Steht mir nachträglich Urlaubsendgelt zu?

15. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
go478465-98
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steht mir nachträglich Urlaubsendgelt zu?

Hallo,
Ich habe im Juni 2015 den Nebenjob begonnen und seitdem ununterbrochen dort gearbeitet. Durchschnittlich habe ich ca 200 Euro verdient (manchmal auch 150 oder 450). Damals wusste ich jedoch nicht, dass mir Urlaubsentgelt zusteht und deswegen habe ich mich auch nicht beschwert. Kann ich das nachträglich noch einfordern?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Nö. Wenn Urlaub nicht genommen wird, verfällt er.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Im Prinzip ja. Es kommt allerdings darauf an, ob dein AV eine Ausschlussklausel enthält - die Ausschlussklauseln schließen Ansprüche aus dem AV aus, die länger als 3 ... 6 Monate zurückliegen. Die gesetzliche Verjährungsfrist geht 3 Jahre.
Urlaub hast du aber schon genommen? Wenn nicht ... > s.o.

-- Editiert von blaubär+ am 15.11.2017 16:45

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich weiss gar nicht so genau, was Fragesteller meint. Urlaubsgeld, Vergütung während genommen Urlaubs, Bezahlung nicht genommenen Urlaubs. Wär schon schön, wenn man das wüßte.

wirdwerden

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Die Frage ist die nach Urlaubsentgelt.
Da go478465-98 den Begriff kennt - ist ja soo selbstverständlich auch wieder nicht - denke/hoffe ich, weiß er oder sie auch, was das ist und was nicht.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Fragesteller schreibt aber auch, dass er - was auch immer - nicht weiß/nicht wußte. Auch Selbstverständlichkeiten. Und alles sehr ungenau formuliert. Deshalb ja meine Rückfrage.

wirdwerden

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