Unfall im Baustellenbereich

4. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
rabbio
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall im Baustellenbereich

Hallo,

Ich hatte einen Unfall im baustellenbereich.

Kurz zur Geschichte. Ich war auf dem Weg zur Arbeit und auf der Autobahn zeigte mein Auto eine Motorstörung an. Das Fahrzeug ging in den Notbetrieb und ich konnte nicht mehr schneller als 50 fahren. Umgehend verließ ich die Autobahn und fuhr auf der Landstraße zurück nach Hause. Nun ist es so, dass ich dabei eine Baustelle passierte, die das Schild 250 aufwies durchfahrtsverbot. Die Baustelle ist aber befahrbar. Aus irgendeinem Grund habe ich es übersehen. Nun lag auf der einen Fahrspur ein Haufen mit Schutt. Auf diesen bin ich aufgefahren und habe mich überschlagen. Mein Fahrzeug erlitt einen Totalschaden und ich wurde leicht verletzt. Ich konnte nicht wirklich ausweichen, da sich mein Fahrzeug nicht mehr wirklich lenken ließ. Nun weiß ich nicht, ob ich vorher schon irgendwo aufgefahren bin oder ob es mit der Motorstörung zusammen hing. Die Polizei kam und nahm den Unfall auf. Ich hatte auch von der Motorstörung erzählt aber davon wollten sie nicht soviel wissen.

Jedenfalls geht es jetzt darum, ob die Versicherung den Schaden übernimmt.
Ein Ausschluss der Übernahme ist vorsatz und grobe fahrlässigkeit. Habe ich mit vorsatz gehandelt bzw grob fahrlässig weil ich das Schild übersehen? Bzw laut Bußgeldkatalog missachtet habe? Ich habe leider den Polizeibericht noch nicht und habe etwas Angst, dass sowas ähnliches dort drin steht und ich auf allen Kosten sitzen bleibe. Laut Katalog kostet die missachtung 20 Euro und ist eine Ordnungswidrigkeit.

Hat jemand vielleicht eine Idee?

Vielen Dank im voraus



Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
alleskoenner
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 70x hilfreich)

Zitat:
Hat jemand vielleicht eine Idee?


Den Schaden der Versicherung melden und dabei ehrlich sein.

Ich würde mir bei deiner Unfallschilderung angelogen vorkommen:
- Notlauf auf der Autobahn... ok, kann passieren
- Du übersiehst ein Baustellenschild... kann passieren, aber ich denke nicht dass hier ein Schild alleine Stand, Baustellen sind idR noch mit Barken oder ähnlichen abgesichert, aber OK.
- Du übersiehst einen Schutthaufen.... ?
- Du kannst zufällig plötzlich nicht mehr lenken?
- Bremsen ging wohl auch nicht?
- Du schaffst es mit 50 KM/H auf einen Schutthaufen aufzufahren UND dich zu überschlagen?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rabbio
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ja ich weiß, dass es sich ziemlich dämlich anhört. Es war morgens um 6 und der schutthaufen war am Anfang recht abgeflacht und wirkte wie eine Schanze. Da ich noch versucht habe zu lenken, bin ich nicht genau mittig drauf gefahren sondern etwas seitlich und darum bin ich nur gekippt. Gebremst hab ich Natürlich auch noch, aber es hat alles leider nichts gebrachten.

Ein Gutachten hat auch die Störung am Motor bestätigt.

Die Frage ist, ob es jetzt grob fahrlässig war in die Baustelle zu fahren. Wie gesagt, eigentlich war diese einspurig befahrbar.

-- Editiert von rabbio am 04.03.2018 15:18

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Sie war aber anscheinend gesperrt für Ihre Fahrtrichtung? Wenn ja, dann haben Sie alleine damit den Vorsatz und die grobe Fahrlässigkeit erfüllt, einer Meinung nach. Zudem der Fragenkatalog von alleskoenner.

Würde mich wundern, wenn die Versicherung das "schluckt".

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(563 Beiträge, 226x hilfreich)

@rabbio

Sorry, auch für mich hört sich die Geschichte unglaubwürdig an. Erst übersiehst du das Schild und dann den Schutthaufen. Selbst wenn du den Schutthaufen recht spät gesehen hättest, so hättest du im Normalfall mit einer Notbremsung anhalten können, denn der Anhalteweg beträgt bei trockner Straße und einer Geschwindigkeit 50 nur 25 m und bei Nässe sind es 30 m. Einen Schutthaufen in dieser Entfernung zu übersehen und dann noch mit einer Geschwindigkeit draufzufahren, dass sich das Fahrzeug überschlägt, ist schon ein Kunststück.

