Räumungsklage selbst einreichen

27. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
TheWire
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)
Räumungsklage selbst einreichen

Guten Tag,

ich möchte die Räumungsklage selbst beim Amtsgericht einreichen und hab dazu folgende offene Fragen:

1. Die Beklagten sind verheiratet. Ist die Klage 1x an das das Ehepaar, beide Namen aufgeführt, zu richten oder an jede Person?
2. Ich bin nicht der Eigentümer und brauche eine Vollmacht für mich oder die Hausverwaltung (GmbH). Wie muss diese Vollmacht aussehen - gibt es Vorlagen?
3. Bei vielen Klagen habe ich gesehen, dass sie sich auf einen vollstreckbaren Titel berufen, also die Mietschuld durch das Mahnverfahren bestätigt wurde. Ist das eine Voraussetzung für die Klage?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von TheWire):
Ich bin nicht der Eigentümer und brauche eine Vollmacht für mich oder die Hausverwaltung (GmbH). Wie muss diese Vollmacht aussehen - gibt es Vorlagen?

Zum einen ist das hier im falschen Forum
:forum:
Jedoch Klage einreichen kann nur der Eigentümer, bzw, die Person wo im Mietvertrag der Vermieter ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von TheWire):
2. Ich bin nicht der Eigentümer


Und mit welchem Recht willst Du dann Räumungsklage einreichen?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von TheWire):
ich möchte die Räumungsklage selbst beim Amtsgericht einreiche


Davon rate ich ab. Anhand der Fragen ist offensichtlich, dass einiges an Fachwissen fehlt. Eine Klage kann schon aufgrund von Formalienen verloren gehen.

0x Hilfreiche Antwort

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