US Führerschein; Fahren ohne Führerschein?

19. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
go470590-13
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
US Führerschein; Fahren ohne Führerschein?

Hallo Zusammen,

ich habe ein etwas verzwicktere Frage. Meine Frau ist im Besitz eines zeitlich befristeten (bis 31.07.17) US Führerscheins.
Als sie heute auf dem Straßenverkehrsamt war um den Führerschein umschreiben zu lassen wurde ihr mitgeteilt, dass der deutsche Führerschein wohl nicht vor Ende August da sein wird. Auf anraten der Dame am Schalter solle sie in der Zeit kein Auto fahren, da meine Frau offiziell keine gültige Fahrerlaubnis ab dem 31.07. hat. Dies wird nun zum Problem, da wir drei Kinder im Schul- bzw. Kindergartenalter haben und ich den ganzen Tag arbeiten bin.
Wie verhält sich das denn rechtlich? Sie ist ja nicht tatsächlich ohne Führerschein, sondern der befindet sich ja im Verwaltungsgang. Kann mir jemand sagen, ob sie nun Auto fahren darf ab dem 31.07.?

Mit Dank im Voraus und vielen Grüßen

Timo

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Wie verhält sich das denn rechtlich?

Genauso wie die Dame gesagt hat. Ab dem 31.07 würde man dann ohne Fahrerlaubnis fahren.
Du kannst ja auch nicht einfach Auto fahren während du den Führerschein machst und sagen "ich bin ja gerade dabei ihn zu machen" ;)

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#2
 Von 
go470590-13
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das halte ich für einen "hinkenden" vergleich. Wenn ich ihn mache, habe ich ihn ja nicht.
Sie hat ja bereits einen Führerschein. Hält ihn aufgrund des langen Bearbeitungsganges nur nicht körperlich in den Händen.

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#4
 Von 
go470590-13
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

(Editiert)

Aber danke für die Meinung aus dem zweiten Absatz.

-- Editiert von Moderator am 19.07.2017 14:25

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#5
 Von 
Markus341
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn sie den Führerschein noch nicht physisch hat, gibt es da leider nicht viel, was ihr machen könnt.

Bezüglich dem Problem mit den Kindern könnt ihr mal schauen, ob es möglich ist diese mit dem Bus dort hinzubringen. Ansonsten könntet ihr auch mal Freunde oder die Eltern der Kinder im Kindergarten und der Schule fragen, ob sie euch da kurzzeitig aushelfen können.

LG Markus

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von go470590-13):
Wenn ich ihn mache, habe ich ihn ja nicht.
So wird es deiner Frau ab dem 01.08 auch gehen. Sie hat dann einfach keinen. Der US Führerschein ist nicht mehr gültig und der neue noch nicht. Du kannst es drehen und wenden wie du möchtest. Nach Juli 2017 darf deine Frau kein Auto mehr fahren bis ihr der neue ausgehändigt wurde. Erst wenn im System vermerkt wurde, dass ihr ein Führerschein ausgehändigt wurde hat sie wieder eine gültige Fahrerlaubnis.

-- Editiert von -Laie- am 19.07.2017 14:10

Signatur:

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#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Was braucht man denn für Hintergrungwissen, um zu sehen, dass 9 Werktage vor Ablauf des Führerscheins einfach zu spät ist?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#9
 Von 
go470590-13
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Junge, Junge, Junge...<- wahrscheinlich im wahrsten Sinne des Wortes...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go470590-13):
Sie ist ja nicht tatsächlich ohne Führerschein

Na, dann kann sie ihn ja jederzeit vorzeigen, weil sie ihn in der Hand hält, nicht wahr?
Nur, wenn die Hand leer bleibt, ja dann ist sie tatsächlich ohne Führerschein.

Wobei hier auch das Problem sein dürfte, das neben dem Führerschein auch die Fahrerlaubnis fehlt.



Zitat (von Flo Ryan):
Was braucht man denn für Hintergrungwissen, um zu sehen, dass 9 Werktage vor Ablauf des Führerscheins einfach zu spät ist?

9 Werktage vor Ablauf des Führerscheins ist einfach zu spät, die Verwaltung braucht halt ihre Zeit.
Und wenn er erst 9 Tage vor Ablauf beantragt wird, ist das nicht da Problem der Verwaltung, da erwachsen keine Sonderrechte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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