Hallo,
Ich habe im Juni 2015 den Nebenjob begonnen und seitdem ununterbrochen dort gearbeitet. Durchschnittlich habe ich ca 200 Euro verdient (manchmal auch 150 oder 450). Damals wusste ich jedoch nicht, dass mir Urlaubsentgelt zusteht und deswegen habe ich mich auch nicht beschwert. Kann ich das nachträglich noch einfordern?
Steht mir nachträglich Urlaubsendgelt zu?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Nö. Wenn Urlaub nicht genommen wird, verfällt er.
Im Prinzip ja. Es kommt allerdings darauf an, ob dein AV eine Ausschlussklausel enthält - die Ausschlussklauseln schließen Ansprüche aus dem AV aus, die länger als 3 ... 6 Monate zurückliegen. Die gesetzliche Verjährungsfrist geht 3 Jahre.
Urlaub hast du aber schon genommen? Wenn nicht ... > s.o.
-- Editiert von blaubär+ am 15.11.2017 16:45
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Ich weiss gar nicht so genau, was Fragesteller meint. Urlaubsgeld, Vergütung während genommen Urlaubs, Bezahlung nicht genommenen Urlaubs. Wär schon schön, wenn man das wüßte.
wirdwerden
Die Frage ist die nach Urlaubsentgelt.
Da go478465-98 den Begriff kennt - ist ja soo selbstverständlich auch wieder nicht - denke/hoffe ich, weiß er oder sie auch, was das ist und was nicht.
Fragesteller schreibt aber auch, dass er - was auch immer - nicht weiß/nicht wußte. Auch Selbstverständlichkeiten. Und alles sehr ungenau formuliert. Deshalb ja meine Rückfrage.
wirdwerden
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