Scheidung mit Haus und 2 Kindern

10. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
NeuIhier
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Scheidung mit Haus und 2 Kindern

Hallo zusammen,

Mein Mann möchte sich trennen und ich wüsste gerne wie sich das rechtlich für mich verhält.

Mein Mann ist selbstständig und im Augenblick nur selten zu Hause, jedoch möchte er im Zuge der Trennung die Kinder die Hälfte des Jahres bei sich haben und an der Trennung keine Aufträge beruflicher Art mehr annehmen, damit er nur den mindest Unterhalt an die Kinder bezahlen muss und ich soll bitte ganz auf Unterhalt verzichten. Unser Haus wird verkauft und geteilt.

Meine Frage, ist das realistisch, das er das so durchsetzen kann?

Ich freue mich über jede Antwort.

Vielen Dank
NeuIhier

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von NeuIhier):
Meine Frage, ist das realistisch, das er das so durchsetzen kann?


Da ein Selbstständiger viel mehr Möglichkeiten als ein Angestellter hat um seinen "Verdienst" zu beeinflussen, ist das grundsätzlich durchaus möglich.

Ob hier im Einzellfall auch, hängt von der Situation, die nicht beschrieben wird, ab.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NeuIhier
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antwort, ich habe es auch schon befürchtet.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Ganz offensichtlich bist du mit den "Vorschlägen" deines künftigen Ex ganz und gar nicht einverstanden. Und wenn sich die Eheleute nicht einigen können, dann wird das Gericht die Scheidungsfolgen regeln müssen.

Fangen wir mit den einfachen Dingen an:

Zitat (von NeuIhier):
Unser Haus wird verkauft und geteilt.


Kannst du das Haus allein übernehmen und deinem Ex die Hälfte auszahlen ? Wenn nicht, dann wäre der Verkauf doch vielleicht eine ganz vernünftige Regelung. Wenn man sich nicht einigen kann, dann kann jede Seite die Zwangsversteigerung der Immobilie zwecks Aufhebung der Gemeinschaft beantragen. Das ist dann meist keine vernünftige Regelung.

Zitat (von NeuIhier):
ich soll bitte ganz auf Unterhalt verzichten.


Ob dir nachehelicher Unterhalt gewährt wird, das hängt von vielen Dingen ab. Wie lange war die Ehe Dauer, bei wem leben die Kinder, kannst du eine eigene Erwerbstätigkeit aufnehmen. In den meisten Fälllen kann man erwarten, dass die Ehefrau nach der Scheidung irgendwann wieder eigenes Geld verdient und der nacheheliche Unterhalt endet. Wie die Dinge hier liegen kann man ohne hellseherische Fähigkeiten nicht sagen. Auch dies wird das Familiengericht entscheiden.

Zitat (von NeuIhier):
Mein Mann ist selbstständig und im Augenblick nur selten zu Hause, jedoch möchte er im Zuge der Trennung die Kinder die Hälfte des Jahres bei sich haben und an der Trennung keine Aufträge beruflicher Art mehr annehmen


Dein Ex ist ein freier Mensch. Er kann soviel oder sowenig arbeiten wie er will. Allerdings nur, wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Ansonsten unterliegt er minderjährigen Kindern gegenüber der erhöhten Erwerbsobliegenheit. Da endet dann ein Teil seiner Freiheit. :)

Das angestrebte "Wechselmodel" - (halbjährlicher Wechsel) - ist sehr ungewöhnlich. Ob ein Gericht da mitspielt halte ich für mehr als fraglich, zumal du dich dieser Regelung ja vehement widersetzen dürftest. Selbst ein "normales" Wechselmodel ist ohne Einvernehmen nicht so einfach durchzusetzen. Aber auch das entscheided das Familiengericht.

Ich denke, so einfach wie sich dein Ex das vorstellt, wird das nicht funktionieren. Dass er aus dieser Nummer ohne Zahlungsverpflichtung heraus kommt, das halte ich für unwahrscheinlich.

Nimm dir halt einen guten Anwalt. Der wird dein Anliegen mit m.E. guter Ausssicht auf Erfolg vertreten. Es geht ja schließlich um viel Geld.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Neuhier,

Unterhalt für dich während der Trennungszeit ( bis die Scheidung rechtskräftig ist) steht

dir dem Grunde nach au jeden Fall zu.

edy

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NeuIhier
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Lieber Marcus,

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort, damit kann ich etwas anfangen :-)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Unterhaltsansprüche bei einem Selbständigen werden im Regelfall auf Basis des Durchschnittseinkommens der letzten 3 Jahre berechnet. Ausnahmen davon sind zwar möglich, aber nicht so ganz einfach durchsetzbar.

