Trennungsunterhalt keine Pauschale für Berufsbedingte Aufwendungen

8. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Realliferulor
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)
Trennungsunterhalt keine Pauschale für Berufsbedingte Aufwendungen

Hallo zusammen,

habe gestern Post vom Anwalt meiner Frau bekommen. Das ihr Trennungsunterhalt zusteht und ich diesen auch bezahle, ist selbstverständlich und stelle ich auch nicht in Frage. Lediglich der Punkt Fahrtkosten bzw. Berufsbedingte Aufwendungen macht mir ein wenig Bauchschmerzen. Hier einmal kurz der entsprechende Auszug aus dem Schreiben:

Zitat:
Sie beziehen nach der von der Mandantin zur Einsicht vorgelegten Gehaltsabrechnung der [...](Firma) ein Fixgehalt von netto €1923,79/Monat, bei dessen Berechnung der trennungsbedingte Wechsel in Steuerklasse I/1 bereits berücksichtigt ist.

Ihr Arbeitsentgelt wird unterhaltsrechtlich um die Fahrtkostenpauschale von 55€/Monat reduziert, nachdem Sie mit dem eigenen PKW zur Arbeit fahren.


Weitere Abzüge die mein Netto Bereinigen würden werden nicht genannt. Während der Ehe hatte ich einen Fahrtweg von ca. 23Km (inkl. Rückweg). Das müsste doch nach der von mir in Erfahrung gebrachten Berechnung (23×220×0.3÷12) 126€ Fahrtkosten ergeben. Aktuell wohne ich übergangsweise bei meinen Eltern, hier beträgt der Fahrtweg zur Arbeit nur gerundet 6 Kilometer (inkl. Rückweg). Hierbei handelt es sich aber um eine Temporäre Wohnsituation was meiner Frau auch bekannt ist.

Meine Frage wäre, wieso geht die Anwältin meiner Frau nicht von den 5% Berufsbedingten Aufwendungen aus? Alle mir bekannten Online Rechner verwenden dies und es kommt immer ein von mir zu zahlender Unterhalt von 74 Euro. Die Anwältin meiner Frau kommt auf einen Betrag von 116 Euro durch die Anwendung der 55 Euro statt der Pauschale.

Wir haben auch 2 Kinder für die selbstverständlich Unterhalt bezahlt wird. Hier einmal eine Beispielrechnung eines Onlinerechners:

Zitat:
unterhaltsrelevantes Einkommen 1.827 € - 646 €
Ehegattenunterhalt 74 €
Kindesunterhalt für 1. Kind 251 €
für 2. Kind 302 €
gesamt 627 €
Was bleibt vom Einkommen? 1.200 € 720 €


Hier wird als Basis von 1827 ausgegangen d.h. es wurden 5% also 96 Euro von den 1923 Euro Nettogehalt abgezogen.
Geht man von den 55 Euro Fahrtkosten aus ergibt sich folgende Rechnung:

Zitat:
unterhaltsrelevantes Einkommen 1.868 - € 646 €
Ehegattenunterhalt 115 €
Kindesunterhalt für 1. Kind 251 €
für 2. Kind 302 €
gesamt 668 €
Was bleibt vom Einkommen? 1.200 € 761 €


Hier ergeben sich die gerundeten 116 Euro.
Ich weiß das es hier um relativ kleine Beträge geht, aber es ist ja trotzdem eine Differenz von 36% und gerade wenn es richtung Selbstbehalt geht, finde ich das das schon einiges ist 40 Euro mehr im Monat zu haben.

Ich würde hier (erst einmal ohne Anwalt) der Anwältin meiner Frau schreiben, dass ich gerne Wissen würde wieso die Pauschale nicht angesetzt wurde. Macht das Sinn? Ich weiß, das Sinnvollste wäre vermutlich zum Anwalt zu gehen, allerdings habe ich Sorge dass die Anwaltskosten dann bei weitem die Ersparnis übersteigen könnten.

Als weitere Information, ich arbeite als Informatiker und habe natürlich relativ niedrige Berufsbedingte Aufwendungen, allerdings gibt es immer wieder mal Seminare (auch weiter entfernte bspw. im April muss ich drei Tage nach Hamburg) und aufgrund meines Übergewichtes wurden bspw. Hemden für die Arbeit immer von mir selbst privat angeschafft. Auch kam es schon desöfteren vor das ich mir Privat Bücher angeschafft habe welche der Fortbildung dienten. Das zuständige OLG ist das OLG Zweibrücken und wenn ich das korrekt verstanden habe gibt es hier ja die Süddeutschen Unterhaltsrichtlinien welche folgendes Aussagen:

Zitat:
10.2 Berufsbedingte Aufwendungen, die sich von den privaten Lebenshaltungskosten nach objektiven Merkmalen
eindeutig abgrenzen lassen, sind im Rahmen des Angemessenen vom Nettoeinkommen aus unselbständiger
Arbeit abzuziehen.

