Hallo zusammen,
ich möchten meinen Job wechseln und befinde mich aktuell noch seit dem 01.09.2017 in einem anderen Arbeitsverhältnis. Ich habe vertraglich eine Kündigungsfrist in der Probezeit (6 Monate) von zwei Wochen zum Monatsende. Danach ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende vereinbart.
Gehe ich recht in der Annahme, dass ich bis spätestens 28.02.2018 meine Kündigung eingereicht haben muss, damit ich von der verkürzten Kündigungsfrist Gebrauch machen kann, und das Arbeitsverhältnis dann zum 31.03.2018 endet?
Oder ändert sich durch den Zusatz "zum Monatsende", dass ich bis spätestens 14.02. (also morgen) meine Kündigung schriftlich eingereicht haben muss? Und danach die drei Monate greifen würden?
Ich danke Ihnen für eine Antwort.
Viele Grüße
Philipp
Probezeit-Kündigung, 2 Wochen zum Monatsende
13. Februar 2018
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Frage vom 13. Februar 2018 | 20:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Probezeit-Kündigung, 2 Wochen zum Monatsende
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#1
Antwort vom 13. Februar 2018 | 21:24
Von
Status: Weiser (17382 Beiträge, 6471x hilfreich)
In der Probezeit kannst du kündigen bis zum letzten Tag der Probezeit. Richtig ist also, dass du bis zum 28. Februar mit der 14 Tage Frist zum Monatsende kündigen kannst, also zum 31.03; eine Kündigung nach dem 28. würde dann die dreimonatige Kündigungsfrist benötigen. Wenn es dir in den Kram passt, kannst du freilich morgen - ohne dass ich jetzt in den Kalender geguckt hätte - auch noch zum 28. Februar kündigen. Dann müsste die Kündigung aber sicherlich übergeben werden.
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