Hallo ,
Vor 7 Monaten habe ich meine Lebenspartnerin kennengelernt und sie hat ein Kind aus erster Ehe.
Meine Partnerin kommt aus dem Ausland ( ist nun fast 3 Jahre in Deutschland) und hat keinerlei Kontakt zu ihrem Mann der im Ausland ist.
Sie hat nun das alleinige Sorgerecht durch das Amtsgericht bekommen.
in ca einem Jahr werden wir Heiraten ( Scheidung ist im Gange) und ich möchte mich natürlich weiterhin um ihr Kind kümmern ( 8 Jahre alt).
wie schaut das nun mit dem Sorgerecht aus. wie gesagt ist der leibliche Vater im Ausland und hat mit meiner Lebenspartnerin seid knapp 3 Jahren keinen Kontakt mehr. auch zum Kind hat der leibliche Vater keinen Kontakt mehr.
Kann das Amtsgericht mir das Sorgerecht zusprechen? oder Adoption?
Reicht eine Vollmacht aus und wenn ja wird diese auch vom Gericht anerkannt? falls mal der Fall eintreten würde das meiner Lebensgefährtin irgendwas zustoßen sollte. Ich möchte nicht das , das Kind dann in irgend eine Pflegefamilie kommt oder noch schlimmer ins Heim. das sind meine größten sorgen.
was könnt ihr mir raten wie ich vorgehen soll. was wäre der richtige weg. beachtet bitte das der leibliche Vater keinen kontakt mehr hat. Ich habe gelesen das bei einer Adoption beide leiblichen Elternteile unterschreiben bzw zustimmen müssen . das wird sehr schwierig von dem Vater eine unterschrift zu bekommen. Grund : Ausland , kein Kontakt .
Schonmal Vielen Dank für Tipps
Sorgerecht Übertragung
Notfall oder generelle Fragen?
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Sehr mutig von Dir, nach 7 Monten schon für die Ewigkeit zu planen. Aber, seis drum.
Adoption wird schwierig, wenn nicht sogar unmöglich. Muss aber auch nicht sein. Sorgerecht sehe ich auch nicht als erforderlich an. Denn wenn der Freundin was passiert, wird unabhängig vom Sorgerecht immer zwingend eine gerichtliche Entscheidung herbei geführt. Das muss ja nicht der schlimmste Fall sein, kann ja auch ein längerer Krankenhausaufenthalt sein oder so.
Ich würde eine vernünftige Vollmacht für empfehlenswert halten, vielleicht vom Fachmann formulieren lassen. Zusätzlich sollte die Kindsmutter schriftlich niederlegen, was mit dem Kind im Fall der Fälle passieren soll. Auch dabei hilft der Fachmann. Gerichte sind froh, wenn sie diesbezüglich bei der Entscheidung Hilfe bekommen. Allerdings ist so eine Vorstellung der Mutter nicht bindend. Sie ist eine Hilfe.
wirdwerden
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