Nebenkosten - Kostenteilung

1. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Areus
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 7x hilfreich)
Nebenkosten - Kostenteilung

Hallo,
Mein Mitbewohner ist ende Februar ausgezogen aus der Wohnung, hat sein Zimmer aber noch offiziell bis 31.05.2018 gemietet.
Der Strom/Gas Vertrag wurde vom Mitbewohner zum 28.02.2018 gekündigt. Ich habe jetzt rückwirkend zum 01.03.2018 einen neuen Strom/Gas Vertrag abgeschlossen u. würde gerne wissen, ob es trotz des Auszugs aufgrund des Mietvertrages, zu einer Kostenteilung der Nebenkosten kommt?. Zu meinem Verständnis müsste jeder 50% der Kosten (Grundgebühr u. Verbrauch) zahlen?! Sehe ich das richtig?
Grüße!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

1.) Wenn man mit jemanden zusammen eine gemeinsame Wohnung mietet muss man eine Vereinbarung über die entstehenden Kosten treffen. Was vereinbart ist, konnte man in der Schilderung leider nicht lesen.
2.) Auch die Bezeichnung "Mitbewohner" ist nicht präzise. Wurde ein gemeinsamer Mietvertrag geschlossen oder hatte jeder einen eigenen Mietvertrag.
War es ein gemeinsamer Mietvertrag enden dessen Verpflichtungen nicht mit dem Auszug oder einer einseitigen Kündigung. Der Mietvertrag kann vielmehr auch nur gemeinsam gekündigt werden.

-- Editiert von Spezi-2 am 01.04.2018 21:59

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Areus
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 7x hilfreich)

1. Es besteht die Einigung, dass die Nebenkosten geteilt werden.
2. Jeder hat einen eigenen Mietvertrag. Es ist einer 2er Wohngemeinschaft.
Der Mitbewohner ist leider nicht sehr kommunikativ d.h. auch die Situation.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Jeder hat einen eigenen Mietvertrag.


Das heißt, das jeder nach seinem Mietvertrag nur jeweils ein Zimmer gemietet hat und Küche, Bad usw. zur Mitbenutzung?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Areus
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja genau. Wohnzimmer, Küche u. Bad werden geteilt. Also Stromkosten gesamt u. Gas (Herd).

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#5
 Von 
Areus
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 7x hilfreich)

Die Frage ist doch, muss mein Mitbewohner sich an den Kosten für Nebenkosten beteiligen auch wenn er nicht da ist? Da er ja laut Mietvertrag noch offiziell bis zum 31.05.2018 Mieter ist.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Insgesamt ist das eine durchaus knifflige rechtliche Frage

Zitat:
Es besteht die Einigung, dass die Nebenkosten geteilt werden.


Durch die Kündigung des Strom/Gas Vertrages wurde diese Einigung wohl auch gekündigt.
Allerdings stellt sich die Frage, ob der Mitbewohner die Einigung überhaupt aufkündigen durfte so lange er noch Mieter des anderen Zimmers ist.

Auf der anderen Seite bist Du nun alleiniger Verbraucher von Strom und Gas, so dass jedenfalls eine Beteiligung des Mitbewohners an den Verbrauchskosten nicht angemessen wäre.

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#7
 Von 
Areus
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von hh):
Auf der anderen Seite bist Du nun alleiniger Verbraucher von Strom und Gas, so dass jedenfalls eine Beteiligung des Mitbewohners an den Verbrauchskosten nicht angemessen wäre.


Soweit ich weiß, muss man sich an allen Nebenkosten einer Wohnung beteiligen, solange man einen Mietvertrag unterschrieben hat. Strom/Gas sind zwar abhängige Kosten aber auch hier fällt eine Grundgebühr an, die zumindest geteilt werden sollte zu meinem Verständnis. Somit hätte der Mieter, der nicht da ist, erst nach der Abrechnung der Betriebs-/ Nebenkosten im Folgejahr einen Anspruch auf Rückzahlung.

Zitat (von hh):
Durch die Kündigung des Strom/Gas Vertrages wurde diese Einigung wohl auch gekündigt.


Es wurde durch mich ja bereits ein neuer Strom/Gas Vertrag abgeschlossen. Ergo hätte mein Mitbewohner aufgrund des neuen Vertrages eine Pflicht sich an allen Nebenkosten zu beteiligen. Den Strom/Gas Vertrag einfach zu kündigen, bei bestehendem Mietverhältnis, weil man nicht da ist, dürfte nicht korrekt sein zumal mein Mitbewohner noch einen eigenen Kühlschrank benutzt.

-- Editiert von Areus am 03.04.2018 15:20

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