A und b haben ein Testament, nach dem der überlebende alles erhält. Schlusserben, sofern etwas übrig, sind die selbst kinderlosen Kinder von a, 1 und 2.
Ist es korrekt, dass, wenn 1 und 2 vor a und b sterben, das stiefkind von 1 erbt? Ich kann mir das nicht so ganz vorstellen. Oder gilt das nur, wenn auch die Ehepartner von 1 und 2 gestorben sind?
Testament und stiefenkel
9. März 2018
Thema abonnieren
Frage vom 9. März 2018 | 18:20
Von
Status: Praktikant (594 Beiträge, 117x hilfreich)
Testament und stiefenkel
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 9. März 2018 | 20:15
Von
Status: Unbeschreiblich (47656 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Ist es korrekt, dass, wenn 1 und 2 vor a und b sterben, das stiefkind von 1 erbt?
Nein
Zitat:Oder gilt das nur, wenn auch die Ehepartner von 1 und 2 gestorben sind?
Auch dann gilt das nicht. Die Ehepartner von 1 und 2 treten auch nicht an deren Stelle.
Wenn 1 und 2 vor A und B versterben, dann erben die Geschwister, Nichten und Neffen von A oder B.
Und jetzt?
Schon
268.355
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten