Polizei lässt Unfallfahrer unter Schock alleine heimfahren

15. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
thymian123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizei lässt Unfallfahrer unter Schock alleine heimfahren

Folgendes Szenario:
Junger Mann überschlägt sich mit seinem Auto bei plötzlichem Glatteis (keine überhöhte Geschwindigkeit), Auto ist stark demoliert, Fahrer hat einige leichtere Blessuren und steht unter Schock. Polizei ordnet Abschleppdienst an (Auto liegt im Feld, keine Gefahr für andere); Abschleppdienst stellt Auto wieder aufrecht, Motor wird gestartet; inwieweit das Auto überhaupt verkehrstüchtig ist, bleibt unklar. Unfallfahrer bittet darum, nach Hause (5 km) gebracht zu werden, Abschleppdienst lehnt ab mit der Begründung, wegen des Glatteises würde der Bitte nicht entsprochen, aber ein Abschleppen in eine Werkstatt (12 km entfernt) käme in Frage. Polizei lehnt ebenfalls ab, den Fahrer heimzubringen; da das (Unfall-)Auto ja anspringe, solle der Fahrer doch bitte selbst heimfahren.
Ist ein solches Verhalten von Polizei und Abschleppdienst rechtens? Kann einem unter Schock stehenden Unfallfahrer zugemutet werden, mit einem (eventuell stark) in Mitleidenschaft gezogenen Unfallauto selbst nach Hause zu fahren, anstatt ihn die 5 km zu "chauffieren"?
Im Nachhinein stellte sich heraus, dass u.a. die Lenkung nicht mehr einwandfrei funktionierte.
Bin sehr interessiert, wie andere User das sehen. Danke für alle Antworten.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von thymian123):
. Polizei lehnt ebenfalls ab, den Fahrer heimzubringen; da das (Unfall-)Auto ja anspringe, solle der Fahrer doch bitte selbst heimfahren.

Die Polizei ist kein Taxiunternehmen, so vie steht fest. Bei der Unfallaufnahme wurden auch Fragen zum eigenen Wohlbefinden gestellt und sichtlich dürfte der Fahrer also angegeben haben, ihm würde nichts fehlen, denn im anderen Falle wird der Rettungsdienst verständigt.
Zitat (von thymian123):
aber ein Abschleppen in eine Werkstatt (12 km entfernt) käme in Frage.

Klar das ist auch die Aufgabe des Abschleppers, vor allem da gerade bei Schutzbriefen eben genau diese Fahrten übernommen werden.
Zitat (von thymian123):
Kann einem unter Schock stehenden Unfallfahrer zugemutet werden, mit einem (eventuell stark) in Mitleidenschaft gezogenen Unfallauto selbst nach Hause zu fahren, anstatt ihn die 5 km zu "chauffieren"?

Klar wenn keine Ausfallerscheinungen erkennbar sind ja, zumal es die Erfindung von Alexander Graham Bell heute ohne die Kupferanbindung im Taschenformat gibt und sich ein Taxi zu rufen.

Zitat (von thymian123):
inwieweit das Auto überhaupt verkehrstüchtig ist, bleibt unklar.

Weder die Polizei noch der Fahrer vom Abschleppdienst sind KFZ Sachverständige, also muss der Fahrer diese Einschätzung tätigen, so wie man lesen kann, wurde ja nicht gewünscht das Fahrzeug in eine Werkstatt ab zu transportieren.
Zitat (von thymian123):
Im Nachhinein stellte sich heraus, dass u.a. die Lenkung nicht mehr einwandfrei funktionierte.

Dabei wäre es auch wieder im Verantwortungsbreich des Fahrzeugführer das Fahrzeug dann stehen zu lassen.

Eine Anmerkung zur Meinung "keine überhöhte Geschwindigkeit" man sollte sich genau auf das gefasst machen, denn bei angepasster Fahrweise überschlägt sich kein Auto, selbst wenn 100 km/h erlaubt wären und die Straßenverhältnisse nur Schritttempo zulassen, fährt man mit 30 in den Graben, ist es überhöhte bzw nicht angepasste Fahrweise.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Ist ein solches Verhalten von Polizei und Abschleppdienst rechtens? Kann einem unter Schock stehenden Unfallfahrer zugemutet werden, mit einem (eventuell stark) in Mitleidenschaft gezogenen Unfallauto selbst nach Hause zu fahren, anstatt ihn die 5 km zu "chauffieren"?

