Privater Autokredit nach Trennung und neues Auto

7. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Realliferulor
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)
Privater Autokredit nach Trennung und neues Auto

Hallo Zusammen,

bisher war ich nur interessierter, stiller mitleser. Mir stellt sich nun allerdings Privat auch eine konkrete Frage, ich hoffe ihr könnt mir hierbei helfen.

Meine Frau und ich leben seit kurzem getrennt. Wir hatten ursprünglich einmal einen Kredit bei der Bank um unseren gebrauchtwagen zu bezahlen. Nach einiger Zeit kam meine Frau auf die Idee den Kredit der Bank abzulösen durch Privat geliehenes Geld der Mutter. Davon war ich nicht begeistert und es wurde förmlich auf mich eingeredet dies "abzusegnen", aber mehr oder weniger wurde dies eigentlich über meinen Kopf hinweg entschieden. Hierüber gibt es keine schriftliche Vereinbarung (und wenn dann nicht durch mich unterschrieben). Es sollten 150 Euro monatlich zurückgezahlt werden, was wir bisher auch taten. Der einfachheit halber nehmen wir jetzt einmal an, dass noch ca. 2000 Euro offen sind. Das Auto wird ausschlieslich von meiner Frau genutzt (auch schon während der ehe). Nun habe ich erfahren dass Sie dieses Fahrzeug verkaufen möchte und sich einen neuen zulegen möchte (vermutlich auch wieder auf Kredit der Mutter). Sie ist nicht aktuell nicht berufstätig und Kindergarten und schule der Kinder befinden sich in einem Umkreis von 500m. Wirklich angewiesen ist Sie auf das Auto nicht, würde aber niemals ohne Auto sein wollen. Ich zahle Unterhalt für die Kinder und die höhe des Trennungsunterhalts liegt mir seitens der Anwältin meiner Frau noch nicht vor, hier wurde aber sicherlich nicht der private Autokredit bedacht. Nun stellen sich mir als laie folgende Fragen.

1. Wer muss für die ursprünglichen 2000 Euro die noch offen sind aufkommen wenn es ein undokumentierter privater Autokredit ist und das Auto in Ihrem bestitz ist und nur durch Sie genutzt wird?
2. Kann meine Frau ohne meine Einwilligung das Auto verkaufen?
3. Falls Ja, Müssen die Verkaufseinnahmen nicht zur Rückzahlung des Kredits genutzt werden?
4. In wie weit wirken sich neue Schulden meiner Frau (falls Sie ein neues Kauft) auf mich bzw. die Scheidung aus?

Und noch eine weitere allgemeine Frage, zur zeit hat nur meine Frau einen Anwalt (mit PKH), da mir selbst kaum mehr als der Selbstbehalt belibt, scheue ich mich aufgrund der Kosten aktuell noch davor einen Anwalt zu nehmen. Ab wann ist dies Sinnvoll bzw. unvermeidlich? Macht es bis zu einem gewissen grad Sinn persönlich ohne Anwalt Briefgefechte mit einem Anwalt zu führen?

Besten Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Realliferulor):
1. Wer muss für die ursprünglichen 2000 Euro die noch offen sind aufkommen wenn es ein undokumentierter privater Autokredit ist und das Auto in Ihrem bestitz ist und nur durch Sie genutzt wird?


Na, wenn es nix Schriftliches gibt, dann kann man doch herrlich diskutieren, was denn nun eigentlich vereinbart war.

Wenn die Dame das Auto allein nutzt, dann würde ich da erst mal keinen Cent mehr zahlen.

Zitat (von Realliferulor):
2. Kann meine Frau ohne meine Einwilligung das Auto verkaufen?


Wer oder was sollte sie daran hindern das zu tun ? Wer hat denn den Fahrzeugbrief ? Und wer steht da drin ? Das ist allenfalls eine Frage, wie weit sich ein Käufer auf ungeklärte Verhältnisse einlässt !

Zitat (von Realliferulor):
3. Falls Ja, Müssen die Verkaufseinnahmen nicht zur Rückzahlung des Kredits genutzt werden?


Die Verwendung des Erlöses ist nicht geregelt. Was deine Ex damit anstellt, ist ihre Sache. Nur "beiseite schaffen" darf sie die Kohle nicht!

Zitat (von Realliferulor):
4. In wie weit wirken sich neue Schulden meiner Frau (falls Sie ein neues Kauft) auf mich bzw. die Scheidung aus?


Abgerechnet wird im Rahmen des Zugewinnausgleichs. Wenn sie einen Kredit aufnimmt um sich eine neues Auto zu kaufen, dann ist dies in erster Näherung ein Nullsummenspiel. Ihr Endvermögen steigt um den Wert des Autos und fällt um die Höhe des Kredits.

Zitat (von Realliferulor):
Macht es bis zu einem gewissen grad Sinn persönlich ohne Anwalt Briefgefechte mit einem Anwalt zu führen?


Es macht überhaupt keinen Sinn "Briefgefechte" zu führen, weder mit noch ohne Anwalt ! :)

Du solltest die "Gefechte" auf das absolute Minimum beschränken. Und da oft schon ganz zu Beginn einer rechtlichen Auseinandersetzung wichtige Weichen gestellt werden, würde ich dir dazu raten, möglichst früh einen Anwalt einzuschalten.



2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Marcus2009):
Abgerechnet wird im Rahmen des Zugewinnausgleichs.


Ein rein privat genutzter PKW zählt gemeinhin zum Hausrat, nicht zum Vermögen.

Insoweit kann sich eine andere Betrachtungsweise ergeben.

Zitat (von Realliferulor):
Macht es bis zu einem gewissen grad Sinn persönlich ohne Anwalt Briefgefechte mit einem Anwalt zu führen?


Wenn es rein um Die Scheidung und den Versorgungsausgleich gehen würde, wohl kaum.

Aber Du sprichst bereits zwei weitere Punkte an, da hätte die Beratung sicherlich einen Sinn ergeben.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Realliferulor
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für die Informationen, damit ist mir schon einmal weitergeholfen :)

1x Hilfreiche Antwort

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