Räumungsklage gegen 25j. Sohn

29. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
go479444-89
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Räumungsklage gegen 25j. Sohn

Hallo zusammen,
mein 25jähriger Sohn versaut sein Zimmer in meinem EFH wie ein Messi. Er zahlt keine Miete, kein Kostgeld, verbraucht wahllos Energie, indem er Filmbeleuchtung bis zu 12 Std. eingeschaltet hat, um Videobeiträge zu streamen. Er hat eine Kochlehre bis zu den Prüfungen durchgezogen, dann aber alle 3 Prüfung bewusst nicht bestanden, weil er in dem Beruf nicht arbeiten wollte. Steht jetzt kurz vor der Zwischenprüfung als Elektriker. Er widersetzt sich jeglichen Anweisung wie, nicht im Haus zu rauchen, die Wärme nicht mit dem Fenster zu regulieren, bzw. das Fenster nicht 24 Std. offen zulassen, da die obere Etage komplett auskühlt. Im sei immer zu warm im Raum, weil seine Lampen soviel Hitze abstrahlen. Wenn ich im Garten arbeite, macht er die Jalousien zu, weil ihn der Lärm stört, er macht aber selbst keinen Handschlag. Sollte ich ihn ersuchen, mal mit anzufassen, hätte ich das eine Woche vorher anmelden müssen, er ginge jetzt zu seinen Kumpels feiern. Davon, dass ich von ihm bei mir geborgtes Geld nicht wiederbekomme, er mit einer Jahreskarte der Verkehrsbetriebe auf meiner Kosten fährt, und er nur Schulden macht, rede ich erst gar nicht. Sage ich was, bekomme ich ein freches Maul angehangen, da ich ja sowieso keine Ahnung habe, und werde nur angebrüllt. Für Gefälligkeiten will er bezahlt werden. Für das Hundesitting über den Jahresurlaub musste meine Frau einen Handyvertrag unterzeichnen für das Top-Modell von Samsung mit etlichen Zubuchungen. Als er das Handy hatte, nahm er sich seinen Urlaub im August, und ich konnte meinen Asientrip stornieren, weil sonst keiner beim Hund gewesen wäre, denn er hat ja seine Lehre und danach kommt er auch nicht sofort nach Hause.
Hat jemand einen Tip, wie ich ihn schnellstmöglich und kostengünstig los werde, denn ich bin nervlich am Ende, zumal ich auch nicht mehr so gesund bin? Was kostet eine gerichtliche Räumung, und bekomme ich die überhaupt durch, da er keinen Mietvertrag hat, den ich kündigen könnte?

-- Editiert von Moderator am 29.11.2017 13:45

-- Thema wurde verschoben am 29.11.2017 13:45

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo

Zitat:
avon, dass ich von ihm bei mir geborgtes Geld nicht wiederbekomme, er mit einer Jahreskarte der Verkehrsbetriebe auf meiner Kosten fährt, und er nur Schulden macht, rede ich erst gar nicht.
Dann erwähne das doch auch erst gar nicht ;)

So nun zum eigentlichen Thema, du musst deinem Sohn erstmal eine "Kündigung" zukommen lassen und ihn zum ausziehen auffordern. Sende ihm eine "Kündigung" mit Fristsetzung zum Auszug via Einschreiben zu.

Wenn er sich da dann nicht dran hält, einfach die Schlössr austauschen und ihn nicht mehr rein lassen. Seine Sachen muss er aber noch bekommen...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Das ist reichlich verkürzt und juristisch unsauber, was der Vorredner da sagt.
Erstens: Es muss eine gerichtsfeste Zustellung einer "Kündigung der Leihe" sein - keinesfalls etwas von "Miete" erwähnen! "Gerichtsfest" bedeutet, dass du vor Gericht beweisen können musst, dass dieses Schriftstück dem Jungen auch zugegangen ist. Am besten wäre natürlich, wenn der Junge das quittiert, aber das Überreichen vor familienfremden Zeugen, die den Inhalt kennen, ist auch gut.
Frist sollte mindestens zwei Wochen betragen, muss aber auch nicht wesentlich länger sein.
Zweitens: Wenn du das Schloss austauschst, kann der Junge auch einfach den Schlosser holen und es erneut tauschen lassen. Das vorgeschlagene Vorgehen nennt sich "kalte Räumung" und ist juristisch unzulässig. Der Junge kann dich auch wegen verbotener Eigenmacht drankriegen.
Davon abgesehen ist es ziemlich oft erfolgreich und vielleicht einen versuch wert - aber das hat nicht mit Jura zu tun.

Das ordentliche Vorgehen wäre in der Tat, dass du nach Verstreichen der im Kündigungsschreiben gesetzten Räumungsfrist Räumungsklage erheben musst. Das kann dann etwas dauern...

Zwischendurch kann man ja schon mal drangehen, sich familiär etwas von dem Sprössling zu lösen.
Deine Frau könnte beispielsweise die Herausgabe "ihres" Handys fordern (oder hat er was schriftlich, dass das nicht nur für die Zeit geliehen war, in der er den Hund sittet?)
Wenn die Wärme nur zum Fenster rausgeht, sollte man vielleicht mal die Heizung besser regulieren? So auf "ausstellen" zum Beispiel (wenn der Junge dann mit einstweiliger Verfügung kommen will, wäre es natürlich gut, Zeugen zu haben, dass er keine Heizung braucht)
Dass der Junge mit Strom heizt, ist sowieso der Wahnsinn: wieso halten die Sicherungen das durch? Man sollte mal die Sicherungskreisläufe prüfen und vielleicht die Steckdosen der Kreislaufs, der auch "sein" Zimmer umfasst, zum Staubsaugen nutzen. (Sicherungskreislauf prüft man, indem man einzeln die Sicherungen ausschaltet: kommt der Junge dann aus der Bude, war's der richtige!)
Natürlich darf man ihm "sein" Zimmer nicht kalt entziehen und auch ein Bad muss er nutzen können, aber bei Küche scheiden sich schon die Geister. Auf keinen Fall hat er Anspruch auf einen Wäscheservice und dass ihr eure Zimmer alle abschließt (also zumindest Wäschekeller, Vorratsräume, ...) ist euer gutes Recht.

-- Editiert von quiddje am 29.11.2017 12:46

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Wenn er sich da dann nicht dran hält, einfach die Schlössr austauschen und ihn nicht mehr rein lassen. Seine Sachen muss er aber noch bekommen...


Dieses Vorgehen könnte ganz unangenehme Konsequenzen für die Eltern/Vermieter haben. Ich meine hier wäre eine Familienberatug angebracht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Sie haben das Hausrecht. Das Kind ist offensichtlich kein Untermieter. Ich sehe es wie in #1 ... Frist setzen, ausquatieren.

Nettere Alternative, billiges Appartement oder WG für den Sproß suchen Kaution und ersten beiden Mieten bezahlen, und schwupps ist das Kind weg. Evtl. noch behilflich sein bei den Behördengängen und dan aber tschüss.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.758 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen