck im hydraulischen Bremssystem ist, bringt pumpen meist nichts, dann sollte man das mechanische Bremssystem, sprich die Handbremse (vorsichtig!) benutzen.

Auch dann bringt es etwas, weil es zwei getrennte Flüssigkeitssysteme sind, daher auch Zweikreisbremssystem. Das sieht man auch am Hauptbremszylinder, der für jeden der beiden Bremssysteme einen Anschluss hat:


(Quelle)


Gruß

Uwe

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#10
 Von 
guest-12321.06.2018 04:07:35
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke euch für die Tipps.

Das mit dem Pumpen habe ich sogar probiert, allerdings erst relativ spät, nämlich kurz bevor ich die ersten Absperrungen mitgenommen habe. Danach habe ich nur noch versucht das Auto auf Kurs zu halten und bin froh, dass ich nicht die Handbremse probiert habe. In dieser Stresssituation hätte ich diese sicherlich zu fest gezogen und damit die Situation wahrscheinlich noch verschärft.

Erst zwei Tage vor dem Unfall hatte ich noch sämtliche Flüssigkeiten auf deren Füllstand geprüft, ich gehe also nicht davon aus, dass der Vorratsbehälter leer gelaufen ist.

Das Auto wird nun verschrottet und ich hoffe, dass es bei einer geringeren Geldstrafe oder maximal Punkten bleibt.

Laut Aussage der Bußgeldstelle sind die Bearbeitungszeiten momentan bei etwa 2-3 Monaten (habe direkt mit der zuständigen Sachbearbeiterin gesprochen)

Verjährt soetwas nicht ohnehin nach 3 Monaten, sollte ich bis dahin keine Post bekommen?
Oder gibt es da auch wieder Ausnahmen?

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Unglücksrabe110):
Oder gibt es da auch wieder Ausnahmen?


Ja die gibt es, nennt sich Verjährungsunterbrechung.

Zitat (von Unglücksrabe110):
Das Auto wird nun verschrottet


Ich würde vorher mit der KFZ-Haftpflicht sprechen, nicht das die nachher doof spielen, wenn es um die Erstattung der Kosten für die Leitplanke und Pfosten geht, die du umgesemmelt hast.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ein PKW hat ein Zweikreisbremssystem. Wenn die Bremse versagt, so ist meist nur ein Bremskreis betroffen.
Bei modernen Bremsanlagen (ABS) stimmt das nicht mehr, da hat jedes Rad eine eigene Leitung (ist natürlich noch sicherer).

Und ein Volvo aus BJ 1998 hat vermutlich ABS.

EDIT: Ich möchte das etwas zurücknehmen, es sind nämlich nicht unbedingt 4 Kreise, sondern meist nur 4 Leitungen.

Stefan


-- Editiert von reckoner am 01.12.2017 16:58

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von "drkabo"):
Der Fragesteller berichet aber von einer Baustelle mit Fahrbahnverengung von zwei Spuren auf eine.
Da würde ich darauf wetten, dass eine angekündigte Gefahrenstelle vorliegt - nämlich Zeichen 123 und Zeichen 121.


Du hast Recht, das hatte ich übersehen, also doch BKat 8.1 mit 100€ Bußgeld zzgl. 28,50€ Gebühren.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
also doch BKat 8.1 mit 100€ Bußgeld

100€ sind das Grundbußgeld, welches sich nach §3 Abs. 3 BKatV wegen des Unfalls um 45€ auf 145€ erhöht.
Dazu die 28,50€ Gebühr.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
bei den elektrischen sollte man das bleiben lassen, sofern man keine Rollbahn als Auslauffläche hat.



Falsch! Gerade elektrische Handbremsen kann man problemlos (zumindest bei allen mir bekannten Modellen) ohne Gefahr oder Beschädigung betätigen. Ob die Beschädigung der Bremsbeläge die Funktion der Parkbremse noch zulässt, ist natürlich fraglich. Aber bei einem 20 Jahre alten Auto ist wohl noch eine mechanische Handbremse vorhanden.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12321.06.2018 04:07:35
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo an alle, heute kam die Post von der Bußgeldstelle.

Vorgeworfen wird mir "Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachschaden. (Fahrbahnverengung, Überholvorgang, Warnbaken u. Leitschutzplanken beschädigt)

Das macht 35€ Bußgeld, 25€ Gebühr und 3,50€ Auslagen Bußgeldbehörde.

Ich bin jetzt sehr erleichtert, dass es tatsächlich bei dieser "kleinen" Geldstrafe geblieben ist und ich damit nun nicht noch mehr Ärger habe.

Ich danke allen für die Hilfe und die Tipps, ich habe daraus gelernt, beim nächsten Gebrauchtwagenkauf geht's als erstes in die Fachwerkstatt zum Bremsen erneuern.
Diesmal hatte ich noch Glück, das muss aber nicht immer so sein.


Wünsche allen schon mal frohe Weihnachten.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Glück gehabt.
Wie weiter oben erwähnt, wäre ein Bußgeld von 145€ + 25€ Gebühr + 3,50€ Auslagen nicht zu beanstanden gewesen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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