Guten Tag,
Ich melde mich mit folgendem Problem und hoffe das mir jemand dazu was hilfreiches mitteilen kann :-)
Es kam zu einem kleinen Verkehrsunfall zwischen mir in meinem PKW und einem 125ccm Motorroller.
Folgendes Szenario:
Ich befuhr die Straße auf der es zum stockenden Verkehr kam, um den Verkehr zu umfahren wollte ich rechts eine Abkürzung durch eine Straße machen durch die ich hätte nicht fahren dürfen da es sich um eine Einbahnstraße handelt, beim abbiegen und überqueren des Radweges kam es dann zur Kollision mit dem Motorroller der unerlaubt auf dem Radweg gefahren ist. Er hat mein Auto hinten rechts in Höhe der Rückbank getroffen. Nach dem Besuch des Gutachters ist der Schaden auf 3500 euro betitelt worden, dann kam das schreiben der Versicherung mit der Nachricht das ein Drittel die Versicherung und 2 Drittel ich zu tragen haben. Ich habe sofort da angerufen und der Bearbeiter meinte direkt er könnte maximal auf eine 50:50 Aufteilung gehen aber mehr nicht. Meine Frage ist jetzt natürlich Wer bekommt mehr schuld und lohnt sich ein Anwalt.
Vielen dank
Schuldfrage verkehrsunfall
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Hallo,
der Motorroller hatte doch Vorfahrt, wie kommt man da auf 2/3 oder gar 1/2 ?
Ich würde hier eher von 100% ausgehen.
Und von wessen Versicherung ist eigentlich die Rede?
Stefan
Der Roller dürfte auf dem Radweg nicht fahren und Du hast die Vorfahrt missachtet.
Eine Teilschuld von 50% halte ich für ein gutes Resultat. Da die Vorfahrt ein sehr starkes Recht ist, hätte ich den ersten Vorschlag der Versicherung mit 1/3 Kostenübernahme schon für fair gehalten.
Im Gegensatz zu Rechner sehe ich allerdings nicht die Alleinschuld bei Dir.
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Der Roller dürfte auf dem Radweg nicht fahren und Du hast die Vorfahrt missachtet.
Eine Teilschuld von 50% halte ich für ein gutes Resultat. Da die Vorfahrt ein sehr starkes Recht ist, hätte ich den ersten Vorschlag der Versicherung mit 1/3 Kostenübernahme schon für fair gehalten.
Im Gegensatz zu Rechner sehe ich allerdings nicht die Alleinschuld bei Dir.
Hallo hh,
warum siehst du eine Teilschuld bei dem Rollerfahrer?
Klar, er durfte da nicht fahren, aber war das unfallursächlich? Es hätte doch genauso ein Radfahrer sein können, wo ist der Unterschied?
Stefan
Zitat:Klar, er durfte da nicht fahren, aber war das unfallursächlich?
Weil er verbotenerweise auf dem Radweg gefahren ist.
Zitat:Es hätte doch genauso ein Radfahrer sein können, wo ist der Unterschied?
Es war aber kein Radfahrer.
Motorisierte Verkehrsteilnehmer trifft nur dann kein Mitverschulden, wenn der Unfall für sie unvermeidbar war. Da der Rollerfahrer dort nicht fahren durfte, war der Unfall für ihn vermeidbar. Für einen Radfahrer würde dagegen § 7 StVG nicht gelten.
Und jetzt?
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