Probleme bei Hausbau mit Tiefbauunternehmer

17. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Bullet12345
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
Probleme bei Hausbau mit Tiefbauunternehmer

Hallo zusammen,

ich habe derzeit ein Problem mit meinem Tiefbauunternehmer und würde dazu gerne mal eine außenstehende Meinung hören. Der Tiefbauer hat vor dem Aushub der Baugrube mit entsprechender Entsorgung ein Bodengutachten inkl. chemischer Analyse von mir gefordert. Diese hat er auch bekommen. Die teure Analyse besagt, dass der Aushub aufgrund der Belastung von Z2 entsorgt werden muss. Angeboten war vorher nur eine Entsorgung von Z0.

Vor Ort teilte den Tiefbauer uns dann noch mit, dass er eine Deponie hat bei der kein Aufpreis für die Entsorgung nach Z2 anfällt. Monate später stellte er dein eine Rechnung mit einem Aufpreis von knapp 6000€ für die teurere Entsorgung. Diese korrigierte er aber später wieder, mit der Begründung, dass die Deponie ihm eine Gutschrift erteilt hat, da der Boden doch nur Z1 belastet war. Die Gutschrift betrug knapp 2500€ (also noch 3500€ Aufpreis unterm Strich).

Hierüber habe ich nie einen Nachweis erhalten. Was mich nur sehr wundert ist, dass die Deponie eine Gutschrift erteilt, obwohl Sie eine chemische Analyse eines Geologen vorliegen hat. Die Deponie wird wohl kaum bei jedem Aushub eine eigene Analyse erstellen. Und falls doch, warum muss ich als Bauherr dann überhaupt im Voraus eine teure Analyse erstellen und vorlegen?

Hier fühle ich mich, gerade im Hinblick auf seine vorab getätigte Aussage, auf den Arm genommen. Ich befürchte hier versucht sich jemand zusätzlich die Taschen vollzumachen. Wie würdet Ihr mit einem solchen Vorgang umgehen. Ich möchte dem Tiefbauer ungern etwas unterstellen, aber es klingt für mich schon sehr arglistig. Ich bitte um Ratschläge. Vielen lieben Dank im Voraus.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Was ist denn schriftlich nachweisbar mit dem Tiefbauer vereinbart gewesen?
Gab es einen Kostenvoranschlag oder Auftrag den man unterzeichnet hat?

Grundsätzlich hat man doch mit dem Tiefbauunternehmen einen Vertrag über den Aushub
und die Entsorgung des Bodens (Z2 Belastung) gemacht zu dementsprechenden Kosten.

Ob der Tiefbauer am Ende bei der Deponie 2.500 Euro weniger zahlt als ursprünglich kalkuliert
spielt doch für dich keine Rolle.

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#2
 Von 
Bullet12345
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein, das ist nicht richtig. Ich habe mit dem Tiefbauer einen Betrag X für die Entsorgung des Bodens in Z0 vereinbart. Zu dem Zeitpunkt gab es die chemische Analyse noch nicht.

Zusätzlich soll jetzt noch ein Mehrpreis für die Entsorgung Z2 entstanden sein. Obwohl er meinte das dafür keine Zusatzkosten entstehen. Nachträglich gab es dann noch eine Gutschrift, da das Material angeblich doch nur Z1 belastet ist (abweichend zu der Analyse des Geologens). Ich soll also unterm Strich noch 3.500€ mehr zahlen.

In seinem Angebot wurde nicht erwähnt wie hoch der Aufpreis sein könnte, je nach Belastung des Bodens.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Bullet12345):
Ich habe mit dem Tiefbauer einen Betrag X für die Entsorgung des Bodens in Z0 vereinbart.

Und die vertragliche Vereinbarung gebrochen ...
Warum sollte der Vertragspartner dann noch an seine Zusage bezüglich des Preises gebunden sein?



Zitat (von Bullet12345):
Obwohl er meinte das dafür keine Zusatzkosten entstehen.

Tja, Meinungen, Schätzungen ... können immer daneben liegen.



Zitat (von Bullet12345):
Die Deponie wird wohl kaum bei jedem Aushub eine eigene Analyse erstellen.

Doch, machen die. Die müssen ja wissen was tatsächlich ankommt.



Zitat (von Bullet12345):
Und falls doch, warum muss ich als Bauherr dann überhaupt im Voraus eine teure Analyse erstellen und vorlegen?

Nicht jede Deponie nimmt alles an. Man müsste also wissen was man abliefern will.



