Nebenkostenabrechnung Gewerbeeinheiten

10. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.01.2018 19:43:07
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung Gewerbeeinheiten

Hallo.
Heute war es wieder soweit, bei uns wurden die Zähler abgelesen, soweit so gut.
Mich würde nun interessieren, wie es sich mit Gewerbeeinheiten im Haus verhält? Müssen diese seperat ausgewiesen werden? Das Internet ist sich da ja nicht wirklich einig. Ich hab allmählich die Nase gestrichen voll, dass wir hier jedes Jahr mehr bezahlen müssen, obwohl wir immer weniger verbrauchen. Für die Heizkosten ist die Grundgebühr mittlerweile doppelt so hoch, wie unsere eigentlichen Verbrauchskosten (und nein, wir sitzen hier nicht im Kalten, allein schon wegen dem Kind). Ich gebe natürlich noch gern weitere Infos, falls erforderlich.
Ich freue mich auf Antworten.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Nö sind doch auch Mieter, warum sollen die anders behandelt werden?

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von fb481827-95):
Für die Heizkosten ist die Grundgebühr mittlerweile doppelt so hoch, wie unsere eigentlichen Verbrauchskosten (und nein, wir sitzen hier nicht im Kalten, allein schon wegen dem Kind). Ich gebe natürlich noch gern weitere Infos, falls erforderlich.
Ich freue mich auf Antworten.


Was denn bitte für eine Grundgebühr?

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#3
 Von 
guest-12310.01.2018 19:43:07
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Man bezahlt einmal die Verbrauchskosten und einmal die Grundkosten. Grundgebühr war vielleicht das falsche Wort.

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von guest-12310.01.2018 19:43:07):
Man bezahlt einmal die Verbrauchskosten und einmal die Grundkosten. Grundgebühr war vielleicht das falsche Wort.


Was denn bitte für Grundkosten?

Was sagt denn Ihr MV über diese Kosten?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Der Mieter muss nachweisen, dass das Gewerbe für ihn zu einer erheblichen Mehrbelastung führt. Erst dann lässt sich ein Vorwegabzug durchsetzen.

-- Editiert von Tasti123 am 10.01.2018 20:28

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Es gibt einmal die Heizkosten, welche immer verbrauchsabhöängig abgerechnet werden. Der Umlageschlüssel ist hier zB 50 / 50 oder 30 / 70 (je nach Vertrag)

Das heißt das mindestens 50 %, aber höchstens 70 % der Kosten nach Verbrauch umgelegt werden, der Rest wird nach qm umgelegt.

Wo da jetzt was immer teurer wird, das kann man von hier aus nicht beurteilen, wir kennen zum einen die vertraglichen Vereinbarungen nicht, auch der Lieferant und das Heizverhalten (Ihres und das Ihrer Nachbarn) sind unbekannt. Sie müssten da schon ins Detail gehen, was wird jetzt genau teurer?



-- Editiert von AltesHaus am 10.01.2018 20:31

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