Trennungsunterhalt Hilfe bei Berechnung

7. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
ABC2018
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Trennungsunterhalt Hilfe bei Berechnung

Hallo, mein Mann und ich werden uns trennen. Leider geht bereits jetzt der Zoff um den Unterhalt los. Wir haben versucht den Trennungsunterhalt selbst zu berechnen aber kommen einfach nicht überein. Kann mir jemand bei der Berechnung helfen?

Er möchte zum bsp seinen autokredit und seine gesamten Fahrkosten (96km) vom netto abziehen. Und so weiter. Ich bin dann demnächst alleinerziehend und arbeite in Teilzeit. Unser Sohn ist 3. ich muss mir doch wenigstens die Miete einer neuen Wohnung und die Kita leisten können. Er hätte nach seiner Berechnung 500€ mehr als wir zu zweit. (Er 1900 und wir 1400 Kindesunterhalt schon einberechnet) das kann doch nicht sein. Ich kann mir ja nicht mal nen Anwalt leisten.

Bitte kann mir jemand bei der Berechnung helfen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo.

dein Nettoeinkommen?
sein Nettoeinkommen?

Deine Km zur Arbeit?
seine Km zur Arbeit?

Bei wem soll das Kind leben?

edy


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#2
 Von 
ABC2018
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Edy,

Sein Netto 2500 €, KM zur Arbeit 46,

Mein Netto 1100 € (Teilzeit), KM zur Arbeit 19, Kind 3 bei mir

LG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Ich möchte nun keine genaue Berechnung vornehmen, aber überschlägig

stehen dir der Kindesunterhalt ( ca.275€) sowie ein TU von mindestens 350€ zu.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ich würde für den Kindesunterhalt eine Einstufung in die Stufe 2 der Düsseldorfer Tabelle vermuten. Das würde einen Kindesunterhalt von 269€ ergeben.

Zitat:
ein TU von mindestens 350€ zu.


Das Wort "mindestens" halte ich für optimistisch. Ich würde eher mindestens 300€ schätzen.

Zitat:
Er möchte zum bsp seinen autokredit und seine gesamten Fahrkosten (96km) vom netto abziehen.


Beides geht nicht.

Insgesamt würde ich etwa 1.700-1.800€ für Dich schätzen und entsprechend ebenfalls 1.700-1.800€ für Deinen Mann.

Zitat:
Ich kann mir ja nicht mal nen Anwalt leisten.


Dann solltest Du Prozesskostenhilfe beantragen

-- Editiert von hh am 08.04.2018 23:48

0x Hilfreiche Antwort

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