Nach Hause chauffieren müssen hätten ihn weder die Polizei noch der Abschleppdienst.
Wenn der Unfallfahrer erkennbar gesundheitlich beeinträchtigt war, hätten die Polizei einen Krankenwagen rufen müssen.
Wenn der Unfallfahrer zwar gesundheitlich in Ordnung war, aber sich erkennbar nicht selbst helfen konnte, hätte die Polizei ein Taxi rufen müssen.
Beides lag offenbar nicht vor.

Hatte der Unfallverursacher ein Handy? Wenn ja, hätte er sich selbst ein Taxi rufen können.
Und wenn es manchem unvorstellbar erscheint: 5km ist eine Entfernung, die man locker zu Fuß bewältigen kann.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
Ist ein solches Verhalten von Polizei und Abschleppdienst rechtens? Kann einem unter Schock stehenden Unfallfahrer zugemutet werden, mit einem (eventuell stark) in Mitleidenschaft gezogenen Unfallauto selbst nach Hause zu fahren, anstatt ihn die 5 km zu "chauffieren"?


Verlangt hat das niemand, dass der Fahrer mit dem Wagen nach Hause fährt. Dafür ist der Fahrer selber verantwortlich.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:
Ist ein solches Verhalten von Polizei und Abschleppdienst rechtens? Kann einem unter Schock stehenden Unfallfahrer zugemutet werden, mit einem (eventuell stark) in Mitleidenschaft gezogenen Unfallauto selbst nach Hause zu fahren, anstatt ihn die 5 km zu "chauffieren"?

Nach Hause chauffieren müssen hätten ihn weder die Polizei noch der Abschleppdienst.
Wenn der Unfallfahrer erkennbar gesundheitlich beeinträchtigt war, hätten die Polizei einen Krankenwagen rufen müssen.
Wenn der Unfallfahrer zwar gesundheitlich in Ordnung war, aber sich erkennbar nicht selbst helfen konnte, hätte die Polizei ein Taxi rufen müssen.
Beides lag offenbar nicht vor.

Allerdings müsste die Polizei ggf. selbst für den Transport des Betreffenden sorgen, wenn der z.B. kein Geld dabei hat, um ein Taxi zu bezahlen. Da wird die Polizei dann tatsächlich zum "Chauffeur", denn sie darf eine hilflose Person nicht einfach in der Gegend stehen lassen. (Eventuell findet sich dafür in einer Gebührenordnung für Polizeieinsätze aber eine entsprechende Gebühr, die dann in Rechnung gestellt werden kann.)
Zitat:

Hatte der Unfallverursacher ein Handy? Wenn ja, hätte er sich selbst ein Taxi rufen können.
Und wenn es manchem unvorstellbar erscheint: 5km ist eine Entfernung, die man locker zu Fuß bewältigen kann.

Aber nicht unbedingt nach einen schweren Verkehrsunfall. Und auch nicht z.B. auf einer Landstraße ohne Geh/Radweg, wo man auf der Fahrbahn laufen müsste. Und auch nicht bei Minus-Graden ohne passende Kleidung, usw.usf.
Zitat:
inwieweit das Auto überhaupt verkehrstüchtig ist, bleibt unklar.

An dieser Stelle dann MUSS die Polizei das Auto abschleppen lassen, sie darf ein Fahrzeug, dessen Verkehrstüchtigkeit nicht klar ist, an der aber aufgrund eines vorangegangenen Unfalls Zweifel bestehen, nicht weiterfahren lassen.
Der Abschleppunternehmer muss gar nichts machen, aber die Polizei MUSS sicherstellen, daß der Unfallfahrer a) die nötige ärztliche Versorgung erhält, ganz besonders, wenn er eine solche haben will, und b) daß der Unfallfahrer in sicherer Weise nach Hause kommt.
Ein Taxi zu rufen/rufen zu lassen, wenn der Unfallfahrer genug Geld dabei hat, um das Taxi auch zu bezahlen, ist eine Möglichkeit. Die Möglichkeit zu geben, Freunde/Verwandte etc. anzurufen, die den Unfallfahrer abholen, eine andere.

Und nicht jeder hat ein Handy dabei, und nicht jeder Handy-Akku ist dann aufgeladen, wenn man ihn braucht. Und schon gar nicht jeder, der in Hannover lebt, weiß, wie die Telefonnummer eine Taxi-Zentrale ist, die einem ein Taxi an die Landstraße zwischen Bienenbüttel und Hummelshausen schicken kann...

