Hallo,
meine Frage bezieht sich auf das Kündigungsrecht des Arbeitgebers bezüglich der oben genannten Situation.
Mehr dazu hier:
Am 31.03.18 läuft mein einjähriger befristeter Arbeitsvertrag aus und soll dann zum 01.04.18 in einen unbefristeten Arbeitsvertrag übergehen.
Von einer Probezeit wurde abgesehen.
Nun bin ich aber derzeit wegen psychischem Stress eine Weile krankgeschrieben und das wird wohl auch noch bis zum Übergang in das neue Arbeitsverhältnis andauern.
Nun ist meine Frage:
Darf der Arbeitnehmer mich nun vor Inkrafttreten des unbefristeten Arbeitsvertrages kündigen?
Und wenn ja, welche Kündigungsfrist gilt in diesem Fall?
Vielen Dank für's lesen und helfen.
LG Jan
-- Editiert von fb484079-99 am 13.02.2018 09:24
Unbefristeten Arbeitsvertrag wegen Krankheit vorzeitig kündigen-erlaubt?
13. Februar 2018
Thema abonnieren
Frage vom 13. Februar 2018 | 09:18
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Unbefristeten Arbeitsvertrag wegen Krankheit vorzeitig kündigen-erlaubt?
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#1
Antwort vom 13. Februar 2018 | 09:34
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
Ein befristeter Vertrag ist nur dann kündbar, wenn dies im Vertrag vereinbart ist und dann müsste da auch eine Kündigungsfrist stehen. Mit welchen Worten steht der Übergang in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im Vertrag?
#2
Antwort vom 13. Februar 2018 | 09:47
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Hallo,
der Übergang ist in dem Sinne nicht wirklich beschrieben.
Ich habe einen neuen Arbeitsvertrag bekommen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. Februar 2018 | 09:53
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 19x hilfreich)
Hast du den Übergangsvertrag bekommen? Bzw kannst dies nachweisen ?
#4
Antwort vom 13. Februar 2018 | 10:09
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Ja, ich habe auch einen unterschriebenen Arbeitsvertrag zuhause liegen.
#5
Antwort vom 13. Februar 2018 | 10:17
Von
Status: Weiser (17470 Beiträge, 6501x hilfreich)
.... wunderbar. Der neue Vertrag gilt.
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