Daher wird jeder, der deine Geschichte hört, annehmen, dass da etwas nicht stimmt, so z.B., dass du mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit gefahren bis oder abgelenkt warst.


Gruß

Uwe

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
rabbio
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. Damit hab ich ehrlich gesagt auch gerechnet. Kann es nur so wiedergeben wie es mir widerfahren ist. Klar war ich von dem ständigen bimmeln der motormeldung und dem rucken vom Motor abgelenkt. Hätte einfach anhalten sollen und nen abschlepper rufen sollen anstatt selbst zu versuchen nach hause zu kommen.

Eine deutlich höhere Geschwindigkeit war nicht möglich aufgrund des notbetriebes des Fahrzeug. Das wurde wie gesagt bereits durch einen gutachter schon bestätigt.

Meine Frage wurde aber schon beantwortet, da das bloße befahren der Baustelle vorsatz und somit grob fahlässig war.


-- Editiert von rabbio am 04.03.2018 17:09

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(563 Beiträge, 226x hilfreich)

Zitat (von rabbio):
Meine Frage wurde aber schon beantwortet, da das bloße befahren der Baustelle vorsatz und somit grob fahlässig war.

Vorsatz kann es nur sein, wenn man es vorsätzlich macht, also weiß, dass man es nicht darf. Wenn du aber das Schild nicht gesehen hast, also dachtest, du darfst da lang fahren, ist es kein Vorsatz.

Zitat:
Eine deutlich höhere Geschwindigkeit war nicht möglich aufgrund des notbetriebes des Fahrzeug. Das wurde wie gesagt bereits durch einen gutachter schon bestätigt.

Mag ja sein, dennoch musst du dich fragen lassen, wie es möglich war, dass du mit einer so hohen Geschwindigkeit auf den Schutthaufen aufgefahren bist, dass das Fahrzeug umgekippt ist. Da hilft auch die Erklärung mit dem Rumgebimmel nicht viel, denn auch dadurch ist man oder darf man nicht so abgelenkt sein, dass man nicht einmal mit bekommt, was unmittelbar vor einem ist.

Bedenke, nicht uns muss du von deiner Geschichte überzeugen, sondern die Versicherung, die Behörden und eventuell das Gericht. Unsere Reaktion zeigt dir nur den Spiegel, wie es wohl die relevanten Parteien aufnehmen werden, die dir deine Geschichte abnehmen müssen.


Gruß

Uwe

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
rabbio
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten. Würde mir selber nicht glauben wenn ich die Geschichte so hören würde. Aber blöderweise ist es nunmal so passiert und ich muss jetzt mit den Konsequenzen leben.

Eine andere Frage, die Versicherung möchte den Polizeibericht haben. Dort wird wahrscheinlich Objektiv drin stehen was passiert ist bzw wie es vermutlich passiert ist? Ich weiß, dass die Polizei vor Ort viele Fotos gemacht hat und die Spuren vermessen hat. Aber das Schild mit dem durchfahrtsverbot haben sie nicht mit fotografiert. Heißt das, dass es im Bericht erst gar nicht auftaucht? Oder ist ein Foto nicht relevant, wenn es die Polizei so in ihrem Bericht aufnimmt das es in einem baustellenbereich war wo die durchfahrt verboten war?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von rabbio):
Aber das Schild mit dem durchfahrtsverbot haben sie nicht mit fotografiert. Heißt das, dass es im Bericht erst gar nicht auftaucht?

Wir sind keine Hellseher ;)

Zitat (von rabbio):
Oder ist ein Foto nicht relevant, wenn es die Polizei so in ihrem Bericht aufnimmt das es in einem baustellenbereich war wo die durchfahrt verboten war?

Ein Foto würde das einfach unterstreichen, eigentlich reicht aber erst mal das Protokoll aus.

Zitat (von rabbio):
Polizeibericht [...]. Dort wird wahrscheinlich Objektiv drin stehen was passiert ist bzw wie es vermutlich passiert ist?


Objektiv ist relativ relativ. Da steht (meist in eigenen Worten durch den Polizist formuliert, was Sie gesagt haben und wie sich die Situation der Polizei darstellt.