Man kann auch einfach nicht zahlen, dann müsste der Unternemer einen verklagen. Und vor Gericht beweisen, was an Kosten angefallen ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bullet12345
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Bullet12345):
Die Deponie wird wohl kaum bei jedem Aushub eine eigene Analyse erstellen.


Zitat (von Harry van Sell):
Doch, machen die. Die müssen ja wissen was tatsächlich ankommt.


Das kann ich nicht glauben. Jeder Tiefbauer wollte von mir ein Bodengutachten mit einer chemischen Analyse haben. Diese Analyse hat mich 1000€ gekostet. Warum soll eine Deponie so einen Aufwand betreiben zumal sie ein aufwendiges Gutachten vorliegen haben??? Und das um hinterher noch günstiger abzurechnen?! Das macht keinen Sinn

-- Editiert von Bullet12345 am 18.01.2018 15:48

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Bullet12345):
Jeder Tiefbauer wollte von mir ein Bodengutachten mit einer chemischen Analyse haben.

Logisch, denn der will ja auch wissen, was er da bearbeiten soll. Sind gewisse Stoffe im Boden, bedarf es durchaus gewiesser Zulassungen und spezieller Vorkehrungen / Gerätschaften über die nicht jeder verfügt.



Zitat (von Bullet12345):
Warum soll eine Deponie so einen Aufwand betreiben zumal sie ein aufwendiges Gutachten vorliegen haben?

Weil die halt nicht jedem glauben müssen was da steht. Und weil sie in der Regel dazu gesetzlich verpflichtet sind.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von Bullet12345):
Was mich nur sehr wundert ist, dass die Deponie eine Gutschrift erteilt, obwohl Sie eine chemische Analyse eines Geologen vorliegen hat. Die Deponie wird wohl kaum bei jedem Aushub eine eigene Analyse erstellen. Und falls doch, warum muss ich als Bauherr dann überhaupt im Voraus eine teure Analyse erstellen und vorlegen?

Die Annahmestelle muss das angenommene Material bei der Annahme nochmal analysieren, damit das dann auch auf den richtigen "Haufen" kommt und korrekt abgerechnet werden kann.
Ein Bodengutachten ist viel aufwändiger als nur eine Analyse, weil dafür ja erstmal Proben entnommen werden müssen (i.d.R. mittels Bohrungen - die sind das teure dabei). Trotzdem liefert ein Bodengutachten nur Prognosen anhand der tatsächlich genommenen Anzahl von Proben - und natürlich spielt da auch Glück eine große Rolle, weil üblicherweise nicht der gesamte Boden gleichmäßig belastet ist.

Der Transportfirma hilft das Bodengutachten auch dabei, abzuchecken, wo sie das Material los wird, weil nicht jede Annahmestelle jede Z-Klasse bzw. überhaupt eine Z-Klasse annehmen darf.
Oder hättest du lieber den beladenen LKW auf eine "Deponie-Suchfahrt ins Blaue" schicken wollen? Für 100Euro/Stunde - oder was die LKW-Stunde inkl. Fahrer kostet?

Irgendwie hast du recht seltsame Vorstellungen.
Heutzutage darf nunmal keiner mehr möglicherweise belastetes Aushub-/Abbruchmaterial einfach so von A nach B transportieren und schon gar nicht irgendwo abladen.
Entweder braucht man dazu die Unbedenklichkeitsbescheinigung oder ein Bodengutachten.
Und je nach Bundesland/Kommune gestaltet sich das Prozedere völlig unterschiedlich.

Wenn du dich nicht einfach darüber freuen kannst, dass es letztendlich zwar teurer geworden ist, als ursprünglich erhofft aber dennoch günstiger als nach Bodengutachten zu erwarten, dann frage doch einfach erstmal dich selbst, deinen Bauleiter, ggf Gemeinde/Kommune und dann den Tiefbauer nach den Einzelheiten

Warum war eine vereinfachte Erklärung nicht möglich? Warum wollte da niemand den Kopf für dich hinhalten?

Zitat (von Bullet12345):
Das kann ich nicht glauben

Du musst hier niemand etwas glauben aber warum fragst du dann überhaupt hier?
Besorge dir einfach die Bestimmungen deines Bundeslandes und deiner Kommune z.B. > BaWü
und besuche mal Annahmestellen in deiner Umgebung und lasse es dir von denen erklären

Bei "meinen" zwei Bundesländern ist immer auch schon den Baugenehmigungsunterlagen, die der Bauherr vom Bauamt zurückbekommt, gleich Infomaterial über die örtlichen Bestimmungen zur Aushubentsorgung beilegt.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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