Hallo zusammen,
habe gestern Post vom Anwalt meiner Frau bekommen. Das ihr Trennungsunterhalt
zusteht und ich diesen auch bezahle, ist selbstverständlich und stelle ich auch nicht in Frage. Lediglich der Punkt Fahrtkosten bzw. Berufsbedingte Aufwendungen macht mir ein wenig Bauchschmerzen. Hier einmal kurz der entsprechende Auszug aus dem Schreiben:
Zitat:Sie beziehen nach der von der Mandantin zur Einsicht vorgelegten Gehaltsabrechnung der [...](Firma) ein Fixgehalt von netto €1923,79/Monat, bei dessen Berechnung der trennungsbedingte Wechsel in Steuerklasse I/1 bereits berücksichtigt ist.
Ihr Arbeitsentgelt wird unterhaltsrechtlich um die Fahrtkostenpauschale von 55€/Monat reduziert, nachdem Sie mit dem eigenen PKW zur Arbeit fahren.
Weitere Abzüge die mein Netto Bereinigen würden werden nicht genannt. Während der Ehe hatte ich einen Fahrtweg von ca. 23Km (inkl. Rückweg). Das müsste doch nach der von mir in Erfahrung gebrachten Berechnung (23×220×0.3÷12) 126€ Fahrtkosten ergeben. Aktuell wohne ich übergangsweise bei meinen Eltern, hier beträgt der Fahrtweg zur Arbeit nur gerundet 6 Kilometer (inkl. Rückweg). Hierbei handelt es sich aber um eine Temporäre Wohnsituation was meiner Frau auch bekannt ist.
Meine Frage wäre, wieso geht die Anwältin meiner Frau nicht von den 5% Berufsbedingten Aufwendungen aus? Alle mir bekannten Online Rechner verwenden dies und es kommt immer ein von mir zu zahlender Unterhalt von 74 Euro. Die Anwältin meiner Frau kommt auf einen Betrag von 116 Euro durch die Anwendung der 55 Euro statt der Pauschale.
Wir haben auch 2 Kinder für die selbstverständlich Unterhalt bezahlt wird. Hier einmal eine Beispielrechnung eines Onlinerechners:
Zitat:unterhaltsrelevantes Einkommen 1.827 € - 646 €
Ehegattenunterhalt 74 €
Kindesunterhalt für 1. Kind 251 €
für 2. Kind 302 €
gesamt 627 €
Was bleibt vom Einkommen? 1.200 € 720 €
Hier wird als Basis von 1827 ausgegangen d.h. es wurden 5% also 96 Euro von den 1923 Euro Nettogehalt abgezogen.
Geht man von den 55 Euro Fahrtkosten aus ergibt sich folgende Rechnung:
Zitat:unterhaltsrelevantes Einkommen 1.868 - € 646 €
Ehegattenunterhalt 115 €
Kindesunterhalt für 1. Kind 251 €
für 2. Kind 302 €
gesamt 668 €
Was bleibt vom Einkommen? 1.200 € 761 €
Hier ergeben sich die gerundeten 116 Euro.
Ich weiß das es hier um relativ kleine Beträge geht, aber es ist ja trotzdem eine Differenz von 36% und gerade wenn es richtung Selbstbehalt geht, finde ich das das schon einiges ist 40 Euro mehr im Monat zu haben.
Ich würde hier (erst einmal ohne Anwalt) der Anwältin meiner Frau schreiben, dass ich gerne Wissen würde wieso die Pauschale nicht angesetzt wurde. Macht das Sinn? Ich weiß, das Sinnvollste wäre vermutlich zum Anwalt zu gehen, allerdings habe ich Sorge dass die Anwaltskosten dann bei weitem die Ersparnis übersteigen könnten.
Als weitere Information, ich arbeite als Informatiker und habe natürlich relativ niedrige Berufsbedingte Aufwendungen, allerdings gibt es immer wieder mal Seminare (auch weiter entfernte bspw. im April muss ich drei Tage nach Hamburg) und aufgrund meines Übergewichtes wurden bspw. Hemden für die Arbeit immer von mir selbst privat angeschafft. Auch kam es schon desöfteren vor das ich mir Privat Bücher angeschafft habe welche der Fortbildung dienten. Das zuständige OLG ist das OLG Zweibrücken und wenn ich das korrekt verstanden habe gibt es hier ja die Süddeutschen Unterhaltsrichtlinien welche folgendes Aussagen:
Zitat:10.2 Berufsbedingte Aufwendungen, die sich von den privaten Lebenshaltungskosten nach objektiven Merkmalen
eindeutig abgrenzen lassen, sind im Rahmen des Angemessenen vom Nettoeinkommen aus unselbständiger
Arbeit abzuziehen.
10.2.1 Bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte kann eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens angesetzt
werden. Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen die Pauschale, so sind sie im Einzelnen darzulegen.
Bei beschränkter Leistungsfähigkeit kann im Einzelfall nur mit konkreten Kosten gerechnet werden.
Wie würdet ihr hier weiter vorgehen? Würde mich über Input, Ideen etc. freuen.