10.2.1 Bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte kann eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens angesetzt
werden. Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen die Pauschale, so sind sie im Einzelnen darzulegen.
Bei beschränkter Leistungsfähigkeit kann im Einzelfall nur mit konkreten Kosten gerechnet werden.


Wie würdet ihr hier weiter vorgehen? Würde mich über Input, Ideen etc. freuen.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

wie hoch ist denn das EK der Ex?

warum glaubst du alles was die RAin schreibt?

edy

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Realliferulor):
Meine Frage wäre, wieso geht die Anwältin meiner Frau nicht von den 5% Berufsbedingten Aufwendungen aus?


Ganz einfach: weil die Anwältin die Interessen deiner Frau vertritt und nicht deine. :)

Schreib der Anwältin einfach kurz und knapp, dass du die 5% Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen in Anspruch nimmst. Und füge eine entsprechend korrigiert Berechnung des Trennungsunterhalts bei.

Zitat (von Realliferulor):
allerdings gibt es immer wieder mal Seminare (auch weiter entfernte bspw. im April muss ich drei Tage nach Hamburg) und aufgrund meines Übergewichtes wurden bspw. Hemden für die Arbeit immer von mir selbst privat angeschafft. Auch kam es schon desöfteren vor das ich mir Privat Bücher angeschafft habe welche der Fortbildung dienten.


Wenn du die Pauschale in Anspruch nimmst, kannst du keine anderen Kosten geltend machen.

Eine Abrechnung nach Aufwand macht also nur Sinn, wenn mehr dabei herausspringt, als bei der Pauschalen.

Seminarbesuche zur Fortbildung sind abzugsfähig, wenn die Kosten nicht vom Arbeitgeber übernommen werden. Die Gegenseite kann aber eine Mittelwertbildung verlangen, wenn solche Seminare etwa nur alle zwei bis drei Jahre stattfinden.

Fachliteratur kannst du absetzen.

Deine Hemden wirst du nicht absetzen können. Nur Berufskleidung fällt darunter, also etwa der selbstbezahlte Kittel des Chemikers

Ob sich also eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand lohnt, musst du halt ausrechnen. Im Zweifel ist die Pauschale der einfachere Weg.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Realliferulor
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank euch beiden für die Antworten!

Zitat (von edy):
Hallo,

wie hoch ist denn das EK der Ex?

warum glaubst du alles was die RAin schreibt?

edy


Die Anwältin gibt die Einnahmen meiner Frau mit 680 Euro Netto an. Ich glaube es ja eben nicht, deshalb melde ich mich ja hier entsprechend :)

Zitat (von Marcus2009):
Ganz einfach: weil die Anwältin die Interessen deiner Frau vertritt und nicht deine. :)

Schreib der Anwältin einfach kurz und knapp, dass du die 5% Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen in Anspruch nimmst. Und füge eine entsprechend korrigiert Berechnung des Trennungsunterhalts bei.


Okay, dass entspricht dem was ich mir als weiteren Schritt überlegt hatte. Eine genaue Kostenaufstellung wäre gegenüber der Pauschale nicht besser.

Gäbe es denn generell Gründe wieso die Pauschale nicht greifen sollte?
Falls ja, mal anders gefragt, woran machen sich die 55 Euro Fahrtkosten fest? Kann man tatsächlich den Temporären Unterschlupf bei den Eltern als Grundlage für die Fahrtkosten verwenden? Wäre in so einem Fall (man hat noch keine neue Wohnung) nicht logischer den bisherigen Weg zur Arbeit zu verwenden?


1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Realliferulor):
Gäbe es denn generell Gründe wieso die Pauschale nicht greifen sollte?


Hier:

Zitat (von Marcus2009):
Ganz einfach: weil die Anwältin die Interessen deiner Frau vertritt und nicht deine.


Zitat (von Realliferulor):
Die Anwältin gibt die Einnahmen meiner Frau mit 680 Euro Netto an. Ich glaube es ja eben nicht, deshalb melde ich mich ja hier entsprechend


Dann Nachweise fordern.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Realliferulor):
Gäbe es denn generell Gründe wieso die Pauschale nicht greifen sollte?


Jau, z.B. wenn du mit deinem bereinigten Einkommen nicht den Mindestunterhalt für die minderjährigen Kinder leisten kannst, dann kann die Pauschale verweigert werden Das trifft aber bei dir nicht zu.

Zitat (von Realliferulor):
Die Anwältin gibt die Einnahmen meiner Frau mit 680 Euro Netto an. Ich glaube es ja eben nicht, deshalb melde ich mich ja hier entsprechend


Wenn du meinst, dass deine Frau ein wesentlich höheres Einkommen hat, dann forderst du die Gegenseite halt auf, die Einkünfte zu belegen.