Die örtliche Polizei weiß das. Oder kann es jedenfalls leicht herausfinden.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Zitat:
Ist ein solches Verhalten von Polizei und Abschleppdienst rechtens? Kann einem unter Schock stehenden Unfallfahrer zugemutet werden, mit einem (eventuell stark) in Mitleidenschaft gezogenen Unfallauto selbst nach Hause zu fahren, anstatt ihn die 5 km zu "chauffieren"?


Verlangt hat das niemand, dass der Fahrer mit dem Wagen nach Hause fährt. Dafür ist der Fahrer selber verantwortlich.

Polizei lehnt ebenfalls ab, den Fahrer heimzubringen; da das (Unfall-)Auto ja anspringe, solle der Fahrer doch bitte selbst heimfahren.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thymian123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke zunächst für die Antworten im Allgemeinen.
Allerdings wundere ich mich doch über den überheblichen Ton, den manche (gemeint sind die ersten beiden Antworten) anschlagen, wenn man schlicht und einfach Rat sucht. Ein wenig mehr Freundlichkeit hatte ich in einem seriösen Forum doch erwartet.
Fakt: Fahrzeug war laut Werkstatt absolut nicht verkehrstüchtig, wenn auch "fahrbar". Fährt man mit kaputten Leuchten, hält einen die Polizei normalerweise auf - hier wurde trotz offensichtlicher starker Mängel (Leuchten teilweise herausgerissen, Lenkung nicht mehr einwandfrei, was bei Glatteis ja doch nicht unerheblich ist) "darüber hinweg gesehen". Muss ich offensichtlich nicht verstehen.
Handyempfang war nicht gegeben, da Unfall mitten in der Pampa passierte. Es war nachts bei ca. minus 3 Grad. Da können 5 Kilometer bei einem nach Unfall traumatisierten Menschen schon sehr lang werden. Fußweg war nicht gegeben, man hätte durch den Wald gehen müssen. Aber sollte das auch absolut zumutbar sein, habe ich jetzt einiges gelernt.
Irgendwie sagt mir mein Menschenverstand, dass es kein unzumutbarer Service seitens der Polizei gewesen wäre, in/nach solch einer Situation jemanden die paar Kilometer heim zu fahren.
Zudem ist ein "Schock" bzw. eine - wenn auch kurzzeitige - posttraumatische Störung gleichzusetzen mit einer Art Verwirrtheit, die nicht unmittelbar erkennbar ist, aber von der auszugehen ist (zumindest für erfahrene Personen, die solche Situationen des öfteren erleben). Man selbst als Unfallopfer kann das meist nicht einschätzen. Es hatte sich auch im Nachhinein bestätigt, dass derjenige noch stundenlang "neben der Spur" war. Wer einmal erlebt hat, wie ein scheinbar "gesundes" Unfallopfer einige Tage später stirbt, weil die Verletzungen nicht offenkundig waren, der denkt vielleicht etwas anders.
Auch hier war ich der Ansicht, dass es fahrlässig ist, den Betreffenden einfach so aufzufordern, doch selbst zu fahren - nur, weil er sich für unverletzt hielt.
Die Eigenverantwortung scheint hier aber auch über dem Anspruch auf Hilfe durch die Polizei zu stehen.

Trotzdem noch einmal Danke an diejenigen, die sich die Zeit nehmen zu antworten, auch wenn es sie selbst nicht betrifft.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Allerdings müsste die Polizei ggf. selbst für den Transport des Betreffenden sorgen, wenn der z.B. kein Geld dabei hat, um ein Taxi zu bezahlen. Da wird die Polizei dann tatsächlich zum "Chauffeur", denn sie darf eine hilflose Person nicht einfach in der Gegend stehen lassen. (Eventuell findet sich dafür in einer Gebührenordnung für Polizeieinsätze aber eine entsprechende Gebühr, die dann in Rechnung gestellt werden kann.)

Seltsame Ansicht, wie wäre es mit einer Begründung und Verweis auf ein Gesetz hierzu?
Zitat (von thymian123):
Danke zunächst für die Antworten im Allgemeinen.
Allerdings wundere ich mich doch über den überheblichen Ton, den manche (gemeint sind die ersten beiden Antworten) anschlagen, wenn man schlicht und einfach Rat sucht. Ein wenig mehr Freundlichkeit hatte ich in einem seriösen Forum doch erwartet. .

