München - effektive Mieterhöhung um 53%

6. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
go332347-41
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)
München - effektive Mieterhöhung um 53%

Guten Tag,

ich wohne seit etwa 7 Jahren sehr günstig in meiner 32m² Wohnung in München. Bisher zahlte ich 350€ kalt, zzgl. Nebenkosten 400€. Von Mieterhöhungen war ich in all der Zeit bisher verschont.

Nun habe ich vor einiger Zeit einen Brief von meinem Vermieter erhalten, in dieser kündigt er aufgrund der stark gestiegenen Preise eine Mieterhöhung an und bittet um mein Einverständnis. Er bezieht sich hierbei auf die laut Mietspiegel aktuell 'ortsübliche Vergleichsmiete'.

Die Mieterhöhung umfasst eine Erhöhung der Kaltmiete von 350€ auf 500€, zzgl. den 50€ 'warm' wie gehabt. Jedoch kommen von nun an noch 65€ monatl. für Nebenkosten hinzu (diese sind nicht weiter aufgeschlüsselt). Insgesamt soll die Miete nun also von 400€ auf 615€ steigen.

Ich bin leider etwas ratlos ob ich dieser Erhöhung zustimmen soll. Die Eröhung überschreitet die maximal Steigerung von 15% über 3 Jahre deutlich, jedoch bin ich interessiert daran in dieser Wohnung wohnen zu bleiben und mit dem Vermieter in einem friedlichen Verhältnis zu bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von go332347-41):
Ich bin leider etwas ratlos ob ich dieser Erhöhung zustimmen soll.


Und was sollen wir Ihnen jetzt raten?
Das die Erhöhung ohne Ihre Zustimmung nicht durchsetzbar ist wissen Sie ja bereits.

Ob Sie der Mieterhöhung als einvernehmliche Mieterhöhung, die übrigens der gesetzlichen Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete über einen Zeitraum von knapp 10 Jahren* entspricht, zustimmen müssen Sie schon selbst entscheiden.
(*Es sind keine 53%, sondern "nur" 43% (die Nebenkosten dürfen Sie da nicht mit einrechnen).

Fraglich ob das "friedliche" Verhältnis zum Vermieter mehrere Tausend Euro wert ist, davon abgesehen, dass eine jetzige Zustimmung Sie nicht vor zukünftigen Mieterhöhungen schützen würde.

-- Editiert von spatenklopper am 06.12.2017 14:23

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#2
 Von 
theTenant
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von go332347-41):
Ich bin leider etwas ratlos ob ich dieser Erhöhung zustimmen soll.


Fraglich ob das "friedliche" Verhältnis zum Vermieter mehrere Tausend Euro wert ist, davon abgesehen, dass eine jetzige Zustimmung Sie nicht vor zukünftigen Mieterhöhungen schützen würde.

-- Editiert von spatenklopper am 06.12.2017 14:23


Der Vermieter hat sich auf jeden Fall schon einmal einseitig bekundet, dass ihm an den Euros mehr gelegen ist als an dem freundschaftlichen Verhältnis.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Der Vermieter hat sich auf jeden Fall schon einmal einseitig bekundet, dass ihm an den Euros mehr gelegen ist als an dem freundschaftlichen Verhältnis


Dann stimmt man der Erhöhung der Kaltmiete auf einen Betrag von 402,50€ zu.

Bezüglich der Nebenkostenvorauszahlung ist die Erhöhung OK, wenn sie der letzten Abrechnung entspricht. Musstest Du also bei der letzten Nebenkostenabrechnung 180€ nachzahlen, dann darf die Vorauszahlung um 15€/Monat erhöht werden.

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von theTenant):
Der Vermieter hat sich auf jeden Fall schon einmal einseitig bekundet, dass ihm an den Euros mehr gelegen ist als an dem freundschaftlichen Verhältnis.

Vom freundschaftlichen Verhältnis kann man keine Steuern bezahlen auch keine Instandhaltungen.
Zitat (von hh):
Dann stimmt man der Erhöhung der Kaltmiete auf einen Betrag von 402,50€ zu.

Stimmt, und danach halt zukünftige Mietserhöhungen, dazwischen kann der Vermieter sich mal über eine energetische Sanierung auch mal Gedanken machen, die ist unabhängig von sonstigen Faktoren.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Vom freundschaftlichen Verhältnis kann man keine Steuern bezahlen auch keine Instandhaltungen.


Funktioniert auch in die andere Richtung nicht. Neue Waschmaschine, Lebensmittel, Kleidung oder den Urlaub bekommt man genauso selten durch ein freundschaftliches Verhältnis. ;)

Zitat (von 0815Frager):
Stimmt, und danach halt zukünftige Mietserhöhungen, dazwischen kann der Vermieter sich mal über eine energetische Sanierung auch mal Gedanken machen, die ist unabhängig von sonstigen Faktoren.


Stimmt, aber auch energetische Sanierungen sind gedeckelt und zwar deutlich unter der angestrebten 43% Mieterhöhung.
Davon ab, was würde den Vermieter denn daran hindern, bei jetziger Zustimmung, die Miete nach 15 Monate erneut zu erhöhen?

Ich bin selbst Vermieter, aber das jahrelange Versäumnis muss sich der Vermieter an die Backe nageln.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Maja-Ratlos
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 18x hilfreich)

Kurze Nachfrage: Ich habe gelesen, die Miete darf nach 3 Jahren um 20% erhöht werden, sind das nur 15%?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Maja-Ratlos
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von Maja-Ratlos):
Kurze Nachfrage: Ich habe gelesen, die Miete darf nach 3 Jahren um 20% erhöht werden, sind das nur 15%?
Hat sich erledigt, danke

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