Nach Kündigung

11. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
go483966-97
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Kündigung

Hallo
Wir sind ein kleiner Handwerksbetrieb.
Leider musste ich einen Mitarbeiter kündigen, aus betrieblichen kündigen.
Er war in dem Jahr wo er hier war offt krank.
Und die anderen Mitarbeiter haben sich beschwert das sie nicht mehr mit ihm arbeiten wollten.
Dann müsste ich reagieren.
Nach einem Gespräch mit dem Mitarbeiter .
Hat er besserung zugesagt.
Leider kam zwei Tage später dann wieder am Montag eine Krankmeldung.
Ich habe ihn dann am 29.1 zum 28.2 gekündigt.
Und habe ihn dann von der Arbeit freigestellt.
Rest Urlaub und Überstunden Abbau.
Als die erste Krankmeldung abgelaufen war,
sollte dann der Abbau der Überstunden los gehen leider hat sich der Mitarbeiter die ganze Zeit bis 28.2 krank geschrieben.
Jetzt zu meiner Frage.
Kann ich ihm jetzt Überstunden abziehen oder nicht.
Danke für die Antworten
Gruß

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Nein,da er ja krankgescbrieben war, musst du sie.auszahlen, ebenso den Urlaub.

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