Der Versuch hier dem Freund und Helfer etwas anhängen zu wollen, oder deren Arbeit in den Schmutz zu ziehen ist im Allgemeinen auch nicht gerade erwünscht. Bashing im Nachhinein ist nicht die feine Art, vor allem da man selbst die Fehler machte.
Zitat (von thymian123):
Fakt: Fahrzeug war laut Werkstatt absolut nicht verkehrstüchtig, wenn auch "fahrbar". Fährt man mit kaputten Leuchten, hält einen die Polizei normalerweise auf - hier wurde trotz offensichtlicher starker Mängel (Leuchten teilweise herausgerissen, Lenkung nicht mehr einwandfrei, was bei Glatteis ja doch nicht unerheblich ist) "darüber hinweg gesehen". Muss ich offensichtlich nicht verstehen.

Klar hält einen die Polizei mit solchen Scheinwerfern an, und erteilt sofern das Fahrzeug nicht ganz unbeleuchtet ist eine Mängelkarte. Wäre einem das lieber gewesen?
Die Polizisten hatten wohl eher Mitleid, das eh noch Post von der Bußgeldstelle einen erreichen wird, was besonders in der Probezeit noch was nach sich ziehen kann.
Polizisten sind keine Sachverständigen welche hier vor Ort eine Lenkung testen, den Service gibt es nicht.
Der Abschlepper war vor Ort, und da sich das Fahrzeug nicht mehr in gutem Zustand befand, warum hat man den Dienst nicht in Anspruch genommen?
Zitat (von thymian123):
Handyempfang war nicht gegeben, da Unfall mitten in der Pampa passierte.

Die Polizei verfügt über den Funk auch im letzten Loch noch zum Kontakt zur Zentrale, und auf Wunsch hätten diese auch ein Taxi gerufen.
Zitat (von thymian123):
Irgendwie sagt mir mein Menschenverstand, dass es kein unzumutbarer Service seitens der Polizei gewesen wäre, in/nach solch einer Situation jemanden die paar Kilometer heim zu fahren.

Das dürfen die Beamten nicht, solche Fahrten wären außerhalb des Dienstes, wenn man jetzt das Bundesland noch nennt, gibt es gerne auf die Polizeigesetze den Hinweis hierzu.
Erlaubt wäre die Mitnahme zur Dienststelle oder ins nächste Krankenhaus zur Versorgung (wobei hier in der Regel der Rettungsdienst kommt).

Zitat (von eh1960):
Der Abschleppunternehmer muss gar nichts machen, aber die Polizei MUSS sicherstellen, daß der Unfallfahrer a) die nötige ärztliche Versorgung erhält, ganz besonders, wenn er eine solche haben will, und b) daß der Unfallfahrer in sicherer Weise nach Hause kommt.

Zu B sollte man bitte auch die gesetzliche Grundlage bringen.
Das die ersten Fragen der Beamten immer sind:
Sind sie verletzt?
Haben sie irgendwo Schmerzen?
Dann natürlich die Frage nach Alkohol und Drogen?

Das wird sogar im Protokoll in der Dienststelle zu Papier gebracht und von beiden Beamten unterschrieben.


Zitat (von thymian123):
Die Eigenverantwortung scheint hier aber auch über dem Anspruch auf Hilfe durch die Polizei zu stehen

Sofern die Person nicht erkennbar hilflos und willenlos ist, darf die Polizei nichts ohne richterlichen Beschluss oder gar gegen den Willen der Person unternehmen. Und wenn es wirklich so schlimm war, warum wurde nicht von zu Hause aus dann der Rettungsdienst gerufen?
Auch hier war man wohl sehr verantwortungslos, die Beamten kennen die Person nicht, und die Unfallaufnahme dauert keine Ewigkeit, somit kann nicht beurteilt werden in welchem Zustand die Person ist, Leute welche offensichtlich unter Schock stehen, reden wirres Zeugs und ändern in kurzen Abständen ihre Ansicht zum Geschehen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

So unterschiedlich sind die Menschen .

Ich hätte mich geärgert bussgeld, abschleppkosten, Taxi zahlen zu müssen und wäre froh gewesen die Schrottkarre selbst heim zu bringen.

Zumindest möchte ich solche Dinge selbst entscheiden.