Du solltest aber mal schauen, ob sich ein höheres Einkommen überhaupt auf den Trennungsunterhalt auswirkt. Einfach mit dem online Rechner mal durchrechnen.



-- Editiert von Marcus2009 am 08.02.2018 11:48

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Realliferulor
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Besten Dank für eure Antworten, ihr seid spitze :) !
Letzte Frage dazu noch.

Zitat (von Marcus2009):
Jau, z.B. wenn du mit deinem bereinigten Einkommen nicht den Mindestunterhalt für die minderjährigen Kinder leisten kannst, dann kann die Pauschale verweigert werden Das trifft aber bei dir nicht zu.


Kindesunterhalt wird komplett bezahlt, genau. Wenn ich die Pauschale in Anspruch nehme, kann mich die Anwältin dazu Auffordern irgendwelche Nachweise zu liefern? Oder dürfte Sie das nur wenn ich einen höheren Betrag als die Pauschale geltend machen wollen würde?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Wieviel Kindesunterhalt zahlst du pro Kind?

Bevor Trennungsunterhalt berechnet wird, muss erst der ganze Kindesuntrerhalt abgerechnet werden.

edy

-- Editiert von edy am 08.02.2018 12:31

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Realliferulor
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von edy):
Hallo,

Wieviel Kindesunterhalt zahlst du pro Kind?

Bevor Trennungsunterhalt berechnet wird, muss erst der ganze Kindesuntrerhalt abgerechnet werden.

edy

-- Editiert von edy am 08.02.2018 12:31


steht alles oben edy :)

Kindesunterhalt für 1. Kind 251 € für 2. Kind 302 €. In Summe 553€, dieser wird bereits bezahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Realliferulor):
Wenn ich die Pauschale in Anspruch nehme, kann mich die Anwältin dazu Auffordern irgendwelche Nachweise zu liefern?


Nein, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage ! Die Pauschale dient ja gerade dazu den Aufwand für den Nachweis und die Prüfung der berufsbedingten Aufwendungen zu eliminieren !

Also beruhige dich ... dir steht die Pauschale ohne wenn und aber zu. Deine Rechnung hab ich nachvollzogen ... auch die sieht gut aus. Und ich vermute mal, dass das Einkommen deiner Ex schon sehr stark abweichen müsste, damit sich da irgend etwas bewegt. :)

Dir verbleiben 1.200 Euro ... das ist nicht gerade viel, aber es reicht zum Leben. Und deine zukünftige Ex sollte mit eigenem Einkommen, Trennungsunterhalt, KIndesunterhalt und Kindergeld auch über die Runden kommen. Wenn sich damit die Konflikte bis zur Scheidung vermeiden lassen, dann ist doch schon mal viel gewonnen.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Realliferulor
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Marcus2009):
Nein, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage ! Die Pauschale dient ja gerade dazu den Aufwand für den Nachweis und die Prüfung der berufsbedingten Aufwendungen zu eliminieren !


Marcus2009, vielen vielen Dank! Ich werde diese Pauschale einfordern und schauen was die Anwältin dazu zu sagen hat.

Klar bleibt mir letztlich kaum mehr als der Selbstbehalt, aber das werde ich schon schaffen. Ohne weiter ins detail gehen zu wollen, ich habe meine Lektion aus den 8 Jahren Ehe gelernt, jetzt heißt es mit möglichst wenig Streit aber trotzdem auch mit durchsetzung seiner Rechte das beste für meine beiden Jungs daraus zu machen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Wenn Sie allerdings die Fahrtkosten ansetzen, dann müssen es die entsprechenden sein. Sie können nicht irgendwelche Fahrtkosten ansetzen, die Sie vor einem Jahr oder vor 5 Jahren oder vor 10 Jahre hatten. Es gelten dann immer die aktuellen Fahrtkosten, in diesem Falle eben die 6 Kilometer.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Realliferulor
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Wenn Sie allerdings die Fahrtkosten ansetzen, dann müssen es die entsprechenden sein. Sie können nicht irgendwelche Fahrtkosten ansetzen, die Sie vor einem Jahr oder vor 5 Jahren oder vor 10 Jahre hatten. Es gelten dann immer die aktuellen Fahrtkosten, in diesem Falle eben die 6 Kilometer.


Vielen dank für die Ergänzung. Wie gesagt, ich möchte ja die Fahrtkosten entfernen und durch die 5% Pauschale für Berufsbedingte Aufwendungen ersetzen. Das sind in meinem Fall 96 Euro. Habe ich nach meinem Umzug mehr Fahrtkosten, dann hab ich eben Pech, aber die angegebenen 55 Euro Fahrtkosten werden nach einem Umzug nicht hinkommen, dann lieber die Pauschale.

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