Parken/Stehen im Halteverbot Teilschuld nach Unfall ?

21. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Fawazzzz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Parken/Stehen im Halteverbot Teilschuld nach Unfall ?

Hallo zusammen

ich hatte im Februar einen kleinen Unfall. Ich stand im Halteverbot und die Dame ist mir rückwärts ins Auto gefahren.
Die Front (links) wurde beschädigt. Jetzt habe ich einen Brief von der Versicherung erhalten mit der Info das Sie nicht den gesamten Schaden übernehmen da ich im Halteverbot stand.
Ist das korrekt so? 20% des Schadens soll ich nun übernehmen, angeblich hätte man den Unfall vermeiden können (obwohl die Frau eine Rückwärts Kamera und Parkassistent hat und Sie sagte selbst sie sei zu schnell rausgefahren )
Was meint ihr? Gibt es bereits erfahrungen mit solchen fällen?
soll ich über einen Anwalt gehen (bin rechtschutzversichert)

Danke vorab für Antworten

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Da Sie ebenfalls die StVO nicht eingehalten haben, halte ich die 80% nicht für ein unfaires Angebot.
Eine Übernahme von 100% werden Sie aufgrund Ihres eigenen Fehlverhaltens kaum durchgekommen;
für eine Übernahme von 90% wird sich der Streit nicht lohnen.

Aber vielleicht hat hier ja noch jemand eine andere Meinung...

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#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Bei der Frage der Haftungsteilung wird danach geschaut, ob der Unfall für einen der Beteiligten unvermeidbar war.
In dem von dir geschilderten Fall ist die Rechtsprechung nicht ganz einheitlich, und es kommt auf den Einzelfall an. Es gibt zumindest ein paar Urteile, wo der im Halteverbot stehende mit bis zu 30% Teilschuld belegt wurde.
Ich würde empfehlen, deine Kfz-Haftpflichtversicherung einzuschalten, diese wird das prüfen und ggf. dagegen vorgehen

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#3
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Typischer Fall kommt ganz drauf an:

- wie die Gerichte in der Nähe das so urteilen
- wie die genaue Situation war
- ob zusätzlich eine Verkehrsbehinderung vorlag
- ....

Abwehr von Ansprüchen übernimmt deine Versicherung im Zweifel oder begleicht sie.
Um an die restlichen 20% zu kommen muss man allerdings aktiv tätig werden, wenn es sich denn überhaupt lohnt.

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