Testament und stiefenkel

9. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)
Testament und stiefenkel

A und b haben ein Testament, nach dem der überlebende alles erhält. Schlusserben, sofern etwas übrig, sind die selbst kinderlosen Kinder von a, 1 und 2.

Ist es korrekt, dass, wenn 1 und 2 vor a und b sterben, das stiefkind von 1 erbt? Ich kann mir das nicht so ganz vorstellen. Oder gilt das nur, wenn auch die Ehepartner von 1 und 2 gestorben sind?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47656 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Ist es korrekt, dass, wenn 1 und 2 vor a und b sterben, das stiefkind von 1 erbt?


Nein

Zitat:
Oder gilt das nur, wenn auch die Ehepartner von 1 und 2 gestorben sind?


Auch dann gilt das nicht. Die Ehepartner von 1 und 2 treten auch nicht an deren Stelle.

Wenn 1 und 2 vor A und B versterben, dann erben die Geschwister, Nichten und Neffen von A oder B.

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