Signatur:

3113

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von thymian123):
keine überhöhte Geschwindigkeit

Ist man in einen Abhang gerutscht? Oder wie kam es zu dem Überschlag? Denn mit angepasster Geschwindigkeit hätte man sich in der Regel nicht überschlagen.



Zitat (von thymian123):
inwieweit das Auto überhaupt verkehrstüchtig ist, bleibt unklar.

Ein Auto das sich überschlagen hat, ist erstmal als "unsicher" einzustufen, bis ein Fachman das Gegenteil festgestellt hat (es wird ja kein Rally- oder Stockcarauto gewesen sein?).
Das sollte jeden Fahrzeugführer bekannt sein. Genauso hat sich der Fahrzugführer vor Fahrtantritt von der Verkersicherheit des Kfz zu überzeugen, notfalls unter Zuhilfnahme von Fachleuten wenn es an eigenem Wissen mangelt.



Zitat (von thymian123):
Ist ein solches Verhalten von Polizei und Abschleppdienst rechtens?

Das Verhalten der Polizei ist diskussionswürdig.
Das kommt es aber sehr darauf an, ob die Beanmten den behaupteten "Schock" erkennen müssten bzw. überhaupt davon ausgehen mussten das der vorlag.
Das der Abschleppdienst den "nach Hause-Auftrag" verweigert ist rechtens, er ist nicht verpflichtet solche Aufträge anzunehmen.



Zitat (von 0815Frager):
Seltsame Ansicht, wie wäre es mit einer Begründung und Verweis auf ein Gesetz hierzu?

Das sie eine hilflose Person nicht einfach in der Gegend stehen lassen darf?
Da ergibt sich aus den Polizeigesetzen der jeweiligen Bundesländern. Und aus dem § 323c StGB .



Zitat (von 0815Frager):
Die Polizei verfügt über den Funk auch im letzten Loch noch zum Kontakt zur Zentrale,

Nö, auch die haben auch noch hier und da noch Funklöcher.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(563 Beiträge, 226x hilfreich)

Wäre nicht der normale Weg gewesen, dass ein Abschleppwagen das nicht fahrbereite Fahrzeug mittnimmt und auch gleich den Fahrer des Unfallfahrzeugs? Beim Abschleppunternehmen kann der Fahrer sich meist ein Fahrzeug leihen oder ein Taxi rufen.

Also die Polizei als Chauffeur wird doch nur gebraucht, wenn abzusehen ist, dass der Fahrer des Unfallfahrzeugs kein Geld hat, um irgendetwas zu bezahlen oder aus irgendwelchen anderen Gründen keine Möglichkeit hat, irgendwie nach Hause zu kommen.


Gruß

Uwe

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Uwe Mettmann):
Wäre nicht der normale Weg gewesen, dass ein Abschleppwagen das nicht fahrbereite Fahrzeug mittnimmt und auch gleich den Fahrer des Unfallfahrzeugs? Beim Abschleppunternehmen kann der Fahrer sich meist ein Fahrzeug leihen oder ein Taxi rufen.


Wollte der Abschleppdienst ja machen, aber der TE wollte von diesem samt Fahrzeug nach Hause gebracht werden, was der Abschleppdienst ablehnte.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ligui
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von thymian123):

Zudem ist ein "Schock" bzw. eine - wenn auch kurzzeitige - posttraumatische Störung gleichzusetzen mit einer Art Verwirrtheit, die nicht unmittelbar erkennbar ist, aber von der auszugehen ist (zumindest für erfahrene Personen, die solche Situationen des öfteren erleben).

Das Polizisten in der Beziehung die Empathie wie ein Külschrank haben können durfte ich selber erfahren. Nach einem schweren Sturz mit dem Rennrad, bei dem ich einige Brüche erlitten habe, wurde mir erstens gar nicht zugehört und dann hat der Beamte meinen Schockzustand noch als Trunkenheit gedeutet und mich pusten lassen. Meinen Gegnern die den Unfall grob fahrlässig herbeigeführt haben wurde geglaubt.

Ich hatte allerdings auch schon wirklich nette und bemühte Polizisten die mir geholfen haben. Es ist scheinbar Glücksache an wen man da gerade gerät.

Ich würde mir anstelle des jungen Mannes einen Anwalt nehmen und mich beraten lassen ob es möglich ist die Beamten wegen unterlassener Hilfeleistung zu belangen.

0x Hilfreiche Antwort

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