Nebenkostenabrechnung - Hausverwaltung reagiert nicht

2. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.04.2018 13:55:29
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung - Hausverwaltung reagiert nicht

Hallo liebes Forum,
ich weiß nicht, wie ich mich im Umgang mit meiner ehemaligen Hausverwaltung weiter verhalten soll und hoffe ihr habt vielleicht einen Tip für mich.

Ich bin im Juli letzen Jahres ausgezogen und habe in diesem Jahr zuerst eine Heizkostenabrechnung (alles ok) und nun eine Nebenkostenabrechnung erhalten. In dieser wurde meiner Meinung nach falsch abgerechnet (einige Posten für das ganze Jahr und nicht nur bis Juli). Ich habe nun folgendes gemacht:

- Anfang September Abrechnung erhalten
- gleich per E-Mail um Prüfung gebeten
- Ende September das ganze per Einschreiben geschickt, da ich keine Antwort erhalten habe

Jetzt kam letzte Woche eine Zahlungserinnerung über den zuerst geforderten Betrag. Die Hausverwaltung ist telefonisch nicht erreichbar (es geht niemand ran) und ich weiß nicht, was ich nun machen soll. Noch ein Einschreiben senden (kostet mich ja auch immer über 3,00€)? Bin ich durch das erste Einschreiben auf der sicheren Seite bezüglich Inkasso oder weiterem (auch wenn eine Überprüfung ergibt, dass die Berechnungen so korrekt waren)?

Ich bin ein bisschen ratlos und würde mich über Meinungen oder Erfahrungen freuen!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Und Du bist Dir sicher das die Abrechnung fehlerhaft war?
Falls ja kannst Du einschätzen was Du hättest zahlen müssen?
Falls ja, zahle doch die ungefähre Summe unter Vorbehalt.

Mit einer fehlerhafte Abrechnung wird der HV wohl nicht klagen.
Anderseits, wenn doch und die Differenz zwischen dem fehlerhaften Beträgen und der nicht geforderten Nachzahlung hoch ist, werden Sie zur 'Zahlung verurteilt und man teilt die Gerichtskosten auf.

Signatur:

3113

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#2
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Bist du in der Lage die Fehler selbst zu korrigieren? dann ist es legitim die Abrechnung selbst zu korrigieren, die Hv zu informieren und nur den richtigen Betrag zu zahlen. Beispiel Grundsteuer für 12 Monate statt nur für 6

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Saltlett):
gleich per E-Mail um Prüfung gebeten

Prüfen und substantiert begründen müsste der Mieter schon selbst.
Hat man eine Fristsetzung nach Datum für die Antwort gesetzt?



Zitat (von Saltlett):
Bin ich durch das erste Einschreiben auf der sicheren Seite bezüglich Inkasso oder weiterem (auch wenn eine Überprüfung ergibt, dass die Berechnungen so korrekt waren)?

Vor Inkasso auf keinen Fall, vor weiteren - kommt auf den genauen Inhalt des Schreibens an.



Achja, den Zustellnachweis, den sollte man auch ausdrucken und abheften.





-- Editiert von Harry van Sell am 02.11.2017 19:34

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12328.04.2018 13:55:29
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo zusammen,
vielen Dank erst einmal für die Antworten.

Ich werde dann erstmal noch ein Schreiben senden. Frist für eine Antwort habe ich bisher nicht gesetzt.

Ich habe die Abrechnung ja geprüft und mir ist aufgefallen, dass da vielleicht etwas nicht stimmt.

Es wurde bei einigen Posten so abgerechnet:
Alle Anteile 6 (=Anzahl der Wohnungen) / Ihr Anteil 1

Als Zeitraum ist angegeben:
Nebenkostenabrechnung 01.01.2016 - 31.122016
Nutzungszeitraum 01.01.2016 - 31.07.2016

Die Gesamthöhe einzelner Posten, zB Grundsteuer, ist verglichen mit dem letzten Jahr eigentlich eine volle Jahressumme.



Die Personenbezogenen Kosten wurden so abgerechnet:
Alle Anteile 6933 / Ihr Anteil 426

Da weiß ich überhaupt nicht, wie man das überprüfen soll.



Ich habe über acht Jahre dort gelebt und hatte keine Probleme mit dem Vermieter, oder nach Eigentümerwechsel auch mit der neuen Hausverwaltung, bzw sie hatten vor allem keine Probleme mit mir. Ich verstehe nicht, warum man mir nicht einfach kurz antworten kann, auch wenn die Abrechnung richtig sein sollte.

Viele Grüße und vielen Dank noch einmal für die Antworten!

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Saltlett):
Ich werde dann erstmal noch ein Schreiben senden.

Kannst Du Dir erst mal sparen,wenn da auch wieder nur drinsteht
Zitat (von Saltlett):
mir ist aufgefallen, dass da vielleicht etwas nicht stimmt.



Eventuell die Abrechung mal scannen, anonymisieren und hier reinstellen?
Dann kann man mal schauen.



