Nach Hauskauf - Recht auf Besichtigungstermine für Handwerker?

6. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Alex94
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)
Nach Hauskauf - Recht auf Besichtigungstermine für Handwerker?

Hallo 123recht-Gemeinde,

ich hätte mal eine rein Informelle frage...
Ich habe im April ein EFH gekauft, Notar, Kaufvertrag, Grundbucheintrag usw ist alles erfolgt.
Der Kaufpreis wird Ende des Monats wie vereinbart bezahlt und dem bisherigen Besitzer wird eingeräumt,
das er bis Ende September im Haus wohnen bleiben darf, auch das ist noteriell festgehalten.
Also offizieller Übergabetermin ist der 30.09.2016.
Nun meine Frage....
Da wir im Haus einige Dinge verändern wollen, bis wir dann am 01.12. einziehen wollen, sollten wir uns natürlich von Handwerkern im Vorfeld Angebote einholen.
Dies funktioniert jedoch nur wenn der Handwerker vor Ort sich ein Bild machen kann.
Muss mir der bisherige Besitzer des Hauses Termine zur Besichtigung für Handwerker zur Verfügung stellen oder steht mir das als Käufer nicht zu??
Wir lassen den Vorbesitzer immerhin ja auch 2 Monate läner "kostenlos" im Haus wohnen....

MfG
Axel94

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat:
Muss mir der bisherige Besitzer des Hauses Termine zur Besichtigung für Handwerker zur Verfügung stellen oder steht mir das als Käufer nicht zu??

Einen Rechtsanspruch sehe ich da nicht. Bis zum 30.09. ist es der Schilderung nach sein Eigentum.

Ein nettes Gespräch untereinader könnte aber die Lösung bringen.



Zitat:
Wir lassen den Vorbesitzer immerhin ja auch 2 Monate läner "kostenlos" im Haus wohnen....

Er darf also bis zum 01.12 bleiben?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Alex94
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:
Muss mir der bisherige Besitzer des Hauses Termine zur Besichtigung für Handwerker zur Verfügung stellen oder steht mir das als Käufer nicht zu??

Einen Rechtsanspruch sehe ich da nicht. Bis zum 30.09. ist es der Schilderung nach sein Eigentum.

Ein nettes Gespräch untereinader könnte aber die Lösung bringen.



Zitat:
Wir lassen den Vorbesitzer immerhin ja auch 2 Monate läner "kostenlos" im Haus wohnen....

Er darf also bis zum 01.12 bleiben?


Nein, von dem Tag wo das Geld überwiesen wird 2 Monate... Also bis Ende September...

0x Hilfreiche Antwort

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