Selbst Anzeige Fahrerflucht, ohne Geschädigter

26. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
msn479276-59
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbst Anzeige Fahrerflucht, ohne Geschädigter

Hallo zusammen,

Ich habe letzte Woche wegen Panik und Angst ein Fahrerflucht begangen.
Ich wollte vom einem 30 Zone auf ein Vorfahrtsstraße links abbiegen, da war viele Autos im Stau vor mir , wollte ich einfach warten und Geduld haben. Eine Dame in sein Auto hat mir mit sein Hand gezeigt, dass ich los fahren kann .
Ich dachte das es gab kein Gegenverkehr in der Nähe. ICh fängte mit der abbiegen und habe dann ein Auto vom gegen Verkehrs Seite gesehen .
Ich war überrascht , da ich gedacht habe , dass kein Auto vom Gegenverkehrs Seite im Moment gibt. Ich hatte Panik und bin schneller geworden und habe ein klein Kontakt mit ein Auto ( wahrscheinlich das Auto die gleiche Dame mit der Hand zeichnen) gehabt .
Ich hatte ein Schock für paar Sekunden gehabt und bin weiter ca 100 Meter gefahren dann wollte zurück aber war ein vorfartsrasse deshalb hatte ich ein runde gemacht um züruck zum Ort zu fahren ( hat die Runde ca 3 Minuten gedauert) .
Ich bin zurück aber habe das Auto nicht gefunden.
Ich bin nach ca 2 Stunden zu Polizei gegangen und hatte kein Ahnung dass das Thema so seriös behandelt würde , ich wusste auch nicht dass das ein Straftat ist .
Ich hatte ein paar Sekunden Panik und dann wollte was richtig machen .

Die Polizisten hat gesagt : es würde wahrscheinlich gegen uns beide ich und die geschädigte ein Fahrerflucht Anzeige gemacht würden , da wir beide vom Unfall Ort entfernen hatten , obwohl ich nach 3 Minuten zurück war ( zählt nicht ich glaube) .

Die Polizisten hat im Computer geschaut und hat andere Polizei Station angerufen aber war kein Anzeige gegen Fahrerflucht angemeldet, ( ich glaube dass die Beschäftigter hat so gering Schäden und nicht mehr als klein spüre gehabt dass sie weiter fahren hattet und nicht bei die Polizei gegen mich Anzeige machen wolltet )
Ich habe auch an mein Auto nur ein paar so klein spüren gehabt.

Also das Unfall war so klein und es gibt kein großer Schaden als klein spüren.

Also mein frage ist :

Wenn die geschädigte Auto nicht bei Polizei gemeldet hattet und wollte sie wärscheinlich nicht melden da die Schäden so gering ist und sie zählt jetzt auch laut die Polizisten Fahrerflucht, also wenn es kein geschädigte Auto gibt und kein Schaden und sowas , würde ich trotzdem vom Rechtsanwalt oder Richter Anklagen würde?

Also die Polizisten hat mein Geschichte eingetragen und hat Fotos vom mein Auto gemacht und ich habe unterschreiben.

Wenn kein geschädigte gefunden würde , würde ich trotzdem vom Richter Angeklagten wurden ??
Ich habe noch Zeit 2 Tage kein Anruf oder Post vom Polizei bekommen. Wenn die die geschädigte finden , sollten mir schnell kontaktieren oder ?



Ich brauche bitte Experten Meinungen wenn es geht .

Vielen Dank im voraus



-- Editiert von Moderator am 27.11.2017 11:39

-- Thema wurde verschoben am 27.11.2017 11:39

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist auch dann strafbar, wenn man den Geschädigten nicht findet.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10654 Beiträge, 4201x hilfreich)

Da Deutsch nicht Ihre Muttersprache zu sein scheint, sollten Sie sich Hilfe holen, da dort wirklich jedes Wort entscheidend sein kann.
Es wird stark darauf ankommen, was man genau ausgesagt hat.

Haben Sie gesagt, dass es einen Unfall gab, oder haben Sie nur die Vermutung eines Unfalls geäußert?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Die Dame hat dir signalisiert, dass sie dich fahren lässt. Aber nicht, dass kein Gegenverkehr kommt. Auch wenn andere noch so toll winken & Zeichen machen: Du musst dich trotzdem vergewissern, dass es zu keinem Unfall kommt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
msn479276-59
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Was soll ich dann als Strafe rechnen? Ich bin noch in die Probezeit.

Ich habe ein paar Anwälte gefragt und die haben gesagt dass ich zuerst ein Post vom Polizei oder Staatsanwalt warten soll ,danach kann ich ein Anwalt beantragen. Soll ich jetzt zuerst nur warten oder kann der Anwalt schon was machen um die Anzeige einstellen zu können?

-- Editiert von msn479276-59 am 27.11.2017 13:15

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10654 Beiträge, 4201x hilfreich)

Wenn es einen Unfall gab (Spuren an Ihrem Auto?), sollten Sie spätestens bei einem Schreiben der Polizei oder Staatsanwaltschaft damit zum Anwalt gehen.

Gibt es keine Unfallspuren an Ihrem Auto und keinen Geschädigten, scheint kein Unfall passiert zu sein.
Im Grunde müsste die Selbstanzeige dann fallen gelassen werden, die entscheidende Frage ist, WAS sie bei der Selbstanzeige zu Protokoll gegeben haben:

Zitat (von spatenklopper):
....dass es einen Unfall gab, oder haben Sie nur die Vermutung eines Unfalls geäußert?


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
msn479276-59
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe spüren an mein Auto gehabt und die Polizisten hat Fotos davon gemacht.
Ich habe gesagt das es ein Unfall gab .

Was soll ich mit diese Situation als Strafe rechnen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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