Guten Tag,
ich möchte die Räumungsklage selbst beim Amtsgericht einreichen und hab dazu folgende offene Fragen:
1. Die Beklagten sind verheiratet. Ist die Klage 1x an das das Ehepaar, beide Namen aufgeführt, zu richten oder an jede Person?
2. Ich bin nicht der Eigentümer und brauche eine Vollmacht für mich oder die Hausverwaltung (GmbH). Wie muss diese Vollmacht aussehen - gibt es Vorlagen?
3. Bei vielen Klagen habe ich gesehen, dass sie sich auf einen vollstreckbaren Titel berufen, also die Mietschuld durch das Mahnverfahren bestätigt wurde. Ist das eine Voraussetzung für die Klage?
Räumungsklage selbst einreichen
27. Februar 2017
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Frage vom 27. Februar 2017 | 10:47
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 1x hilfreich)
Räumungsklage selbst einreichen
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#1
Antwort vom 27. Februar 2017 | 11:02
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2378x hilfreich)
ZitatIch bin nicht der Eigentümer und brauche eine Vollmacht für mich oder die Hausverwaltung (GmbH). Wie muss diese Vollmacht aussehen - gibt es Vorlagen? :
Zum einen ist das hier im falschen Forum
Jedoch Klage einreichen kann nur der Eigentümer, bzw, die Person wo im Mietvertrag der Vermieter ist.
#2
Antwort vom 27. Februar 2017 | 11:43
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
Zitat2. Ich bin nicht der Eigentümer :
Und mit welchem Recht willst Du dann Räumungsklage einreichen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 27. Februar 2017 | 12:11
Von
Status: Master (4362 Beiträge, 2285x hilfreich)
Zitatich möchte die Räumungsklage selbst beim Amtsgericht einreiche :
Davon rate ich ab. Anhand der Fragen ist offensichtlich, dass einiges an Fachwissen fehlt. Eine Klage kann schon aufgrund von Formalienen verloren gehen.
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