Auch das Wechselmodell ist gegen Deinen Willen eher nicht durchsetzbar.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ausnahmen davon sind zwar möglich, aber nicht so ganz einfach durchsetzbar.


Der Zeitraum über den das Einkommen gemittelt wird, beträgt in der Regel 3 Jahre. Aber davon kann abgewichen werden.

Wenn das Einkommen extrem starken Schwankungen unterliegt, dann kann der Zeitraum sogar verlängert werden. Vor allem dann, wenn der Eindruck entsteht, dass der Selbständige durch geschickte "Verschiebung" der Einkünfte sein Einkommen sagen wir mal zu optimieren versucht.Hier braucht man einen Anwalt, der auch in Fragen der Buchhaltung und Bilanzierung versiert ist.

Wenn der Selbständgie aber tatsächlich seine Tätigkeit reduziert - etwa zugunsten der Erziehung seines Kindes - dann ist das SEINE Entscheidung. Und die ist hinzunehmen solange er wenigstens den Mindestunterhalt zahlt. Wenn der Ex also glaubhaft darlegen kann, dass sich sein Einkommen dauerhaft verringert hat, dann kann er sich gegen die Mittelwertbildung möglicherweise erfolgreich wehren.

Ob das hier der Fall sein wird, kann man nicht sagen. Denn die Reduzierung des Einkommens trifft ja in erster Linie den Selbständigen SELBST und erst ein zweiter Linie den Unterhaltsempfänger. Ob der Ex dauerhaft auf vielleicht ein paar tausend Euro im Monat verzichten will, nur um hundert Euro Unterhalt zu sparen, das sollte man abwarten. Im Zorn wird viel gesagt, was sich hinterher relativiert.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
NeuIhier
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Marcus,

Sehe ich das richtig das für die Ermittlung die Steuererklärung der letzten 3 zu Grunde gelegt wird und da kann nicht viel getrickst werden.
Natürlich, kann er von heute auf morgen die Arbeit niederlegen und entscheiden das er mit ausstehenden Rechnungen gut bis ins nächste Jahr leben kann und allein dadurch fällt die nächste Steuererklärung schon ganz anders aus.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von NeuIhier):
Sehe ich das richtig das für die Ermittlung die Steuererklärung der letzten 3 zu Grunde gelegt wird und da kann nicht viel getrickst werden.


In erster Näherung, werden die Steuerbescheide der letzten drei Jahre herangezogen Da kann tatsächlich nicht so viel "getrickst" werden.

Zitat (von NeuIhier):
Natürlich, kann er von heute auf morgen die Arbeit niederlegen und entscheiden das er mit ausstehenden Rechnungen gut bis ins nächste Jahr leben kann


Na ja, wenn die ausstehenden Rechnungen eingehen, dann zählen die zum Einkommen. Und wenn er weniger Einnahmen hat, dann hat er eben weniger Einnahmen. Durch die Mittelwertbildung wird sich dann aber nicht gar so viel ändern, so dass es möglicherweise nicht mal zu einer Abänderungsklage reicht.

Dein Ex könnte allenfalls einen "Paradigmenwechsel" bei seinen Einkünften geltend machen. Also Umstände, die belegen, dass sich seine Einkommenssituation mit sofortiger Wirkung und dauerhaft ändern. Das ist nicht so einfach. Ob er damit bei Gericht durchkommt, das wird man sehen. Du solltest einen Anwalt haben, der sich damit auskennt.

Aber vielleicht solltest du deinem Ex eins sagen: Wenn er seine Tätigkeit einstellt, dann verliert er auch seine Kundenbasis ! Und es ist nicht so einfach ein Geschäft wieder aufzubauen, wenn man erst mal "ausgestiegen" ist. Denn die Kunden suchen sich andere Vertragspartner !

Und noch etwas: dass er GAR KEINEN Unterhalt zahlt, das sollte er sich abschminken. Er wird den Mindestunterhalt zahlen ! Oder will er unter der Brücke schlafen !

Dein Ex hat sich da ein bissl verrannt. Versuch halt ihn behutsam (d.h. ohne Streit) wieder von seiner Palme herunter zu holen. :)

-- Editiert von Marcus2009 am 13.12.2017 09:10

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