Zitat (von Saltlett):
Die Gesamthöhe einzelner Posten, zB Grundsteuer, ist verglichen mit dem letzten Jahr eigentlich eine volle Jahressumme.

Irrelevant, denn viele Gemeinden haben die Steuer in den letzen Jahren erhöht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
guest-12328.04.2018 13:55:29
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)

Hier die Abrechnung:
https://picload.org/view/drdrdwwa/nebenkosten2.jpg.html

Ich habe in einem von vier Mehrfamilienhäusern (6 Wohnungen) gewohnt, die hier zusammen abgerechnet werden.


Edit:
Heizung wurde doch noch mit aufgeführt, ist aber korrekt.

-- Editiert von Saltlett am 02.11.2017 22:38

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#7
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Du bist ja schon ein Schelm: machst dir wegen 3,00 Euro Einschreibegebühr Gedanken, forderst aber die Hausverwaltung ganz forsch auf deine Arbeit zu erledigen > nämlich rechnerisch und sachlich prüfen und formulieren, was nun genau nicht stimmt.
Deine "Einwendung" war ein schlechter Witz - soviel wert, wie wenn du ein leeres Blatt Papier in den Umschlag gesteckt hättest.
Auf sowas muss die Hausverwaltung natürlich nicht antworten > Einwendungen sind nämlich substantiiert (begründet) vorzutragen, nachdem du selbst geprüft hast > du musst also genau darlegen, was da "vielleicht nicht stimmt".

Die Abrechnung bzw. die Berücksichtigung deines nur zeitanteiligen Nutzungszeitraums ist in der vorliegenden Abrechnung tatsächlich nicht auf den ersten Blick erkennbar - aber man kann doch kinderleicht feststellen, dass sie dennoch erfolgt ist:

Beispiel
Gebäudehaftpflichtvers. 20,5 Gesamt - 1 Ihre Einheiten - 132,45 € Gesamtkosten - 3,76 € Ihr Anteil
Formel: 132,45/20,5*1 = 6,46 €
Formel: 132,45/20,5*1 *7/12 = 3,77 €

Grundsteuer 20,5 1 2231,8 63,36
Formel: 2231,80/20,5*1 = 108,87 €
mal 7/12 = 63,51 €

das ist immer das gleiche Prinzip
Gesamtbetrag / Gesamteinheiten * Ihre Einheiten = Ihr Anteil
Zeitanteil hier: *7/12 Monate (evtl. hat die Hausverwaltung taggenau gerechnet oder anders gerundet)

Was hier allerdings nicht passt, das ist deine Aussage zu dieser Abrechnung
"Die Gesamthöhe einzelner Posten, zB Grundsteuer, ist verglichen mit dem letzten Jahr eigentlich eine volle Jahressumme."
:???:

Da kann man schon nachvollziehen, dass dein Vermieter sich veräppelt fühlt und auf deinen Wisch einfach nicht reagiert, weil er eben nicht muss. Offensichtlich hast du hier bisher nicht einen Finger gekrümmt, um die Abrechnung rechnerisch nachzuvollziehen und zu überprüfen und einfach mal ins Blaue hinein eine noch dazu unzutreffende Behauptung aufgestellt.

Statt sinnlose Briefe zu schreiben und noch mehr Leute zu veräppeln, solltest du dich dringend mal mit deiner Abrechnung auseinandersetzen, denn wenn auch die anderen Berechnungen stimmen, dann bist du in Zahlungsverzug und hast eben Verzugszinsen+Verzugskosten zu tragen (z.B. Gerichtskosten/Anwaltskosten des Vermieters) falls der Vermieter die Nase voll hat und rechtliche Schritte einleitet.


Zitat (von Saltlett):
Die Personenbezogenen Kosten wurden so abgerechnet:
Alle Anteile 6933 / Ihr Anteil 426
Da weiß ich überhaupt nicht, wie man das überprüfen soll.

Offensichtlich hast du die Wohnung mit 2 Personen bewohnt.
kleiner Tipp: (365*2)*7/12

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#8
 Von 
guest-12328.04.2018 13:55:29
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Lolle,

vielen Dank für deine Ausführungen. Dann bin ich ja doch einfach nur dumm.

Aber ich möchte hier noch einmal richtig stellen, dass ich weder jemanden veräppeln wollte, noch irgendeinen Wisch geschrieben habe. Ich habe einen vermeintlichen Fehler entdeckt, meine Überlegungen dazu natürlich ausgeführt und angefragt.

Und wie ich schon geschrieben habe, verstehe ich nicht, warum man nicht kurz antworten und die Rechnung erklären kann. Vielleicht MUSS man es nicht, aber es gehört sich in einem ordentlichen Umgang miteinander, den ich mit den Vermietern und der Hausverwaltung ja auch gepflegt habe.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Saltlett):
Vielleicht MUSS man es nicht, aber es gehört sich in einem ordentlichen Umgang miteinander, den ich mit den Vermietern und der Hausverwaltung ja auch gepflegt habe.

In der heutigen Zeit, wo in einigen Unternehmen jeder Handschlag zuviel vom Controller bemängelt wird scheint das nicht unüblich zu sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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