Um heraus zu finden, was genau da steht, kann man Akteneinsicht über einen Rechtsanwalt nehmen. Entsprechende Angebote gibt's ein Türchen weiter unter www.frag-einen-Anwalt.de So ab 60€ etwa.

je Versicherung wird den Polizeibericht anfordern, um sich ein genaueres Bild machen zu können.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Die Story ist wie bereits beschrieben, sehr haarstäubend.

Dennoch ändert das nicht an der Missinterpretation bzgl Vorsatz und grober Fahrlässigkeit hier.

Es ist nämlich nicht relevant, ob der TE vorsätzlich in den Baustellenbereich fuhr, sondern ob der vorsätzlich den Versicherungsfall herbeiführen wollte.
Grobe Fahrlässigkeit ebenso, allerdings würde ich dies hier zumindest bejahren. Allerdings wäre hier die Folge nicht zwangsläufig vollständige Leistungsfreiheit, sondern eine Kürzung abhängig von der schwere des Verschuldens (kann alles zw. 0 und 100% betragen)

die V wird mit absoluter Sicherheit die Ermittlungsakte anfordern bevor irgendwas entschieden wird.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
rabbio
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten.

Ihr habt mir etwas weiter geholfen. Ich kann jetzt nur abwarten und schauen was die Versicherung sagt.

Ich werde euch hier auf den laufenden halten wie es am Ende ausging.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Gab es Ausnahmen vom Verkehrsverbot, z.B. für Anlieger? Wenn ja könnte man evtl. auch an die Baufirma bzw. an deren Haftpflichtversicherung herantreten, weil sie in diesem Falle evtl. ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht hinreichend nachgekommen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Naja, den meisten Autofahrern reicht das Verkehrszeichen 250 (Durchfahrt verboten) durchaus aus...was soll da noch gesichert werden, die Verkehrsteilnehmer durften ja VON DER ANDEREN SEITE aus durchfahren.

Wenn ich ein Tempolimit übersehe, muss ich dennoch die Strafe für zu schnelles Fahren zahlen und die Verantwortung für etwaige Vorkommnisse tragen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von rabbio):
Das Fahrzeug ging in den Notbetrieb und ich konnte nicht mehr schneller als 50 fahren
Zitat (von rabbio):
Eine deutlich höhere Geschwindigkeit war nicht möglich aufgrund des notbetriebes des Fahrzeug. Das wurde wie gesagt bereits durch einen gutachter schon bestätigt.
Was für einen Wagen fährst du? Mir ist bisher kein Fahrzeug bekannt bei welchem der Notlauf unter 80km/h beträgt. Es interessiert mich also brennend welch ein Wagen solch eine geringe Notlaufgeschwindigkeit hat.

Zitat (von rabbio):
Habe ich mit vorsatz gehandelt
Ja, du bist vorsätzlich in eine Straße eingefahren, obwohl du dies verboten war.

Zitat (von rabbio):
bzw grob fahrlässig
Ja, denn du hast billigend in Kauf genommen, dass bei einer Baustelle, durch welche du nicht hättest durchfahren dürfen, durch umherliegendes Material ein Unfall verursacht werden kann.

Zitat (von rabbio):
Ein Gutachten hat auch die Störung am Motor bestätigt.
Hat das Gutachten nur die Störung oder auch die maximal mögliche Geschwindigkeit bestätigt?

Zitat (von Demonio):
Gab es Ausnahmen vom Verkehrsverbot, z.B. für Anlieger?
??? Und die Anlieger würden dann auf den Schotter auffahren dürfen??? Der Zusatz wäre zwar denkbar, halte ich der Schilderung nach aber für unwahrscheinlich.

Zitat (von rabbio):
Die Baustelle ist aber befahrbar
Offensichtlich ist sie dies nicht.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
rabbio
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachdem ich erneut an der Baustelle war und mir die Begebenheiten anschaute, stand dort tatsächlich ein zusatz drunter. "linienverkehr frei".

Ob es nun der richtige notlauf war weiß ich nicht, ich bin kein kfz Meister. Jedenfalls ließ sich mein Fahrzeug nicht über 2000 Umdrehungen beschleunigen und ich fuhr im 4 Gang. Sobald ich versuchte in den 5 zu schalten ruckelte das Fahrzeug extrem und die Geschwindigkeit viel ab. Ein Versuch in den 6 Gang zu schalten unternahm ich also erst gar nicht.

