Notarkosten Immobilienkauf

24. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
whaaaa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Notarkosten Immobilienkauf

Hallo,

ich bräuchte Hilfe zum Thema Notarkosten beim Immobilienkauf.

Wir kaufen ein Haus in Hessen, wohnen allerdings noch in Bayern.
Die Verkäufer des Hauses wohnen mittlerweile in einer anderen Ecke
von Hessen und wollen gern den Notarvertrag bei sich beurkunden lassen.

Jetzt für mich die Frage, wenn der dortige Notar den Vertrag aufsetzt und
die Verkäufer dort unterschreiben und er ihn dann an einen Notar zu uns
nach Bayern schicken lässt und wir unterschreiben ihn dann, was kommen
für Zusatzkosten auf uns zu, wie hoch wären diese? wie kann man das
berechnen? Vorab habe ich keinen Notar gefunden, der mir Auskunft geben
will, wenn ich den Vertrag nicht fest bei ihm in Auftrag gebe. Aber ich will
ja vorher schon wissen, ob das preislich ür uns in Frage kommt.

Hatte das schon jemand oder weiß wie man das berechnet oder wohin ich
mich wenden kann?

Vielen Dank schonmal für jeden Hinweis :)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8022 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Jetzt für mich die Frage, wenn der dortige Notar den Vertrag aufsetzt und
die Verkäufer dort unterschreiben und er ihn dann an einen Notar zu uns
nach Bayern schicken lässt und wir unterschreiben ihn dann

So geht das nicht. Beim Notar muss ggf. ein Bevollmächtiger für Euch an der Beurkundung teilnehmen. Der Notar setzt anschließend den Entwurf einer Vollmachtsbestätigung auf und ihr müsst diese bei einem Notar Eurer Wahl unterschreiben.

Die Erstellung des Entwurfs der Vollmachtsbestätigung ist als Vollzugsgebühr (0,5) abzurechnen. Die Höhe richtet sich nach dem Wert des Kaufpreises anhand einer Tabelle. In der Vollzugsgebühr ist auch die Gebühr für die Einholung der Löschungsunterlagen für etwa abzulösende Grundpfandrechte enthalten. Für die Unterschriftsbeglaubigung unter der Vollmachtsbestätigung fällt eine Gebühr von max. EUR 70,00 an.

Ich finde diese Vorgehensweise nicht richtig. Ein Hauskauf ist eine wichtige Angelegenheit, daher sollte man m.E. beim Notartermin anwesend sein.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Kann man schlecht sagen, da es verschiedene Möglichkeiten gibt das umzusetzen und verschiedene Kostenregelungen zwischen Verkäufern und Käufern. So wie du dir das vorstellst geht es nicht. Bei der Beurkundung eines Vertrages müssen beide Seiten dabei sein, wenn auch nicht persönlich.
Möglich wäre es, dass ihr bei der Beurkundung vertreten werdet (das kann auch von den Verkäufern oder einer Angestellten des Notars sein, wenn diese dazu bereit sind) und ihr hinterher den Vertrag genehmigt. Dafür entsteht eine 0,5 (halbe) Vollzugsgebühr, die sich nach dem Wert des Kaufvertrages richtet (in der Regel Kaufpreis plus ev. Maklercourtage) plus Mehrwertsteuer, für den Entwurf der Genehmigung und die Übersendung an euch beim Kaufvertragsnotar.
Die Genehmigung muss bei euch notariell beglaubigt werden. Dafür entsteht bei dem Notar, der die Unterschriftsbeglaubigung vornimmt, eine Gebühr von maximal 70 € für die Unterschriftsbeglaubigung, nochmal 20 €, wenn ihr die Genehmigung von diesem Notar an den Kaufvertragsnotar übersenden lasst, ev. ein paar Kopiekosten und 20% davon (max. 20 €) Postpauschale plus Mehrwertsteuer.

PS: Das grüne Grinsgesicht kommt von allein. Wenn ich den Beitrag bearbeite, ist es nicht da.Im Original steht da eine Klammer.
-- Editiert von salkavalka am 24.03.2018 20:54

-- Editiert von salkavalka am 24.03.2018 21:00

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
whaaaa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja der optimale Weg wäre die persönliche Anwesenheit, aber ich finde der Tag beim Notar ist dann nur noch Formsache.
Das Wichtige wird ja vorab geklärt. Und ich weiß nicht ob mir diese Formsache insgesamt 8 Stunden Fahrtzeit wert ist.
Ich versuche nur alle Möglichkeiten für mich auszuloten, da das zeitlich als auch gesundheitlich schwierig ist.
Den Vorschlag mit dem Unterschrift so bei einem anderen Notar beurkunden zu lassen, habe ich von einem Notar.
Nur die Kostenfrage ist für mich halt schwer erkennbar. Also rechne ich bei einem Wert von 200.000Euro eine halbe Vollzugsgebühr und komme dann nach Tabelle auf 217,50, ist das richtig so? Also insgesamt 217,50 Euro Mehrkosten zum üblichen Preis der Notarkosten?
Un wenn ich meine Unterschrift notariell Beglaubigen lasse, wären es ungefähr 90 Euro,

Normal sollte der Vertrag am Ort des Objekts unterschrieben werden, alles war eigentlich geklärt und so abgesprochen.
Dann hat sich allerdings der Verkäufer dazu entschieden es doch lieber an seinem Wohnort zu machen, da er nicht so weit fahren möchte. Es ärgert mich zwar, da ich jetzt dadurch mehr Arbeit und wesentlich mehr Zeit damit habe, aber den Vertrag gefährden möchte ich auch nicht. Ich versuche nur Lösungen zu finden, damit es für alle so einfach wie möglich abläuft.

Vielen Dank für eure Tipps, für alle Hinweise wäre ich echt dankbar!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Die Gebühren hast du richtig berechnet. Mehrkosten sind es nicht unbedingt. cruncc1 hatte es ja schon geschrieben. Ist das Grundstück noch mit einer Grundschuld der Verkäufer belastet, fällt die Vollzugsgebühr auch für die Einholung der Löschunterlagen an, insgesamt aber nur einmal.
Da sollte man eventuell eine Kostenaufteilung mit dem Verkäufer vereinbaren. Das muss dann aber im Kaufvertrag ausdrücklich geregelt werden.
Ferner fällt die Vollzugsgebühr in Höhe von 50 € auch für die fast immer erforderliche Einholung der Vorkaufsrechtsverzichtsbescheinigung der Gemeinde an. Die Mehrkosten sind dann nur die Differenz.

-- Editiert von salkavalka am 25.03.2018 13:21

2x Hilfreiche Antwort

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