Auch ich bin nicht absichtlich auf den Schotter aufgefahren... Hätte mir auch was besseres vorstellen können.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Naja, den meisten Autofahrern reicht das Verkehrszeichen 250 (Durchfahrt verboten) durchaus aus.
Den umfangreichen Vorschriften zur Absicherung einer Baustelle ist reicht das aber nicht. Und die Baustellenfirma hat ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Ob das vorliegend der Fall war entzieht sich meiner Kenntnis. Hinterfragen kann und darf man das aber durchaus.

Zum einen könnte man u.U. die Versicherung der Baufirma belangen. Zum anderen könnten Art und Umfang der Baustellenabsicherung entscheidend für die Frage des Grades der Fahrlässigkeit bei der Schadensregulierung durch die Kaskoversicherung sein.

Offensichtlich wissen hier viele Forenmitglieder dass es sich um grobe Fahrlässigkeit gehandelt haben muss, obwohl sie die Gegebenheiten der Örtlichkeit überhaupt nicht kennen. Da kann ich nur sagen: :respekt:

Zitat (von fb367463-2):
..was soll da noch gesichert werden, die Verkehrsteilnehmer durften ja VON DER ANDEREN SEITE aus durchfahren.
Wenn es legal möglich ist die Baustell zu fahren, dann muss sie auch befahrbar sein und Gefahrenstellen entsprechend abgesichert werden.

Zitat (von fb367463-2):
Wenn ich ein Tempolimit übersehe, muss ich dennoch die Strafe für zu schnelles Fahren zahlen und die Verantwortung für etwaige Vorkommnisse tragen.
Ja, aber nicht alles was hinkt ist auch ein Vergleich.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Offensichtlich wissen hier viele Forenmitglieder dass es sich um grobe Fahrlässigkeit gehandelt haben muss, obwohl sie die Gegebenheiten der Örtlichkeit überhaupt nicht kennen
Man beurteilt das was der Fragesteller erzählt. Wenn dies falsch ist, dann sind logischerweise auch die Schlussfolgerungen falsch.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Woher wissen die Foristis wie gut oder schlecht der Schutthaufen erkennbar war? Wir kennen ja noch nicht einmal die Tageszeit und die Beleuchtungsverhälnisse? Wir wissen nur, dass es dem TE auf dem Weg zur Arbeit passiert ist. Ob er als Bäcker um 3.00 Uhr auf dem Weg zur Backstube, als Schichtarbeiter um 22.00 Ur bei Nacht und Nebel, oder als Krankenpfleger bei herrlichem Sonnenschein um 15.00 Uhr zum Spätdienst gefahren ist wissen wir nicht.

Details über die Absicherung der Baustelle im Allgemeinen und den Schutthaufen im Besonderen kennen wir nicht.

Dennoch schlußfolgern die meisten Diskussionsteilnehmer daraus mindestens eine grobe Fahrlässigkeit, teilweise sogar Vorsatz. Letzteres ist totaler Quatsch. Ersteres ist zwar nicht gänzlich ausgeschlossen, steht aber auch noch lange nicht fest.

-- Editiert von Demonio am 06.03.2018 10:01

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Details über die Absicherung der Baustelle im Allgemeinen und den Schutthaufen im Besonderen kennen wir nicht.
Nochmal: Der Fragesteller sagte, dass eine Einfahrt verboten war! Dementsprechend hätte es auch keine Absicherung für Kfz geben brauchen! Mittlerweile hat er das revidiert und somit sind auch alle vorherigen Vermutungen hinfällig.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Nochmal: Der Fragesteller sagte, dass eine Einfahrt verboten war!
Und ich hatte deshalb gefragt, ob es auch Ausnahmen gab.

Zudem berichtete der TE nur von einem VZ250. Sollte es sich tatsächlich um ein einzelnes Schild gehandelt haben, dann ist das zur Absicherung der Baustelle definitiv nicht ausreichend. Aber auch das hatte auße mir Niemand hinterfragt, und spontan den TE ohne jegliches Hintergrundwissen verurteilt.

Zitat (von -Laie-):
somit sind auch alle vorherigen Vermutungen hinfällig.
Sie waren auch vorher nicht sehr wertvoll.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.004 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen